Prozessfinanzierung in Glücksspielfällen: Wie funktioniert die Kooperation mit dem Prozesskostenfinanzierer?
Wenn Sie mit uns Ihr Geld, das Sie beim Online-Glücksspiel verloren haben, zurückholen wollen, haben Sie dabei die Möglichkeit, mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammenzuarbeiten.
Erstellt am - letztes Update:Was bedeutet Prozesskostenfinanzierung?
Prozesskostenfinanzierer übernehmen die Kosten, die im Zuge von gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen. Auch wenn die Chancen sehr gut stehen, den Fall zu gewinnen, müssen Kläger Geld vorstrecken. Dabei kann es sich um mehrere tausend Euro handeln.
Wer dieses Geld nicht hat oder einfach kein Risiko im Hinblick auf die Kosten eines Gerichtsverfahrens eingehen möchte, der kann die Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen. Dieser zahlt sowohl die Anwaltshonorare als auch die Gerichtskosten. Sollte das Verfahren wider Erwarten verloren gehen, übernimmt der Finanzierer auch die Kosten der Gegenseite. Der Finanzierer übernimmt für Sie also das volle Gerichtskostenrisiko. Sie tragen keine Kosten.
Nur im Erfolgsfall erhält der Finanzierer eine Provision. Diese liegt in der Regel bei 30% bis 40%. Dieses Geld erhält er jedoch erst, wenn auch Sie Geld gesehen haben. Solange sich die Gegenseite noch querstellt und Sie Ihr Geld noch nicht zurückbekommen haben, müssen Sie dem Prozesskostenfinanzierer also auch nichts zahlen.
Das bedeutet: Sie haben beide dasselbe Ziel und dasselbe Interesse, das Verfahren zu einem guten Ausgang zu bringen. Alle Entscheidungen, beispielsweise auch die, ob ein angebotener Vergleich angenommen werden soll, liegen aber immer zuerst bei Ihnen!
Welche Fälle übernehmen Prozesskostenfinanzierer?
Naturgemäß haben Prozesskostenfinanzierer ein finanzielles Interesse daran, dass ein Fall positiv zu Ende geht. Das bedeutet, es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese einen Fall übernehmen.
Dazu gehören:
- Sie müssen überzeugt gewesen sein, dass das Angebot bei dem Sie gespielt und Geld verloren haben legal war
- Ihre Ansprüche dürfen nicht verjährt sein
- Sie müssen Ihren aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben
- Die Verluste dürfen nicht durch Spielen oder Wetten aus dem Ausland oder in Schleswig-Holstein entstanden sein
- Je nach Anbieter müssen die Verluste eine bestimmte Summe erreichen
Möchten Sie Ihr Geld zurückholen? Dann kontaktieren Sie uns und wir sprechen über Ihre Möglichkeiten – mit oder ohne Prozesskostenfinanzierer! Wir beraten Sie kostenlos zu den Voraussetzungen in Ihrem Fall!
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