Telekom gibt Positivdaten an SCHUFA weiter
Seit 2018 (seitdem gilt die DSGVO) gaben Mobilfunkanbieter wie die Telekom Positivdaten ihrer Kunden unerlaubt an Auskunfteien wie die SCHUFA weiter.
Bei Positivdaten handelt es sich um Informationen über den Handyvertrag. Wann dieser beantragt, aufgenommen und beendigt wurde, wie viele Vertrüge es gibt und ähnliches. Im ersten Augenblick mag das nicht schlimm erscheinen, doch auch bei der Weitergabe von Positivdaten durch die Telekom können für die Verbraucher negative Folgen entstehen.
Dass sich durch sogenannte Negativdaten, also Informationen zum Beispiel über unbezahlte Rechnungen, negative Konsequenzen ergeben, ist logisch. Schnell verschlechtert sich der SCHUFA Score und die Verbraucher haben Schwierigkeiten, überhaupt noch einen Handyvertrag zu bekommen oder müssen bei einem Kredit mit höheren Zinsen leben.
Auch Positivdaten fließen jedoch in die Berechnung des SCHUFA Scores mit ein – dies wurde von der SCHUFA aktuell bestätigt. Zudem können Vertragsdaten einen schlechten Eindruck in der Branche vermitteln, etwa wenn jemand sehr viele Handyverträge hat oder diese sehr oft kündigt, um wieder neue abzuschließen. So einen Kunden möchten Mobilfunkanbieter vielleicht nicht haben und schon ist es schwer, einen Vertrag zu bekommen.
Auch Auskunftei CRIF sammelte unerlaubt Daten von Telekom Kunden
Im Zuge der Berichte über die unerlaubte Weitergabe von Daten von unter anderem Telekom Kunden an die SCHUFA wurde bekannt, dass gegen den SCHUFA Konkurrenten CRIF ein Verfahren läuft - wegen der Verarbeitung anlasslos übermittelter Vertragsdaten von Mobilfunk-Unternehmen. Betroffen sind dabei neben der Telekom auch Vodafone und Freenet. Das Verfahren wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz geführt. Die Daten werden in einem Pool mit dem Namen "Telco Informationen Platform" gespeichert, aus dem sich die Mobilfunkanbieter bedienen können. Branchenexperten sprechen von einer "Mini-SCHUFA für Telekom-Firmen".