Kredit Kündigung durch die Sparkasse KölnBonn verhindern
Bei Erfüllung strenger Kriterien kann die Sparkasse KölnBonn einen Kredit kündigen. Damit es gar nicht erst dazu kommt, sollten Verbraucher das Gespräch mit der Sparkasse suchen. Mit einem Widerruf können sich viele Darlehensnehmer schon im Vorfeld von einem teuren Kredit lösen.
Kann die Sparkasse KölnBonn meine Baufinanzierung kündigen?
Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, hat die Sparkasse KölnBonn das Recht Verbrauchern den Kredit zu kündigen. Dies passiert aber nicht ohne weiteres. Grundvoraussetzung für eine bankseitige Kündigung ist, dass Sie als Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug sind. Zudem muss diese Verzugssumme eine gewisse Höhe erreichen.
- Bei Immobiliendarlehen: 2,5% des Darlehensbetrags
- Bei allgemeinen Darlehen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren: 5% des Darlehensbetrags
- Bei allgemeinen Darlehen mit einer Vertragslaufzeit von unter drei Jahren: 10% des Darlehensbetrags
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf Ihnen die Sparkasse KölnBonn den Kredit kündigen. Allerdings nicht sofort. Sie muss Ihnen eine zweiwöchige Frist gewähren, in der Sie die offene Summe ausgleichen können. Und spätestens wenn sie Ihnen diese Frist nennt, muss auch ein gemeinsames Gespräch stattfinden.
Am besten setzen Sie sich direkt mit der Sparkasse zusammen, wenn Sie merken, dass Sie Probleme bekommen, die Raten zu zahlen. Oft lässt sich eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. So bieten viele Banken und Sparkassen die Möglichkeit, wenigstens zeitweise die Tilgungsrate zu reduzieren. Vielleicht können Sie sich sogar darauf einigen, die Tilgung für eine Weile ganz auszusetzen. Nutzen Sie die Möglichkeiten, um eine Kredit Kündigung durch die Sparkasse KölnBonn zu vermeiden!
Was tun, wenn die Sparkasse meinen Kredit gekündigt hat?
Lässt sich die Kredit Kündigung durch die Sparkasse KölnBonn nicht vermeiden, so sollten Sie dennoch prüfen lassen, ob diese Kündigung rechtmäßig war. Zahlreiche Gerichte haben bankseitige Kündigungen bereits für unwirksam erklärt. Ergebnis ist, dass der Vertrag ganz normal weiterläuft.
Unwirksam kann eine Kündigung durch die Sparkasse KölnBonn beispielsweise dann sein, wenn sie Sie im Vorfeld nicht über die Folgen einer solchen drohenden Kündigung aufgeklärt hat. Sie müssen darüber informiert werden, wie hoch die Restschuld ist und dass Sie diese bei einer Kündigung durch die Sparkasse unverzüglich begleichen müssen. Auch darf sie keine unzulässigen Mahngebühren von Ihnen fordern.
Mit dem Widerruf eine möglicherweise drohende Kündigung verhindern
Viele Banken und Sparkasse haben in ihren Darlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dies kam auch in einigen Verträgen der Sparkasse KölnBonn vor. Bei solch fehlerhaften Verträgen beginnt die Widerrufsfrist für Verbraucher nicht zu laufen. Das heißt, sie können den Vertrag auch noch nach einigen Jahren widerrufen. So können sie sich von einem teuren Altkredit lösen und zu einem neuen Kredit umschulden, bei dem sie von den aktuell sehr niedrigen Zinsen profitieren.
So können Verbraucher einer möglicherweise drohenden Kredit Kündigung durch die Sparkasse KölnBonn zuvorkommen.