Bundesgerichtshof sieht formularmäßige Klausel über die Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei Berechnung von Vorfälligkeitszinsen als unwirksam an
Vorfälligkeitsentschädigung kann in vielen Fällen zumindest zum Teil zurückgefordert werden.
Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung zurückbekommen?