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O2 Kundendaten an Schufa weitergegeben: Schadensersatz

Die Telefónica hat Positivdaten von O2 Kunden an die SCHUFA weitergegeben – das ist gemäß eines Urteils des Landgerichts München rechtswidrig.

Wir fordern für betroffene O2 Kunden mind. 3.000 Euro Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die DSGVO.


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Welche Daten hat O2 an die SCHUFA weitergegeben?

O2 ist eine Marke des Telekommunikationsunternehmens Telefónica. Sie gehört zu den größten Anbietern Deutschlands. „O2 can do“ heißt der Spruch, mit dem O2 wirbt. O2 heißt offenbar auch mehr Daten bei der Schufa.

Im Datenschutzmerkblatt, das Kunden von O2 erhalten, wird auf die Weitergabe ihrer Daten an die SCHUFA hingewiesen. So heißt es dort unter Punkt 9. Datenübermittlung an Auskunfteien:

„Erstellung eines Servicekontos (SCHUFA) Wir übermitteln zum Schutz der Marktteilnehmer vor Forderungsausfällen und Risiken personenbezogene Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Telekommunikationsvertrages (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Information über den Abschluss dieses Telekommunikationsvertrags, Referenz zum Vertrag) an die SCHUFA, wenn sich dahingehend aus den Verträgen eine hinreichende Relevanz ergibt (Art. 6 Abs. 1f DSGVO).“

Dabei handelt es sich um sogenannte Positivdaten. Es geht also nicht darum, wie bei der SCHUFA üblich und bekannt, diese über unbezahlte Rechnungen oder ähnliche Probleme zu informieren. Die SCHUFA wird in diesem Fall über Anfragen und Vertragsabschlüsse von Kunden informiert. Informationen, die für die Auskunftei völlig unerheblich sein sollten.

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Verbraucherzentrale klagt erfolgreich: Telefónica verliert Rechtsstreit

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht München erfolgreich gegen die Telefónica geklagt (Aktenzeichen 33 O 5976/22, Urteil vom 25.04.2023). Diese muss es nach dem Urteil unterlassen, Positivdaten an die SCHUFA zu übermitteln. Der Schutz der Verbraucher vor einer willkürlichen Erhebung ihrer personenbezogenen Daten habe dabei Vorrang vor einem möglichen Interesse des Anbieters an Betrugsbekämpfung, so das Gericht.

Denn auch die Übermittlung von Positivdaten kann für O2 Kunden negative Folgen haben. So wird der SCHUFA damit unter anderem mitgeteilt, wie oft jemand seinen Mobilfunkvertrag wechselt oder wie viele Verträge er hat. Das macht einen Verbraucher nicht nur unattraktiv für die Branche, sondern führt auch zu einem schlechteren SCHUFA-Score. Und der wiederum ist entscheidend, wenn es unter anderem darum geht, einen attraktiven Kredit zu bekommen.

Das Gericht forderte die Telefónica deshalb auf, „nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrages sog. Positivdaten, also personenbezogene Daten, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges, nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben, sondern Informationen über die Beantragung, Durchführung und Beendigung eines Vertrages darstellen, an Wirtschaftsauskunfteien, namentlich die SCHUFA Holding AG“ nicht mehr weiterzugeben.

SCHUFA löscht Positivdaten

Seit dem 20. Oktober 2023 arbeitet die SCHUFA daran, die umstrittenen Positivdaten zu löschen. Von diesen Eintragungen sind 20 Millionen Verbraucher betroffen. Sie löscht die Daten in Absprache mit den Mobilfunkanbietern. Offenbar haben diese im Zuge der Berichterstattung über unerlaubt weitergegebene Daten Angst bekommen und wollen nun, dass möglichst viele dieser Daten gelöscht werden. Die SCHUFA selbst behauptet, mit der aktuellen Situation habe das Löschen nichts zu tun. Grund sei vielmehr der Beschluss der Datenschutzkonferenz. Dieser wurde jedoch bereits im Herbst 2021 gefasst - weshalb man sich zwei Jahre Zeit gelassen hat, um mit dem Löschen zu beginnen, sagt die SCHUFA nicht...

Dezember 2023: EuGH urteilt zum SCHUFA Score

Am 07. Dezember 2023 äußerte sich der EuGH zu einigen Fragen hinsichtlich der SCHUFA, die ihm das VG Wiesbaden vorgelegt hatte. Die wichtigsten Ergebnisse: Die Nutzung des SCHUFA Scores zur automatisierten Entscheidungsfindung bei Banken, Telekommunikationsanbietern, Energieversorgern und anderen Unternehmen ist verboten, wenn der Score maßgeblich zur Entscheidung beiträgt. Es können zwar Ausnahmen gemacht werden, doch das deutsche Gesetz, das die Ausnahme erlauben soll, ist vermutlich nicht mit europäischem Recht vereinbar. Jedenfalls äußerte der EuGH hier starke Zweifel. Entscheiden muss letztendlich das Verwaltungsgericht Wiesbaden, doch auch dieses hatte bereits Zweifel angedeutet. Zu erwarten ist deshalb, dass nach dem Urteil des VG Wiesbaden der SCHUFA Score nicht mehr so wie bisher verwendet werden darf.

O2 Kunden können Schadensersatz fordern

Das Urteil vom Landgericht München zeigt, dass die SCHUFA zu Unrecht personenbezogene Daten auch von O2 Kunden gespeichert hat. Möglicherweise haben diese Kunden durch die Speicherung der Daten einen Nachteil gehabt, etwa weil sich ihr Score verschlechtert und sie deshalb einen Kredit zu schlechteren Konditionen bekommen haben.

Sind einem Verbraucher Schäden entstanden – nicht nur materielle (finanzielle), sondern auch immaterielle – so kann dieser Schadensersatz fordern. Und zwar gemäß Art. 82 Abs. 1 der DSGVO. Dort heißt es:

„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“

Viele O2 Kunden können deshalb Schadensersatz gegen die Telefónica geltend machen. Unserer Auffassung nach sind dabei bis zu 5.000,00 Euro möglich. Eine Auswertung vieler tausend SCHUFA Einträge hat ergeben, dass gut jeder dritte Mobilfunkkunde von der Weitergabe seiner Positivdaten an die SCHUFA betroffen ist. Die Telefónica mit O2 macht dabei einen großen Teil aus. Gut jeder vierte betroffene Verbraucher hat dort seinen Mobilfunkvertrag.

Der EuGH hat erst kürzlich geurteilt, dass es bei diesen Schäden keine Bagatellgrenze gibt. Verbraucher müssen sich also nicht scheuen, sich gegen die Weitergabe ihrer Daten zu wehren. Jeder Fall lohnt sich, verfolgt zu werden!

Mit einem weiteren Urteil vom 14.12.2023 stellte sich der EuGH erneut hinter die Verbraucher, indem er genauer darlegte, wann bereits ein immaterieller Schaden vorliegen kann:

Allein der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen „immateriellen Schaden“ darstellen.

O2 Kunden können bei der SCHUFA einmal im Jahr kostenfrei Auskunft über die hinterlegten Daten verlangen. Dabei ist es nicht nötig, die rund 30 Euro für die angebotene Auskunft zu zahlen. Und wir machen es Ihnen noch leichter!

Unser Angebot:

Wir holen kostenfrei eine SCHUFA-Auskunft für Sie ein, prüfen diese und sagen Ihnen, ob auch Sie als O2 Kunde einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Telefónica haben – unsere Prüfung ist dabei ebenfalls kostenfrei!