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Die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Frankfurter Sparkasse (Fraspa)

So können Sie sich die Zahlung sparen

Vor der Umschuldung steht die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Frankfurter Sparkasse darf diese von Darlehensnehmern fordern, wenn diese vorzeitig ihren Kredit kündigen. Doch bei Fehlern im Vertrag lässt sich diese Zahlung umgehen.


Vorfälligkeitsentschädigung umgehen bei der Fraspa

Sie wollen vorzeitig ihren Kredit kündigen oder ablösen? Dann kommen Sie um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Frankfurter Sparkasse nicht herum. Es sei denn, die Sparkasse hat bestimmte Fehler im Vertrag gemacht.

Deshalb darf die Frankfurter Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen

Für die Zeit der Sollzinsbindung plant die Frankfurter Sparkasse mit der regelmäßigen Einnahme von Zinsen. Wenn ein Darlehensnehmer seine Baufinanzierung nun vorzeitig kündigt, um zu einem neuen Kredit umzuschulden, dann fallen diese Einnahmen plötzlich weg. Um sie auszugleichen, darf die Fraspa deshalb die Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Für Verbraucher, die sich aufgrund der hohen Zinsen von ihrem Altkredit lösen und nach der Umschuldung zu einem neuen Kredit von den günstigeren Zinsen profitieren möchten, gilt es diese zusätzlichen Kosten zu beachten. Sie fallen ebenfalls an, wenn ein Darlehensnehmer zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft seine neuen finanziellen Möglichkeiten nutzen möchte, um den Kredit vorzeitig abzulösen. Denn auch in dem Fall gehen der Frankfurter Sparkasse fest eingeplante Einnahmen verloren.

Nehmen Sie zudem ein vereinbartes Forward-Darlehen nicht ab, darf die Fraspa eine Nichtabnahmeentschädigung von Ihnen verlangen.

Wenn die Frankfurter Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangt, kann es sich jedoch lohnen, überprüfen zu lassen, ob diese auch der korrekten Summe entspricht. Banken und Sparkassen machen bei der komplizierten Berechnung regelmäßig Fehler, so dass Verbrauchern viel zu hohe Summen in Rechnung gestellt werden.

So darf die Fraspa keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern

Sie haben Ihren Kreditvertrag mit der Fraspa nach dem 20.03.2016 abgeschlossen? Dann haben wir einen Tipp für Sie! (Zu älteren Verträgen siehe der nächste Abschnitt zum Widerruf)

Wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig kündigen müssen oder ihn ablösen möchten, dann darf die Frankfurter Sparkasse prinzipiell eine Vorfällgkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Das gilt jedoch nicht, wenn bestimmte Angaben im Vertrag unzureichend sind.

§ 502 BGB listet hierzu auf:

  • Die Vertragslaufzeit
  • Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
  • Das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

Sind solche unzureichenden Angaben vorhanden, ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 BGB "ausgeschlossen".

Gerne prüfen unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob auch die Möglichkeit haben, sich auf diesem Wege von Ihrem Kredit bei der Fraspa zu trennen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.


Extra-Tipp: Widerruf bei der Fraspa

HAHN Rechtsanwälte steht seit 30 Jahren auf der Seite von Verbrauchern und kann den folgenden Tipp geben: Lassen Sie prüfen, ob die Frankfurter Sparkasse Sie in den Vertragsunterlagen korrekt zu Ihrem Widerrufsrecht belehrt hat. Ist dies nämlich nicht der Fall, können Sie noch heute Ihr Darlehen widerrufen. Die 14-tägige Widerrufsfrist hat sich nie in Gang gesetzt.

Sinnvoll ist ein Widerruf, weil im Gegensatz zu einer Kündigung, die Fraspa keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen darf. Sie sind nämlich so zu stellen, als hätten Sie den Vertrag nie unterzeichnet.

Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen – kostenlos und unverbindlich. So erfahren Sie kurzfristig, ob Sie sich die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die Frankfurter Sparkasse sparen können!

So sparen Sie dank EuGH Urteil die Vorfälligkeitsentschädigung

Im März 2020 fällte der Europäische Gerichtshof ein Sensationsurteil, das die Chance auf einen erfolgreichen Widerruf für Verbraucher erheblich steigert. Denn nach dem Urteil widerspricht die Nutzung eines Kaskadenverweises in den Widerrufsinformationen von Verbraucherdarlehensverträgen europäischem Recht. Denn Verbraucher werden nicht in klarer und prägnanter Form über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt. Durch den Verweis auf nationale Vorschriften und dortige Verweise auf weitere Vorschriften wird es dem durchschnittlich informierten Verbraucher unmöglich gemacht zu erkennen, wann seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Dank dieses Urteils können alle Immobiliendarlehensverträge, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 geschlossen haben, noch immer widerrufen werden. So sparen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung!

Achtung! Für beide Optionen gilt: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.