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PROJECT Metropolen 22 - Ist die Investmentgesellschaft noch zu retten?

450 Anleger haben sich mit einem Kapital von 17,85 Millionen Euro am Publikums-AIF PROJECT Metropolen 22 beteiligt.

Für die Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die PROJECT Investment AG, sowie gegen Vermittler und Berater in Betracht kommen.


Project Immobilien Insolvenz

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Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht – HAHN Rechtsanwälte

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat sich seit über 30 Jahren dem Schutz von Anlegern und Verbrauchern verschrieben. Dabei haben wir uns auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.

Hilfe für Anleger bzw. Investoren der PROJECT Gruppe


Die einzelnen Handlungsmöglichkeiten unterscheiden sich danach, welches Investment Sie getätigt haben.

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Für Sie als Anleger eines Alternativen Investmentfonds (AIF) der PROJECT Gruppe ist derzeit noch völlig ungewiss, welche Auswirkungen die gestellten Insolvenzanträge haben werden.

Deshalb ist es wichtig, sich über die aktuelle wirtschaftliche Lage des jeweils gezeichneten Fonds und die weitere Entwicklung zu informieren. Bekannt ist, dass die Ausschüttungen, sofern entsprechende vorgesehen sind, vorläufig gestoppt wurden. Bei sich abzeichnenden Kapitalverlusten stellt sich die Frage nach der möglichen Haftung von Verantwortlichen insbesondere unter dem Aspekt der Prospekthaftung und der fehlerhaften Anlageberatung- und Vermittlung.

HAHN Rechtsanwälte plant Sammelklagen gegen Kapitalverwaltungsgesellschaft

HAHN Rechtsanwälte bereitet bereits ein erstes Pilotverfahren u.a. gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft PROJECT Investment AG für einen Investor beim PROJECT Wohnen 14 vor. Nach unserer Auffassung enthalten der Prospekt bzw. die Prospektnachträge nicht sämtliche für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände, sodass ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt.

Neben der Prospekthaftungsklage zum PROJECT Wohnen 14, die in Kürze eingereicht wird, prüfen wir derzeit bei den weiteren Fonds PROJECT Wohnen 15 sowie PROJECT Metropolen 16 bis 21, ob eine Prospekthaftung gegen die KVG u.a. in Betracht kommt.

Bei dem PROJECT Metropolen 22 haben wir bereits Prospektfehler identifiziert.

Geplant sind für sämtliche vorgenannten Fonds sodann entsprechende Pilot- und Klageverfahren.

Mit der Registrierung als solches sind keine Kosten für Sie verbunden. Kosten entstehen nur und erst nach vorheriger Rücksprache und Abstimmung mit Ihnen. Dabei werden wir Sie auch über die konkreten Handlungsalternativen beraten. In Betracht kommt grundsätzlich eine sogenannte Sammelklage, bei der mehrere Anleger im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam klagen. Sofern mindestens zehn Klageverfahren anhängig sind, können wir auch ein Kapitalanleger-Musterverfahren initiieren. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zeichnung über eine Rechtsschutzversicherung verfügt haben, nehmen wir gerne eine Kostendeckungsanfrage für Sie vor.

Der Fonds PROJECT Metropolen 22

Trotz der sich abzeichnenden Krise auf dem Immobilienmarkt wurde der geschlossene Publikums-AIF PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz: PROJECT Metropolen 22) am Markt angeboten. Der Vertriebsstopp erfolgte erst am 09. August 2023, nachdem einige Gesellschaften aus der PROJECT Immobilien Gruppe Insolvenz beantragt hatten.

Weitere Informationen dazu hier.

In etwas mehr als einem Jahr, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 9. August 2023, haben sich 450 Anleger mit einem Anlegerkapital von insgesamt 17,85 Millionen Euro beteiligt. Als Zielkapital waren demgegenüber bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen. Die Geschäftsführung war zudem ermächtigt und bevollmächtigt, das Zielkapital auf bis zu 250 Millionen Euro zu erhöhen. Dazu kam es aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht.

Weitergehende aussagekräftige Informationen zu dem Investment haben die Anleger allerdings bis dato nicht erhalten. Für die Investoren ist insbesondere völlig unklar, in welcher Höhe sich der PROJECT Metropolen 22 an den zwei bekannten Immobilienentwicklungsgesellschaften beteiligt hat und wie sich die wirtschaftliche Situation der Investmentgesellschaft darstellt. Fakt ist, dass bereits eine Objektgesellschaft, in die der PROJECT Metropolen 22 investiert hat, die PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Insolvenzantrag gestellt hat.

Mittelbare Beteiligungen des PROJECT Metropolen 22

Derzeit sind nur zwei mittelbare Beteiligungen der PROJECT Metropolen 22 bekannt. Diese werden über die PROJECT M 22 Beteiligungs GmbH & Co. KG, die als Beteiligungsgesellschaft für den Fonds PROJECT Metropolen 22 fungiert, gehalten. Es handelt sich um folgende Immobilienentwicklungsgesellschaften:

  • PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG
  • PROJECT PW Wendenschloßstr. 142,152 Berlin GmbH & Co. KG

Zur PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG

Die PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG wurde im März 2019 als PROJECT Wohnbau 135 GmbH & Co. KG in das Handelsregister eingetragen. Anfänglicher Kommanditist war die PROJECT PD Development GmbH, Nürnberg.

Am 22. Juni 2022 wurden sodann zahlreiche Investmentgesellschaften (unter anderem die PROJECT W 15 Beteiligungs GmbH & Co. KG bis PROJECT 21 Beteiligungs GmbH & Co. KG) als Kommanditisten eingetragen, später, am 22. August 2022, nachträglich sodann auch die Beteiligungsgesellschaft des PROJECT Metropolen 22.

Bezüglich der PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG wurde am 7. September 2023 vom Amtsgericht Nürnberg ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet (IN 1182/23). Da derzeit nicht bekannt ist, in welcher Höhe bereits Gelder aus der PROJECT Metropolen 22 in die insolvente Objektgesellschaft geflossen sind, ist unklar, wie viel Kapital der Anleger hier bereits verbrannt wurde.

PROJECT PW Wendenschloßstr. 142,152 Berlin GmbH & Co. KG

Auch bei der zweiten mittelbaren Beteiligung ist unklar, wie hoch sich PROJECT Metropolen 22 beteiligt hat. Die Beteiligungsgesellschaft der PROJECT Metropolen 22 wurde ebenfalls am 22. August 2022 in das Handelsregister als Kommanditist eingetragen.

Bei dem Jahresabschluss der PROJECT PW Wendenschloßstr. 142, 152 Berlin GmbH und Co. KG per 31.12.2021 ist insbesondere auffällig, dass beispielsweise „Vorräte“ in Höhe von 59,17 Millionen Euro ausgewiesen werden, obwohl der Kaufpreis der Liegenschaft mit 52 Millionen Euro sowie die Nebenkosten der Anschaffung mit 3,74 Millionen Euro beziffert wurden. Die Position „Vorräte“ ist daher klärungsbedürftig.

Nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind zudem Verbindlichkeiten per 31.12.2021 in Höhe von über 26 Millionen Euro.

Die Eigenkapitaleinlagen werden zum 31.12.2021 mit 28,8 Millionen Euro ausgewiesen. Aktuellere Informationen sind zu dieser Gesellschaft nicht veröffentlicht.

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Wenn Sie ein betroffener Anleger sind, sollten Sie keine Zeit verlieren.

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Nichteinhaltung der Anlagebedingungen

Da derzeit nur in zwei Immobilienentwicklungsgesellschaften investiert wurde, werden die Anlagebedingungen nicht eingehalten. Trotz des erkennbaren Rückgangs in der Platzierung hat die PROJECT Investment AG als zuständige Kapitalverwaltungsgesellschaft die jeweiligen Beteiligungssummen an Immobilienentwicklungen nicht so gesteuert, dass die prospektierte Streuung auf mindestens 8 Immobilienentwicklungen umgesetzt werden konnte. Stattdessen ist offenbar nur in zwei mittelbare Beteiligungen investiert worden, die im August 2022 erworben wurden.

Damit kann auch die erforderliche Risikostreuung nicht eingehalten werden. Es stellt sich bereits in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Anlagebedingungen noch eingehalten werden können. Möglicherweise wäre es eher angezeigt, eine Rückabwicklung des Investments durchzuführen. Hierzu bedarf es allerdings der Klärung, in welcher Höhe bereits Gelder investiert worden sind. HAHN Rechtsanwälte wird sich um weitere Informationen bemühen und eine weitere Analyse diesbezüglich durchführen.

Geringere Ertragserwartungen während der Platzierungsphase

Fraglich ist im vorliegenden Zusammenhang auch, ob den Anlegern ausreichende Informationen vor der Anlageentscheidung zur Verfügung gestellt worden sind. Denn während der Platzierungsphase wurde eine deutliche Korrektur der Ertragserwartungen bzw. der Kapitalrückflüsse vorgenommen, die erst verspätet in einem Prospektnachtrag 3 aufgenommen wurde.

In dem Prospekt selbst wird noch von einem Kapitalrückfluss im Mid-Case Szenario in Höhe von 165,0% (Anteilklasse A), 150,1% (Anteilklasse B) sowie 154,2 % (Anteilklasse C) ausgegangen. Erst in dem Prospektnachtrag 3 vom 9. Mai 2023 werden die reduzierten Ertragserwartungen aufgeführt. Dabei waren bereits im Basisinformationsblatt vom 1. Februar 2023 deutliche Veränderungen in den Ertragserwartungen aufgezeigt worden. Es gab also insbesondere in dem Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 9. Mai 2023 divergierende Ertragsprognosen. Während der Platzierungsphase sind die prognostizierten Kapitalrückflüsse insgesamt zweimal reduziert worden. Dies lässt sich den Basisinformationsblättern vom 1. Februar 2023 sowie 9. Mai 2023 entnehmen. Der Verkaufsprospekt wurde jedoch erst mit dem Prospektnachtrag 3 am 9. Mai 2023 korrigiert. So heißt es dazu unter "Aktualisierung der Angaben zur Renditeerwartung":

„Im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der sich daraus ergebenden Auswirkungen, auch auf die im Businessplan hinterlegten Annahmen, sind dort Anpassungen erforderlich.

Aufgrund dessen sind nachfolgende Anpassungen im Verkaufsprospekt notwendig:

01 Das Angebot im Überblick

Die Tabelle auf Seite 6 bis 9 wird unter dem Punkt „Kapitalrückflüsse (prognostiziert) in Bezug auf die Einlage (Mid-Case)“ wie folgt angepasst:

Der Punkt „Kapitalrückflüsse (prognostiziert) in Bezug auf die Einlage (Mid-Case)“ wird als solcher in „Kapitalrückflüsse, die der Investor nach Abzug der Kosten zurückerhalten könnte (Mittleres Szenario)“ geändert.

Der dazugehörige Inhalt wird wie folgt angepasst:

Anteilklasse A:

Keine Entnahme des gezeichneten Kommanditkapitals p.a.

131,9 Prozent PROGNOSE

Anteilklasse B:

4 Prozent Entnahme des gezeichneten Kommanditkapitals p.a.

125,7 Prozent PROGNOSE

Anteilklasse C:

6 Prozent Entnahme des gezeichneten Kommanditkapitals p.a.

128,1 Prozent PROGNOSE

Die Angaben zu „01 Das Angebot im Überblick“, werden, wie angegeben, im Verkaufsprospekt auf Seite 8 hiermit ersetzt.“

Ein Vergleich dieser Zahlen - beispielhaft für das Mid-Case-Szenario - zeigt ganz gravierende Veränderungen innerhalb eines Jahres. Für alle drei Anteilklassen wird der Überschuss (erwartete Gesamtausschüttungen minus 105 Prozent Zeichnungssumme inklusive 5 Prozent Ausgabeaufschlag) um mehr als die Hälfte reduziert.

Fazit

Die Analyse zeigt, dass es erhebliche Mängel bei der Umsetzung des Investments gibt. Es stellt sich die Frage, ob den Investoren tatsächlich alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen bereitgestellt wurden. Die sich im Laufe der Platzierungsphase verändernden Ertragserwartungen dürften vielen Anlegern nicht deutlich geworden sein.

Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie an dem Investment festhalten wollen, was sicherlich u.a. davon abhängt, ob es möglich ist, durch entsprechende weitere Immobilienbeteiligungen die erforderliche Risikostreuung und Rentabilität herzustellen. Angesichts der derzeitigen Marktlage erscheint dieses jedenfalls kaum vorstellbar. Hinzu kommt, dass mit der PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG bereits eine Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt hat. Es kann daher sinnvoll sein, eine Rückabwicklung anzustreben.

Nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte können vorliegend unter anderem auch Schadensersatzansprüche gegen die PROJECT Investment AG als Anbieter/Herausgeber des Beteiligungsangebots und Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie gegen die Vermittler bzw. Berater in Betracht kommen.

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