Der Druck auf die BMW AG wächst. Immer mehr Gerichte befassen sich eingehend mit den Vorwürfen, auch BMW habe manipuliert und unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet.
Im März 2018 reichte die amerikanische Kanzlei Hagens Berman eine Sammelklage gegen BMW und Bosch vor dem US District Court [vergleichbar mit dem deutschen Landgericht] in New Jersey ein. Darin wird den beiden Beklagten vorgeworfen, in den Modellen BMW X5 und BMW 335d unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben.
Damit soll BMW den sogenannten RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) missachtet haben. Insgesamt werden dem Autobauer 53 Verstöße vorgeworfen.
Im Nachgang kam es dazu, dass sich auch deutsche Gerichte mit den Vorwürfen befassen mussten. Einen Beweisbeschluss gab es im Oktober 2018 vom Landgericht Düsseldorf. Dieses entschied, dass durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden soll, ob der in dem Verfahren gegenständliche BMW X3 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Es folgten Beweisbeschlüsse von einem halben Dutzend weiterer Landgerichte.
Zu einem Meilenstein kam es kürzlich im November 2019, als mit dem OLG Frankfurt am Main das erste Oberlandesgericht einen solchen Beweisbeschluss erließ. Auch hier soll ein Sachverständiger prüfen, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fahrzeug vorhanden ist. Verfahrensgegenständlich ist ein BMW 116d.
Es stehen damit zahlreiche BMW Modelle unter Verdacht, über unzulässige Abschalteinrichtungen zu verfügen. Ein vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneter Rückruf für die Modelle BMW M550d und BMW 750d betraf bereits tausende Fahrzeuge in Deutschland, bei denen laut KBA eine „falsche“ Software verwendet wurde.
Der Druck auf BMW im Abgasskandal wird somit immer größer. Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung führt zu einem Schadensersatzanspruch für jeden BMW-Käufer.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis bzw. die gezahlten Leasingraten erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller bzw. den Leasinggeber zurück.