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Telekom gibt Daten an SCHUFA: Schadensersatz fordern!

Die Telekom gehört zu den Mobilfunkanbietern, die unerlaubt Positivdaten von Kunden an die SCHUFA weitergereicht haben.

Betroffene Verbraucher können aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO Schadensersatz geltend machen.


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Telekom gibt Positivdaten an SCHUFA weiter

Seit 2018 (seitdem gilt die DSGVO) gaben Mobilfunkanbieter wie die Telekom Positivdaten ihrer Kunden unerlaubt an Auskunfteien wie die SCHUFA weiter.

Bei Positivdaten handelt es sich um Informationen über den Handyvertrag. Wann dieser beantragt, aufgenommen und beendigt wurde, wie viele Vertrüge es gibt und ähnliches. Im ersten Augenblick mag das nicht schlimm erscheinen, doch auch bei der Weitergabe von Positivdaten durch die Telekom können für die Verbraucher negative Folgen entstehen.

Dass sich durch sogenannte Negativdaten, also Informationen zum Beispiel über unbezahlte Rechnungen, negative Konsequenzen ergeben, ist logisch. Schnell verschlechtert sich der SCHUFA Score und die Verbraucher haben Schwierigkeiten, überhaupt noch einen Handyvertrag zu bekommen oder müssen bei einem Kredit mit höheren Zinsen leben.

Auch Positivdaten fließen jedoch in die Berechnung des SCHUFA Scores mit ein – dies wurde von der SCHUFA aktuell bestätigt. Zudem können Vertragsdaten einen schlechten Eindruck in der Branche vermitteln, etwa wenn jemand sehr viele Handyverträge hat oder diese sehr oft kündigt, um wieder neue abzuschließen. So einen Kunden möchten Mobilfunkanbieter vielleicht nicht haben und schon ist es schwer, einen Vertrag zu bekommen.

Auch Auskunftei CRIF sammelte unerlaubt Daten von Telekom Kunden

Im Zuge der Berichte über die unerlaubte Weitergabe von Daten von unter anderem Telekom Kunden an die SCHUFA wurde bekannt, dass gegen den SCHUFA Konkurrenten CRIF ein Verfahren läuft - wegen der Verarbeitung anlasslos übermittelter Vertragsdaten von Mobilfunk-Unternehmen. Betroffen sind dabei neben der Telekom auch Vodafone und Freenet. Das Verfahren wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz geführt. Die Daten werden in einem Pool mit dem Namen "Telco Informationen Platform" gespeichert, aus dem sich die Mobilfunkanbieter bedienen können. Branchenexperten sprechen von einer "Mini-SCHUFA für Telekom-Firmen".

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Datenweitergabe ist illegal – Urteil des LG München

Telekom Gebäude

Seit Sommer 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Und gegen eben diese verstößt die Praxis der Telekom, Positivdaten ihrer Kunden an die SCHUFA weiterzugeben. Das sehen zum einen Verbraucherschützer so, aber auch die Datenschutzkonferenz. Und schließlich bestätigte im April 2023 das Landgericht München, dass die Weitergabe solcher Daten illegal ist. In dem Verfahren ging es um die Telefónica, es lässt sich jedoch ebenso auf die Telekom und weitere Mobilfunkanbieter anwenden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte erfolgreich geklagt. Auch gegen die Telekom hatte die Verbraucherzentrale geklagt. Am Landgericht Köln war die Klage aus prozessualen Gründen abgewiesen worden – inhaltlich stimmten die Richter der Klage aber zu, so dass zu erwarten ist, dass in nächster Instanz gegen die Telekom entschieden wird.

SCHUFA löscht Positivdaten von 20 Millionen Kunden

Seit dem 20. Oktober arbeitet die SCHUFA daran, von Mobilfunkanbietern übermittelte Positivdaten von 20 Millionen Kunden zu löschen. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Mobilfunkanbietern. Angeblich hat das nichts mit der aktuellen Situation vor den Gerichten und der Berichterstattung zu tun. Stattdessen wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz als Grund angegeben. Dieser ist jedoch bereits vor 2 Jahren gefasst worden. Warum hat man so lange gewartet, um die Daten zu löschen? Ein Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung liegt deshalb nahe.

Dezember 2023: Urteil des EuGH zum SCHUFA Score

Am 07.12.2023 urteilte der EuGH, dass der SCHUFA Score verboten ist, wenn er eine maßgebliche Rolle bei der Vergabe von Krediten spielt. Auch bei Energieversorgern oder Versandhändlern spielt der Score eine große Rolle. Das VG Wiesbaden, das dem EuGH die Fragen vorgelegt hatte, muss nun entscheiden, ob eine deutsche Ausnahmeregelung mit EU Recht vereinbar ist. Hierzu hatte es zuvor bereits Zweifel geäußert, wie nun auch der EuGH. Deshalb ist damit zu rechnen, dass nach einem Urteil des VG Wiesbaden der SCHUFA Score in seiner bisherigen Form nicht weiter verwendet werden darf - es sei denn, die Verbraucher stimmen dem freiwillig zu.

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Schadensersatz von der Telekom fordern

Rund 57 Millionen Mobilfunkkunden hat die Telekom zur Zeit. Auswertungen von tausenden SCHUFA-Auskünften haben gezeigt, dass rund jeder dritte Verbraucher von der Weitergabe seiner Positivdaten an die SCHUFA betroffen ist. Rund ein Viertel aller betroffenen Verbraucher ist Telekom-Kunde. Angesichts der Größe des Telekom Kundenstamms sind Millionen Verbraucher betroffen.

Durch die unerlaubte Weitergabe der Daten hat die Telekom gegen die DSGVO verstoßen. Betroffene Telekom-Kunden können deshalb Schadensersatz geltend machen. Ihnen ist zumindest ein immaterieller, aber vielleicht auch ein materieller (finanzieller) Schaden entstanden, indem sie keinen neuen Vertrag mehr bekommen haben oder bei einem Kredit besonders hohe Zinsen zahlen müssen.

In Artikel 82 Absatz 1 der DSGVO heißt es:

„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“

Dabei sind unserer Auffassung nach bis zu 5.000,00 Euro möglich. Der Europäische Gerichtshof hat Verbraucher erst vor Kurzem bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach DSGVO-Verstößen gestärkt. Er entschied, dass es in diesem Fall keine Bagatellfälle gebe – sei der Schaden auch noch so klein, Verbraucher haben das Recht, eine Entschädigung zu bekommen.

Und mit einem Urteil vom 14.12.2023 stärkte der EuGH die Rechte der Verbraucher weiter, indem er klar machte, wann bereits ein immaterieller Schaden vorliegen kann:

Allein der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen „immateriellen Schaden“ darstellen.

Die SCHUFA bietet für rund 30 Euro eine Auskunft über die bei ihr gespeicherten Daten an. Dabei hat jeder Verbraucher das Recht, mindestens einmal im Jahr eine solche Auskunft zu seinen Daten kostenfrei zu bekommen.

Und wir machen es Ihnen noch einfacher!

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