Die aktuellen Enthüllungen rund um den Automobilzulieferer Bosch bringen auch die BMW AG in Erklärungsnot. SPIEGEL und BR hatten sich auf eine interne Präsentation vom 02.10.2015 mit der Überschrift „Sensible Funktionen @DGS-EC hinsichtlich behördenkonformer Applikation“ berufen. Das Brisante ist, dass in dieses Dokument die internen Funktionsbezeichnungen aufgenommen worden sind. Die Volkswagen AG hatte den Abgasskandal rund um den Motor EA189 im September 2015 wenige Tage zuvor öffentlich gemacht.
Die internen Funktionsbezeichnungen waren sehr lange Zeit unbekannt. Den internen Papieren können allerdings nicht nur die Namen der Funktionen entnommen werden, sondern auch die Beschreibung der Funktionalitäten und Erklärungen zu „potentiell kritische Verwendung“. Die BMW AG ist bezogen auf folgende Funktionsbezeichnungen gelistet:
Geheimes Bosch Dokument zum Download
Auszüge aus dem Dokument - BMW betreffendKritische Funktionen von BMW lt. Boschdokument
- SCRFFC_Main
- SCR online dosing
- SCRLdG_Main
- SCR-Füllstandsregler
- Abgasheizen (EGTCond_HtgCond)
- NSC-Regeneration altersabhängig
- Regenerationsabbruch thermischer Bauteilschutz
- Deaktivierung ND-AGR
- Sammelfehlerpfade für Bosch-Nox-Sensoren
- Rollenmodus in DCU
Hinsichtlich der Funktion „Rollenmodus in DCU“ heißt es unter potentiell kritische Verwendung wörtlich zitiert: „Notwendige Rollenbetriebserkennung könnte missbräuchlich verwendet werden.“
Insbesondere auf die Rollenbetriebserkennung hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25.05.2020 zur Begründung der Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG abgestellt.
„Geschädigte im BMW-Dieselskandal können durch die Benennung der internen Funktionsnamen nunmehr die Sprache der Automobilherstellerbranche sprechen“, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. „Weder die BMW AG noch deutsche Landgerichte können sich noch darauf zurückziehen, die Funktionen seien nicht verständlich beschrieben worden“, so Anwalt Rugen weiter. HAHN Rechtsanwälte hatte Mitte des Jahres 2021 bereits ohne die neuen Enthüllungen einen Erfolg beim Oberlandesgericht Köln gegen die BMW AG erzielt. In seinem Urteil vom 28.05.2021 – 19 U 134/20 – hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger seine Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen schlüssig dargelegt hatte. Das Oberlandesgericht Köln hob das fehlerhafte erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln auf.
Wie erhalten betroffene Käufer Schadensersatz im BMW Dieselskandal?
Wenn sich innerhalb Ihres Fahrzeugs eine illegale Abschalteinrichtung befindet, sind Sie vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Betroffene Käufer haben Anrecht auf Schadenersatz gemäß § 826. Den Schadensersatz erhalten Sie durch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, bzw. durch den sogenannten kleinen Schadensersatz in Höhe von bis zu 25% des gezahlten Kaufpreises.Die Liste aller betroffenen Fahrzeuge im BMW Abgasskandal finden Sie hier:
https://hahn-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/liste-betroffene-fahrzeuge/#bmwEuGH Generalanwalt bestätigt Schadenersatzanspruch bei unzulässigen Abschalteinrichtungen
EuGH Generalanwalt Rantos bestätigt in den Schlussanträgen im Verfahren C-100/21 den Schadensersatz-Anspruch von Käufern von Fahrzeugen mit einer illegalen Abschalteinrichtung. Da der Europäische Gerichtshof den Anträgen des Generalanwalts in der Regel folgt, haben sich die Erfolgschancen für betroffene Dieselfahrer deutlich erhöht.
HAHN Rechtsanwälte bietet BMW-Fahrern aktuell kostenfreie Erstbewertungen bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG an. Häufig betroffen sind Modelle, die in die Euronormen 5 und 6 eingestuft sind. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/bmw-dieselskandal/