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Vodafone Daten an die SCHUFA weitergegeben: Schadensersatz möglich!

Vodafone gehört zu den Mobilfunkanbietern, die über Jahre unerlaubt Positivdaten ihrer Kunden an die SCHUFA weitergegeben haben.

Betroffene Verbraucher können wegen diesem DSGVO-Verstoß Schadensersatz fordern.


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Welche meiner Daten hat Vodafone an die SCHUFA gegeben?

Schon im November 2021 hatten Recherchen von NDR und Süddeutsche gezeigt, dass Mobilfunkanbieter, wie Vodafone, Telekom und O2, Positivdaten ihrer Kunden an Auskunfteien wie die SCHUFA weitergeben. Dabei handelt es sich nicht um die klassischen Negativdaten, die üblicherweise an die SCHUFA weitergebebnen werden – wie zum Beispiel Informationen über unbezahlte Rechnungen. Stattdessen werden Daten von Kunden weitergegeben, die sich nichts haben zu Schulde kommen lassen und ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlt haben. Dennoch erfährt die SCHUFA unter anderem von den Vodafone-Kunden, wie viele Handyverträge sie haben und wann sie diese abgeschlossen haben.

Weitergegeben werden dabei personenbezogene Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung eines Telekommunikationsvertrages:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Informationen über den Abschluss der Verträge
  • Referenzen zu den Verträgen

Hieraus ergeben sich potentiell negative Schlussfolgerungen, nämlich, dass Verbraucher sehr oft ihren Mobilfunkanbieter wechseln, sehr viele Verträge haben oder auf andere Weise „unberechenbar“ oder auffällig und damit unattraktive Kunden sind. Somit können auch vermeintlich positive Daten bei der SCHUFA zu negativen Folgen führen. Zumal die SCHUFA diese Positivdaten auch in die Berechnung des Scores hineinfließen lässt. So besteht die Gefahr, dass Positivdaten von Vodafone-Kunden dazu führen, dass diese in Zukunft keinen Handyvertrag mehr bekommen oder Kredite nur zu schlechteren Konditionen.

Diese Datenweitergabe läuft bereits seit 2018 ohne Einwilligung der Kunden und verstößt damit gegen die seit 2018 gültige DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Datenschutzkonferenz betonen die Unzulässigkeit dieses Verhaltens.

Auch SCHUFA-Konkurrent CRIF sammelte Daten von Vodafone

Im Oktober 2023 wurde im Zuge der Berichterstattung über die Weitergabe von persönlichen Daten durch Mobilfunkanbieter wie Vodafone bekannt, dass nicht nur die SCHUFA diese Daten erhielt. Auch eine weitere Auskunftei - CRIF - bekam Daten von Vodafone und anderen Anbietern. Diese wurden in einem "Telco Information Platform" genannten Datenpool gesammelt und an die beteiligten Unternehmen auch wieder herausgegeben. Branchenexperten bezeichnen dies als "Mini-SCHUFA für Telekom-Firmen".

Oktober 2023: SCHUFA löscht Daten von 20 Millionen Handykunden

Im Zuge der Berichterstattung wurde bekannt, dass die SCHUFA seit dem 20. Oktober Positivdaten von 20 Millionen Handykunden löscht. Die Auskunftei behauptet, sie tue dies im Zuge der Entscheidung der Datenschutzkonferenz, dass die Übermittlung dieser Daten unrechtmäßig sei. Doch diese Entscheidung fiel bereits im Herbst 2021 - dass sich SCHUFA und Mobilfunkanbieter ausgerechnet jetzt, zwei Jahre später und gerade, als das Thema richtig heißt wird, geeinigt haben, diese Daten zu löschen, spricht für sich...

Dezember 2023: EuGH äußert sich zum SCHUFA Score

Am 07.12.2023 fiel eine wichtige Entscheidung am EuGH. Er urteilte, dass es verboten sei, maßgeblich auf Basis des SCHUFA Scores bei einer Kreditvergabe zu entscheiden. Anwenden lässt sich dieses Urteil nicht nur auf Banken, sondern auch auch Telekommunikationsanbieter oder Energieversorger, wenn diese maßgeblich auf den SCHUFA Score zurückgreifen, um zu entscheiden, ob und welche Verträge sie Kunden anbieten. Zwar sind nationale Ausnahmeregelungen möglich. Doch sowohl der EuGH, als auch das VG Wiesbaden, das dem EuGH diese Fragen zur Entscheidung vorgelegt hatte, äußerten Zweifel daran, dass die deutsche Ausnahmegenehmigung mit EU Recht vereinbar ist. Nun muss das VG Wiesbaden entscheiden und es ist damit zu rechnen, dass nach seinem Urteil der SCHUFA Score in seiner bisherigen Form Geschichte sein wird.

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Verbraucherzentrale klagt gegen Vodafone

Handy Display

Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen reichte Klage gegen die drei großen Anbieter ein. Das Verfahren gegen Vodafone vor dem Landgericht Düsseldorf ist dabei noch nicht entschieden. Gegen die Telefónica mit der Marke O2 konnte die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht München bereits gewinnen. Dabei untersagte das Gericht es dem Mobilfunkanbieter, weiterhin Positivdaten seiner Kunden an die SCHUFA zu übermitteln. Es ist damit zu rechnen, dass das Landgericht Düsseldorf im Fall von Vodafone genauso entscheiden wird.

Die meisten SCHUFA-Positivdaten stammen von Vodafone

Vodafone ist gemessen an der Zahl der Anschlüsse der größte Mobilfunkanbieter Deutschlands. Rund 75 Millionen SIM Karten von Vodafone werden aktuell genutzt. Vodafone hat dabei eine aggressive Expansionsstrategie betrieben. Ziel Nummer eins war es, mehr Handyverträge abzuschließen. Und das ist aufgegangen, denn noch vor wenigen Jahren war das Unternehmen mit der Telekom, sowie O2 gleichauf, bevor Vodafone sich deutlich von der Konkurrenz absetzen konnte.

Untersuchungen von tausenden SCHUFA-Auskünften haben gezeigt, dass etwa jeder dritte Verbraucher von der Weitergabe seiner Positivdaten betroffen ist. Vodafone-Kunden machen dabei die größte Gruppe aus – etwa 35% aller Fälle entfallen auf Vodafone.

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Schadensersatz für Vodafone-Kunden

Vodafone-Kunden, deren Positivdaten an die SCHUFA weitergeleitet worden sind, können Schadensersatz bekommen. Ihnen ist gemäß der DSGVO aufgrund der unerlaubten Weitergabe von persönlichen Daten ein Schaden entstanden. Mindestens ein immaterieller, durchaus möglich aber auch, dass es ein materieller Schaden ist, etwa, wenn sich aufgrund der Daten der SCHUFA Score verschlechtert hat.

Laut Art. 82 Abs. 1 der DSGVO haben sie deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz:

„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“

In diesem Fall richtet sich der Anspruch gegen Vodafone.

Der Europäische Gerichtshof hat zudem geurteilt, dass es bei solchen Schadensersatzfällen aufgrund eines DSGVO-Verstoßes keine Bagatellfälle gibt und geschädigten Verbrauchern somit den Rücken gestärkt.

Zudem machte der EuGH mit einem Urteil vom 14.12.2023 deutlich, wann ein immaterieller Schaden vorliegen kann und stärkte damit erneut die Rechte der Verbraucher:

Allein der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen „immateriellen Schaden“ darstellen.

Unserer Auffassung nach ist für Vodafone-Kunden Schadensersatz in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro möglich.

Gerne prüfen wir kostenfrei, ob auch Sie von der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten durch Vodafone an die SCHUFA betroffen sind und deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Hierfür können Sie bei der SCHUFA eine Datenauskunft einfordern – oder Sie überlassen dies uns!

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