Vorfälligkeitsentschädigung sparen bei der Berliner Volksbank
Dank fehlerhafter Angaben im Vertrag haben viele Verbraucher die Möglichkeit, sich von ihrem Kredit bei der Berliner Volksbank zu lösen und zwar ohne, dass sie dabei die bei einer vorzeitigen Kündigung fällige Vorfälligkeitsentschädigung leisten müssen.
Darum will die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn Verbraucher vorzeitig einen Kredit kündigen, um sich von den hohen Zinsen zu verabschieden und von einer Umschuldung zu einem neuen Kredit zu profitieren, fordert die Berliner Volksbank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie hatte über den Zeitraum der Sollzinsbindung mit der regelmäßigen Einnahme der Zinsen gerechnet, die nun wegfällt. Das Gleiche gilt für das vorzeitige Ablösen eines Kredits, weil der Verbraucher zum Beispiel geerbt hat. Auch hier darf die Berliner Volksbank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, um den Verlust auszugleichen.
Zudem darf sie eine Nichtabnahmeentschädigung fordern, wenn ein ursprünglich vereinbartes Forward-Darlehen nicht mehr abgenommen wird.
So darf die Berliner Volksbank keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern
Viele Verbraucher haben die Möglichkeit, sich von ihrem Kreditvertrag bei der Berliner Volksbank zu lösen, ohne die dann eigentlich anfallende Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Grundsätzlich möglich kann dies bei Verträgen sein, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen worden sind.
Voraussetzung dafür, dass die Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 BGB "ausgeschlossen" ist, sind unzureichende Angaben zu den folgenden Inhalten:
- Vertragslaufzeit
- Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Ein Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Vorfälligkeitsjokers liefert das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es bestätigte einem Kläger, dass dieser seiner Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung hätte zahlen müssen, weil diese im Vertrag unzureichende Angaben zur Berechnung dieser Summe gemacht hatte. Sie muss ihm die Zahlung deshalb nun erstatten.
Wenn Sie auch sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Berliner Volksbank sparen wollen, dann lassen Sie einen unserer Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einen Blick auf Ihre Vertragsunterlagen werfen. Wir prüfen diese kostenfrei auf Fehler im Vertrag!
Widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen
Was viele Darlehensnehmer nicht wissen ist, dass Banken und Sparkassen noch andere Fehler gemacht haben. Sie haben nämlich oftmals fehlerhafte Widerrufsinformationen in ihren Darlehensverträgen verwendet. In diesen Fällen beginnt die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Betroffene Verbraucher können Ihre Baufinanzierung auch viel später noch widerrufen. Der große Vorteil dabei gegenüber einer vorzeitigen Kündigung: Bei einem Widerruf darf die Berliner Volksbank keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Denn der Darlehensnehmer wird so gestellt, als hätte er den Vertrag nie unterzeichnet.
Es kann sich also lohnen, die Vertragsunterlagen von einem Anwalt prüfen zu lassen, der auf den Widerruf spezialisiert ist. Wie die Anwälte von HAHN Rechtsanwälte – einer der erfolgreichsten Kanzleien auf diesem Gebiet.
EuGH: Widerruf bei Kaskadenverweis möglich
Ein Beispiel für eine fehlerhafte Widerrufsinformation ist die Verwendung eines Kaskadenverweises. Dabei wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Dies entschied erst kürzlich (im März 2020) der Europäische Gerichtshof. Damit sind alle Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die in dem Zeitraum zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden, noch immer widerrufbar.
Bitte beachten Sie hinsichtlich des Widerrufs und des Vorfälligkeitsjokers: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.