Vorfälligkeitsentschädigung bei Scheidung?
Wird bei einer Scheidung oder Trennung eine finanzierte Immobilie verkauft und das Darlehen deshalb vorzeitig abgelöst, fordern Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Doch es gibt Möglichkeiten, diese zu umgehen.
Objekttausch oder Schuldnertausch
Wenn Darlehensnehmer ihr Haus verkaufen und deshalb vorzeitig das Immobiliendarlehen ablösen wollen, dann fordern die Banken und Sparkassen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung – auch bei einer Scheidung oder Trennung. Das Kreditinstitut hat schließlich zumindest für den Zeitraum der Sollzinsbindung mit der Einnahme von Zinsen gerechnet. Wenn diese jetzt wegfällt, erleidet es einen Schaden, den es mit der Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen kann. Warum die Immobilie veräußert werden muss, ob wegen einer Scheidung oder einem Umzug, interessiert die Bank dabei nicht wirklich.
Steht eine Trennung oder, im nächsten Schritt sogar eine Scheidung an, dann müssen Darlehensnehmer sich mit dem Ablösen des Kredits beschäftigen.
- Objekttausch: Bei einem Objekttausch kaufen Sie eine neue Immobilie und nutzen diese als Sicherheit, um den Kredit zu halten. So können Sie Ihr Haus verkaufen, ohne den Kredit abzulösen und damit auch ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dies wird bei einer Scheidung jedoch wohl selten zum Tragen kommen.
- Schuldnertausch: Hat der Käufer Ihres Hauses Interesse, Ihren laufenden Immobilienkredit zu übernehmen, ist dies eine Möglichkeit, das Haus zu verkaufen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Allerdings wird die Bank diesem Deal nur zustimmen, wenn der Käufer eine entsprechend gute Bonität vorweisen kann.
So sparen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Scheidung
Sie lassen sich scheiden und müssen deshalb eine Immobilie verkaufen und darüber hinaus den laufenden Kredit vorzeitig ablösen? Dann wird es schwer, dies ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu tun. Doch es gibt zwei Möglichkeiten, sich ohne diese Strafzahlung von einer Baufinanzierung zu lösen.
Die Rede ist zum einem vom Vorfälligkeitsjoker und zum zweiten vom Widerrufsjoker!
Vorfälligkeitsjoker
Gemäß § 502 BGB verlieren Banken und Sparkassen ihren Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn bestimmte Angaben im Vertrag fehlerhaft sind. Dazu gehören Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung selbst, Informationen zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, sowie zur Vertragslaufzeit. Sind entsprechende fehlerhafte Angaben im Vertrag enthalten, ist der Anspruch der Kreditinstitute auf die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen.
Widerrufsjoker
Viele Banken und Sparkassen haben in ihren Darlehensverträgen zudem fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet. Diese sorgen dafür, dass die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Der Kreditvertrag kann also auch viel später noch widerrufen werden. Der Clou: bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Kläger so gestellt, als hätte er den Vertrag nie abgeschlossen. Die Bank darf also keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern! Es handelt sich also um die ideale Lösung, um im Falle einer Scheidung oder Trennung vorzeitig aus einem Immobiliendarlehen aussteigen zu können, und zwar ohne hohe extra Kosten.
Auf den Widerruf spezialisiert
HAHN Rechtsanwälte ist eine der erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien auf dem Gebiet des Widerrufs. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen Ihre Vertragsunterlagen kostenfrei und sagen Ihnen, ob auch Sie bei einer Scheidung keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, weil entsprechende Fehler im Vertrag enthalten sind und Sie diesen deshalb widerrufen können oder die Bank oder Sparkasse gar nicht erst eine Vofälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern darf.
Grundsätzlich widerrufbar sind Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 10.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden. Bei neueren Verträgen, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen worden sind greift wiederum möglicherweise die Option, dass die Bank oder Sparkasse bei entsprechenden Fehlern gar keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern darf.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Sie müssen nach einer vorzeitigen Kreditkündigung aufgrund einer Scheidung die Vorfälligkeitentschädigung zahlen? Dann lohnt es sich oft, die geforderte Summe überprüfen zu lassen. Denn nicht selten unterlaufen Banken und Sparkassen bei der Berechnung Fehler. Verbraucher können diese kaum erkennen und zahlen dann einen viel zu hohen Betrag. Das muss nicht sein! HAHN Rechtsanwälte kann auch hier helfen.
Achtung: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.