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Sonderfall Schleswig-Holstein: Glücksspiel teilweise erlaubt

Für viele Jahre war Online-Glücksspiel nach Erhalt einer Lizenz in Schleswig-Holstein erlaubt. Doch wie konnte es dazu kommen?

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Lars Murken-Flato
Lars Murken-Flato

Rechtsanwalt Lars Murken-Flato ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner.

Der Glücksspiel-Staatsvertrag

Am 01. Januar 2008 trat der erste Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft. In diesem Vertrag wurde festgehalten, dass das „Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist“.

Allerdings lag die Zuständigkeit beim Thema Glücksspiel bei den Ländern, so dass diese die Möglichkeit hatten, eigene Regeln aufzustellen. Schleswig-Holstein nutzte dieses Schlupfloch als einziges Bundesland und begann, Lizenzen für Anbieter von Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Online-Sportwetten zu vergeben.

Die Anbieter warben intensiv für ihr Angebot. So liefen im Fernsehen regelmäßig Werbespots mit dem am Ende hastig gesprochenen Satz:

„Dieses Angebot gilt nur für Spieler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein.“

In jedem anderen Bundesland war Online-Glücksspiel nämlich nach wie vor verboten.

Neue Regelungen ab 2021

Am 01. Juli 2021 trat der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft. In diesem einigten sich die Länder darauf, bundesweit Lizenzen für Anbieter zu vergeben. Die Sonderrolle von Schleswig-Holstein entfiel nun und nach und nach wurden Lizenzen für Anbieter von virtuellen Automatenspielen, Online-Poker und Online-Sportwetten vergeben, die im gesamten Bundesgebiet galten.

Spieler, die bei einem Anbieter Geld verloren haben, der über keine Lizenz verfügte, können diese Verluste zurückfordern. Das gilt auch für Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein, wenn der betroffene Anbieter keine für dieses Bundesland gültige Lizenz vorweisen konnte. Denn auch Schleswig-Holstein knüpfte die Lizenzvergabe an Bedingungen und bei weitem nicht alle Anbieter waren dort legal.