Landgericht Hanau, Urteil vom 06.03.2024 - 4 O 713/23 - Pokerstars
Das Landgericht Hanau verurteilte die TSG Interactive Gaming Europe Limited zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten in Höhe von über 5.000 Euro. Der Kläger hatte das Geld durch die Teilnahme an Online-Glücksspielen auf der Website pokerstars.eu verloren. Der Betreiber besaß im streitgegenständlichen Zeitraum (und auch danach) jedoch keine Lizenz für Online-Glücksspiele in Deutschland. Das Angebot war somit illegal. Die Einzahlungen sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt, weshalb sie, abzüglich der Auszahlungen, erstattet werden müssen.
Das Angebot von Pokerstars ist erst seit dem 22.03.2023 (Online-Poker und virtuelle Automatenspiele), beziehungsweise dem 17.06.2024 (Online-Sportwetten) legal, als der jeweils neue Anbieter (Reel Germany Limited bzw. Cyan Blue International Limited) entsprechende Lizenzen erhielten.