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Kündigung vom Kredit durch die Deutsche Bank – was tun?

Kündigung der Baufinanzierung rechtmäßig?

Die Deutsche Bank hat Ihren Immobilienkredit gekündigt, weil Sie die Raten nicht mehr bedienen konnten? Gern prüfen wir kostenfrei die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf.


Darf die Deutsche Bank eine Baufinanzierung kündigen?

Wenn ein Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr bezahlen kann, darf die Deutsche Bank unter bestimmten Umständen einen Immobilienkredit kündigen. Unter anderem muss sie dem Darlehensnehmer zwei Wochen Zeit geben, den ausstehenden Betrag zu zahlen. Sie muss außerdem ein Gespräch anbieten, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Unter welchen Umständen darf die Deutsche Bank ein Immobiliendarlehen kündigen?

Banken und Sparkassen dürfen nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung von Verbraucher-Darlehensverträgen aussprechen. Hierfür müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein. Zunächst einmal muss der Darlehensnehmer mit mindestens zwei Raten in Verzug sein. Bei Immobiliendarlehen muss die Verzugssumme dabei mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens ausmachen (bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen liegen die Werte höher - bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren bei mindestens 10% und bei Verträgen mit einer längeren Laufzeit bei mindestens 5%). Die Deutsche Bank darf nun in einem solchen Fall eine Kündigung aussprechen. Jedoch nicht, ohne dem Darlehensnehmer eine mindestens zweiwöchige Frist zur Begleichung der Verzugssumme zu geben. Zudem muss sie spätestens bei Bekanntgabe dieser Frist ein gemeinsames Gespräch anbieten.

Grundsätzlich sollten Darlehensnehmer bei der Deutschen Bank sofort ihren Ansprechpartner kontaktieren, wenn sie merken, dass sie Schwierigkeiten haben, die Raten zu bedienen. Es hilft nicht weiter, die Augen vor dem Problem zu verschließen. Oft findet sich eine Lösung, mit der beide Seiten leben können. So bietet die Deutsche Bank beispielsweise die Änderung des Tilgungssatzes während der Laufzeit an. So kann die Rate auf die individuelle Lebenssituation angepasst werden.

Eine weitere Möglichkeit, einer drohenden Kündigung zuvor zu kommen ist der Widerruf. Viele Immobiliardarlehensverträge enthalten nicht alle Pflichtangaben oder sind fehlerhaft. In einem solchen Fall genießen Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht. Der Vorteil: bei einem Widerruf müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Somit haben Sie die Möglichkeit der Umschuldung zu einem neuen Kredit und können vom aktuell sehr niedrigen Zinsniveau profitieren.

Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung

Ist die Kreditkündigung durch die Bank erst einmal ausgesprochen, gilt es, diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Zurzeit bieten wir Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer Kreditkündigung an. Denn immer wieder kommt es vor, dass Banken zum Beispiel unzulässige Mahngebühren fordern. In einem solchen Fall kann eine Kündigung unwirksam sein. Auch, wenn der Brief, der die drohende Kündigung aufzeigt, keine genaueren Informationen über die möglichen Folgen enthält, haben Gerichte eine Kündigung schon für unwirksam erklärt. Dem Darlehensnehmer muss klar erläutert werden, dass er im Falle einer Kündigung durch die Bank die gesamte Restschuld, deren Betrag ebenfalls genannt werden muss, sofort zurückzahlen muss.

 

Übrigens darf die Deutsche Bank Ihnen bei einer bankseitigen Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Diese Strafzahlung fällt nur dann an, wenn Sie als Darlehensnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen.

 

Sollte sich herausstellen, dass die Kündigung unrechtmäßig war, läuft der Vertrag ganz normal weiter. Zudem hat der Darlehensnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung vom Kredit durch die Deutsche Bank nicht rechtens ist, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen kostenfrei Ihre Situation.