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Rürup-Rente kündigen? So kommen Sie aus dem Vertrag und an Ihr Geld

Einer der vielen Nachteile der Rürup-Rente ist, dass sie sich nicht einfach kündigen lässt. Möchten Versicherungsnehmer sich von ihrem Rürup-Vertrag lösen, gibt es jedoch Alternativen, allen voran den späten Widerruf. Der Bundesgerichtshof hat diesen bereits für verschiedene Anbieter und Verträge bestätigt. Durch die auf den wirksamen Widerruf folgende Rückabwicklung des Vertrags kommen Sie wieder an Ihr Geld!


Widerruf Lebensversicherung

Die Nachteile der Rürup-Rente: Gründe zum Kündigen

Gründe zum Kündigen einer Rürup-Rente kann es viele geben. Vielleicht gerät der Versicherte in eine finanziell schwierige Situation, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit, und benötigt schnellen Zugriff auf sein Kapital. Oder er ist mit der Rendite unzufrieden und möchte lieber in eine andere Art der Altersvorsorge investieren. Viele Versicherungsnehmer erkennen leider auch erst nach Abschluss des Vertrags die Nachteile der Basisrente, wie die Rürup-Rente (nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup) offiziell heißt.

Sie war 2005 als staatlich geförderte Rentenversicherung eingeführt worden und richtete sich vor allem an Gutverdiener. Für Selbstständige ist sie zudem eine der wenigen Möglichkeiten der steuerlich geförderten Altersvorsorge. Dadurch, dass die eingezahlten Beiträge während der Ansparphase steuerlich absetzbar sind, ergeben sich - zunächst - Steuervorteile.

Dies ändert sich jedoch im Alter. Denn die Rente, die später monatlich ausgezahlt wird, muss versteuert werden. So verschiebt sich die Steuerlast lediglich auf einen späteren Zeitraum. Die Auszahlung in Form der monatlichen Rente ist zudem frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei älteren Verträgen auch schon ab dem 60. Lebensjahr) möglich.

Weitere große Nachteile der Rürup-Rente sind, dass sie sich weder verkaufen noch beleihen lässt. Auch vererben lässt sie sich nur sehr eingeschränkt. So schließen viele Versicherte eine zusätzliche Versicherung zur Absicherung ihrer Hinterbliebenen bei vorzeitigem Tod ab. Diese wiederum verringert natürlich die Höhe der später ausgezahlten Rente.

Auch die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind bei der Rürup-Rente verhältnismäßig hoch, was die Rendite schmälert.

Versicherungsnehmer erhalten zwar eine lebenslange Rente, das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass sie kein Kapitalwahlrecht haben. Sie können sich zum Renteneintritt also nicht für eine Einmalauszahlung entscheiden und auch während der Ansparphase nicht auf ihr Kapital zugreifen.

Rürup-Rente: Auszahlung nicht möglich

Dass eine Auszahlung der Rürup Rente nicht möglich ist - weder während der Ansparphase noch zum Renteneintritt - ist sicherlich eine der größten Nachteile dieser Rentenversicherung. Auch in persönlichen Notfallsituationen kommen Versicherte somit nicht an ihr Kapital. Während zum Beispiel Lebensversicherungen oder auch die Riester-Rente gekündigt werden können und Versicherte zumindest den Rückkaufswert erhalten, ist eine solche vorzeitige Auszahlung bei der Rürup-Rente gesetzlich (wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der staatlichen Förderung und Steuervorteile) nicht vorgesehen.

Wie die Versicherer in ihren Bedingungen selbst erläutern, ist eine Kündigung zwar theoretisch möglich. Dabei wandelt sich der Vertrag aber lediglich in einen beitragsfreien Vertrag um, zu einer Auszahlung kommt es nicht. Die laufenden Verwaltungskosten fallen weiterhin an, so dass sich die später ausgezahlte Rente entsprechend verringert.

Basisrente kündigen: Die Alternativen

Wollen sich Versicherte - aus welchen Gründen auch immer - von ihrem Rürup-Vertrag lösen, ist dies zwar nicht im Sinne einer Kündigung möglich. Es gibt jedoch Alternativen. Hierzu gehören die Beitragsfreistellung, die Reduzierung der Beiträge oder auch ein Anbieterwechsel. Diese Alternativen müssen immer individuell geprüft werden, da die Bedingungen je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich sein können. Schließlich kommt in vielen Fällen auch ein Widerruf der Rürup Rente in Frage.

Beitragsfrei stellen: Die vermeintliche Kündigung

In der Regel bieten Versicherer ihren Kunden bei der Basisrente die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung. Dabei läuft der Vertrag weiter, es werden jedoch keine Beiträge eingezahlt. Je nach Anbieter und Vertrag können die Bedingungen hierzu variieren und müssen individuell geprüft werden. Ob überhaupt und wenn ja, wie lange eine solche Beitragsfreistellung möglich ist, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

Aufpassen müssen Versicherungsnehmer besonders, wenn sie eine Zusatzversicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Diese Leistung kann während einer Beitragsfreistellung ebenfalls ruhen. Die Altersvorsorge sollte deshalb nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden.

Grundsätzlich hilft eine Beitragsfreistellung vielleicht kurzfristig über einen finanziellen Engpass hinweg. Langfristig gesehen hat sie aber negative Folgen. Denn die später ausgezahlte Rente kann sich erheblich verringern. Zum einen durch die fehlenden Beitragszahlungen, zum anderen durch weiter laufende Verwaltungskosten. Deshalb sollten sich Versicherungsnehmer genau überlegen, ob sie ihren Rürup-Vertrag beitragsfrei stellen möchten.

Kündigen Versicherte ihren Vertrag, wird dies so behandelt wie eine Beitragsfreistellung.

Beiträge senken: Finanzielle Entlastung durch Anpassung

Viele Anbieter ermöglichen eine flexible Anpassung der Beitragshöhe. In der Regel fordern sie jedoch eine Mindestbeitragshöhe von zum Beispiel 25,00 oder auch 50,00 Euro pro Monat. Bei einer Reduzierung der Beiträge kann weiterhin Kapital angespart werden, jedoch in einem geringen Rahmen. Da der Vertrag weitergeführt wird, bleiben die steuerlichen Vorteile zudem erhalten. Da Rürup-Verträge verhältnismäßig teuer sind, kann es bei sehr geringen Beiträgen jedoch passieren, dass diese durch die laufenden Kosten nahezu aufgezehrt werden - was in einer entsprechend niedrigen späteren monatlichen Auszahlung resultiert. Wenn sich die finanzielle Situation bessert, können die Beiträge wieder erhöht werden. Einige Versicherer bieten hier auch eine Stundung an, also eine Nachzahlung der Beiträge.

Anbieter wechseln: Bessere Konditionen ausnutzen

Unter Umständen kann ein Anbieterwechsel möglich sein. Dies trifft jedoch nur in wenigen Fällen zu. So muss zunächst geprüft werden, ob der bisherige Anbieter einem Wechsel überhaupt zustimmen würde. Denn einige Anbieter schließen einen solchen Wechsel laut Basisinformationsblatt bereits grundsätzlich aus. Dann gilt es genau zu berechnen, ob sich der Anbieterwechsel auch tatsächlich finanziell lohnt und wie hoch mögliche Kosten sind, die bei einem Wechsel anfallen. Dazu gehören Stornokosten, Kapitalübertragungsgebühren und Kosten für den Abschluss des neuen Vertrages.

Der Widerruf als Alternative zur Kündigung der Rürup-Rente

Haben Sie einen Rürup-Vertrag abgeschlossen und sind sich erst im Nachgang über die vielen Nachteile im Klaren gewesen oder möchten Sie einfach wieder auf Ihr Kapital zugreifen können? Dann kann es für Sie interessant sein, die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen.

Denn der Bundesgerichtshof hat in aktuellen Urteilen aus 2023 und 2024 klargestellt, dass nicht nur ältere Verträge, sondern auch viele Basisrenten, die ab 2008 abgeschlossen wurden, noch immer widerrufen werden können. Hintergrund ist, dass oftmals eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Durch diese beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Ein klassischer Fehler, der vielen Anbietern unterlaufen ist, betrifft die Folgen eines Widerrufs. Denn häufig fehlt der Hinweis, dass bei einem wirksamen Widerruf, der nach den allgemeinen BGB-Vorschriften und nicht nach den §§ 8, 9 VVG rückabzuwickeln ist, auch die gezogenen Nutzungen durch den Anbieter herauszugeben sind.

Folge eines wirksamen Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrags. Je nach Fallkonstellation haben Sie dabei Anspruch auf die eingezahlten Versicherungsprämien zuzüglich der gezogenen Nutzungen oder auf Erstattung des sogenannten ungezillmerten Deckungskapitals ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten.

Ein Widerruf kann grundsätzlich auch dann noch möglich sein, wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei gestellt haben oder bereits in Rente sind!

Haben Sie für Ihre Altersvorsorge eine Rürup-Rente abgeschlossen und möchten nun auf Ihr Kapital zugreifen? Dann nutzen Sie unser Angebot:

Wir prüfen kostenfrei, ob sich auch in Ihrem Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung befindet und Sie die Basisrente deshalb noch immer widerrufen können.