Vorfälligkeitsentschädigung sparen bei der KSKLB
Bei einem Kredit Widerruf darf die KSKLB keine Vorfälligkeitsentschädigung von Darlehensnehmern fordern. Auch bei unzureichenden Angaben im Vertrag steht ihr diese Zahlung nicht mehr zu.
Deshalb fordert die KSKLB eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen
Sie haben geerbt und wollen Ihr Darlehen vorzeitig ablösen? Oder Sie ärgern sich über die hohen Zinsen für Ihren Altkredit und wollen zu einem Kredit mit niedrigeren Zinsen umschulden? Dann müssen Sie Ihr Darlehen vorzeitig kündigen. Die KSKLB hat jedoch zumindest für den Zeitraum der Zinsbindung mit regelmäßigen Zinseinnahmen gerechnet, die bei einer vorzeitigen Kündigung oder Ablösung wegfallen würden. Deshalb darf Sie in diesen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehensnehmer fordern. Da diese sich anhand der noch offenen Restschuld berechnet, kann sie sehr hoch liegen und eine Umschuldung unrentabel machen.
Zudem darf die KSKLB eine Nichtabnahmeentschädigung von Ihnen fordern, wenn Sie ein vereinbartes Forward-Darlehen nicht abnehmen.
Prüfen Sie die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung
Berechnet wird die Vorfälligkeitsentschädigung nach einem komplizierten Prozess, so dass es immer wieder vorkommt, dass Banken und Sparkassen dabei Fehler unterlaufen. Es kann sich daher lohnen, die Summe von einem erfahrenen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. So vermeiden Sie es, eine unberechtigt hohe Summe an die Kreissparkasse Ludwigsburg zu zahlen.
Kreissparkasse Ludwigsburg kann Anspruch auf Zahlung verlieren
Haben sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 20.03.2016 abgeschlossen? Dann kann sich § 502 BGB als sehr hilfreich für Sie erweisen. Dort heißt es:
"Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."
Hat die Kreissparkasse Ludwigsburg also entsprechende unzureichende Angaben in Ihrem Vertrag gemacht, hat sie keinen Anspruch mehr auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Auch dann nicht, wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen oder ablösen möchten.
Gerne prüfen unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht kostenfrei und unverbindlich, ob dies der Fall ist.
Sparen Sie sich mit unserer Hilfe die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung an die KSKLB!
Widerrufen und sparen bei der KSKLB
Im Zuge des Dieselskandals haben Sie vielleicht schon einmal vom Widerrufsjoker gehört, doch wussten Sie, dass dieser auch von vielen Darlehensnehmern genutzt werden kann, um einen Kreditvertrag zu widerrufen? Die KSKLB hat in vielen ihrer Kreditverträge, wie andere Sparkassen und Banken auch, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Verbraucher klar und unmissverständlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Geschieht dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist, die eigentlich 14 Tage beträgt, nicht zu laufen. Ein Widerruf kann auch noch viel später erfolgen.
Das Besondere am Widerruf ist, dass der dazugehörige Vertrag rückabgewickelt und der Darlehensnehmer so gestellt wird, als hätte er den Vertrag nie unterschrieben. Das heißt, die KSKLB darf keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Sie sparen also bares Geld, wenn Sie Ihr Darlehen widerrufen, statt es vorzeitig zu kündigen.
EuGH ermöglicht Millionen Verbrauchern den Widerruf
Ein Fehler, der ebenfalls für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sorgt und damit den Einsatz des Widerrufsjokers möglich macht, ist die Verwendung eines Kaskadenverweises. Dabei wird in den Widerrufsinformationen auf eine nationale Vorschrift verwiesen, die dann ihrerseits auf weitere Vorschriften verweist. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem März 2020 wird der Verbraucher so nicht in klarer und prägnanter Form über sein Widerrufsrecht informiert. Dies bedeutet, dass alle Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden, noch immer widerrufen werden können.
HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Darlehen spezialisiert und hat bereits tausende Verträge geprüft. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie Ihre Baufinanzierung oder Ihr Immobiliendarlehen noch heute widerrufen können, ohne der KSKLB eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, dann senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zu. Wir prüfen diese unverbindlich und kostenfrei!
Übrigens ist ein Widerruf auch dann noch möglich, wenn Sie den Kredit bereits gekündigt und der KSKLB die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben. Sie muss Ihnen diese dann erstatten.
Für beide Sparmöglichkeiten gilt: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.