Erneuter Rückruf bei Opel: Unter der Nr. KH1, A00004304 werden die Opel Modelle Zafira und Vivaro zurückgerufen. Grund: Die Kalibrierung des Motorsteuergerätes muss aktualisiert werden.
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Im Sommer 2023 werden immer mehr Opel Rückrufe bekannt. Unter der Nr. KH1, A00004304 werden nun der Opel Zafira und der Opel Vivaro zurückgerufen.
Rückruf für Opel Zafira und Vivaro
Opel verärgert seine Kunden erneut. Diese erhalten zu tausenden Schreiben, in denen mit der Betreffzeile
Achtung: Rückrufaktion!
und mit der internen Nummer
Nr. KH1, A00004304
auf eine Rückrufaktion hingewiesen wird. Die Fahrzeuge müssen in die Werkstatt gebracht werden. Dort soll die Kalibrierung des Motorsteuergerätes aktualisiert werden. Dies ist nötig, um die Konformität der neuesten Emissionsvorschriften sicherzustellen. Mit anderen Worten: Ohne dieses Software-Update stoßen die Fahrzeuge zu viel Stickoxid aus. Am 28.08.2023 veröffentlichte das KBA diesen Rückruf auch in seiner Datenbank. Betroffen sind demnach über 6.000 Fahrzeuge alleine in Deutschland. Sie wurden zwischen 2020 und 2022 gebaut. Laut KBA ist dies der Grund für den Rückruf:
Aufgrund fehlerhafter Parameter werden gesetzliche Anforderungen bzgl. der Ausgabe der IUPR ( In Use Performance Ration) nicht eingehalten. Weiterhin ist die Kalibrierung der Harnstoffpumpen-Diagnose des Motorsteuergeräts (ECU) fehlerhaft, weshalb im Falle eines Harnstoffüberdruckes keine Warnmeldung im Kombiinstrument angezeigt wird.
Nicht der erste Rückruf im Opel Dieselskandal
Im Zuge des Opel Dieselskandals gab es bereits mehrere Rückrufe. Betroffen waren davon unter anderem der Corsa, der Insignia, der Zafira oder auch der Cascada. Im Sommer 2023 häufen sich nun die Aktionen, bei denen es offenbar um eine fehlerhafte Kalibrierung der Harnstoffpumpendiagnose geht.
Schadensersatz im Opel Abgasskandal
Der Opel Abgasskandal schwelt bereits seit Jahren und bekommt durch die nun bekannt gewordenen Rückrufaktionen neue Munition. Ganz besonders im Hinblick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der erst kürzlich entschieden hat, dass Käufer eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, Anspruch auf Schadensersatz haben können. Dabei ist es nicht mehr nötig, dem Hersteller eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB nachzuweisen. Schon durch den fahrlässigen Einbau einer solchen unzulässigen Abschalteinrichtung kann sich ein Anspruch ergeben. Und die Opel Rückrufe, die zur Zeit laufen, weisen ganz klar auf unzulässige Abschalteinrichtungen hin. Wir prüfen kostenfrei die Betroffenheit Ihres Opel Diesels und sagen Ihnen, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Schon im September 2023 folgt die erste Reaktion auf die neue BGH Rechtsprechung: Das OLG Dresden verurteilt Opel zu Schadensersatz im Dieselskandal.
Weitere aktuelle Opel Rückrufe im Dieselskandal