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Der Porsche Cayenne im Abgasskandal

Betroffene Modelle, Rückrufe, Urteile

Der Porsche Cayenne ist eines der Diesel-Modelle, das am umfangreichsten vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist. KBA-Rückrufe für den Cayenne 3.0 V6  (Euro 6) und den Cayenne 4.2 V8 (sowohl Euro 5 als auch Euro 6) treffen tausende von Kunden. Zudem häufen sich Urteile, bei denen Verbraucher Schadensersatz zugesprochen bekommen.


Porsche Cayenne wurde bereits zurückgerufen

Rückrufe für den Cayenne im Abgasskandal treffen tausende von Porsche-Fahrern. Sowohl im 3.0 Liter als auch im 4.2 Liter Modell wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung gefunden. Euro 5 Diesel sind ebenso betroffen wie Euro 6 Diesel. Betroffene Verbraucher haben einen Anspruch auf Schadensersatz.

Rückrufe für den Porsche Cayenne im Abgasskandal

Porsche Cayenne 3.0 Liter V6 (Euro 6)

Bereits im Januar 2018 wurde der erste Rückruf für den Porsche Cayenne im Abgasskandal in der Rückruf-Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht. Betroffen waren alleine in Deutschland etwa 7.000 Diesel-Fahrzeuge des Modells Porsche Cayenne 3.0 Liter V6 mit der Abgasnorm Euro 6 (europaweit waren es 21.500). Die Fahrzeuge mit dem Motor EA897 (der auch im VW Touareg und in anderen Porsche und Audi Modellen verbaut wurde) wurden zwischen 2014 und 2017 produziert. Die Rückrufaktion ist unter dem Code AH09 bekannt. Bekannt gemacht wurde dieser Rückruf allerdings schon im Sommer 2017, als der damalige Verkehrsminister Dobrindt ihn ankündigte. Man habe eine unzulässige Abschalteinrichtung gefunden, weshalb die Fahrzeuge in die Werkstatt müssten, um dort ein Software-Update zu bekommen. Zusätzlich sprach Dobrindt einen Zulassungsstopp für die noch in Produktion befindlichen Fahrzeuge aus. Er wurde im Oktober 2017 aufgehoben. Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um ein Aufwärmprogramm für den Motor. Es sorgt dafür, dass die ausgestoßenen Stickoxide auf dem Prüfstand unter dem Grenzwert für Euro 6 Fahrzeuge bleiben. Auf der Straße dagegen stößt der Porsche Cayenne 3.0 Liter ein Vielfaches des erlaubten Grenzwertes aus.

Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 (Euro 5)

Am 18. März 2020 veröffentlichte das KBA einen weiteren Rückruf in seiner Datenbank. Diesmal betroffen: Der Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 mit der Abgasnorm Euro 5. Dieser Rückruf hat jedoch eine lange Vorgeschichte. Denn wie Recherchen des Bayerischen Rundfunks ergaben, wurde Porsche der entsprechende Rückrufbescheid bereits im August 2018 zugestellt. Fast zwei Jahre dauerte es dann, bis Porsche ein passendes Software-Update entwickelt hatte und der Rückruf tatsächlich auch umgesetzt werden konnte. Er ist unter dem Code ALA1 bekannt. Betroffen sind in Deutschland über 5.000 Fahrzeuge, weltweit gar knapp 13.000. Gebaut wurden die Fahrzeuge mit dem Motor EA897 zwischen 2013 und 2018. In dem Rückrufschreiben spricht das KBA von der Entfernung „aller unzulässigen Abschalteinrichtungen“. Das liegt nahe, dass gleiche mehrere vorhanden sind. Die Fahrzeuge könnten aufgrund verschiedener Parameter erkennen, ob sie sich auf dem Prüfstand befänden und dann vom Normalbetrieb in den Betrieb „Ladungssteuerung“ wechseln. So arbeitet die Abgasreinigung auf dem Prüfstand wirksam, während der Porsche Cayenne 4.2 Liter auf der Straße zu den dreckigsten Autos überhaupt gehört. Tests der Deutschen Umwelthilfe haben dies wiederholt gezeigt. Es wurden Werte von über 2.000 Milligramm Stickoxid pro Kilometer gemessen – bei einem Grenzwert für Euro 5 Fahrzeuge von 180 Milligramm.

Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 (Euro 6)

Auch der Porsche Cayenne 3.0 Liter 8V mit der Abgasnorm Euro 6 wurde inzwischen zurückgerufen. Hierzu findet sich allerdings noch kein Eintrag in der Rückruf-Datenbank des KBA. Dies bedeutet in der Regel, dass das dazugehörige Software-Update noch nicht vorliegt. Auch diesen Bescheid muss Porsche aber schon im Jahr 2018 zugestellt bekommen haben, da der Hersteller selbst auf seiner Website am 01. Januar 2019 schreibt (ganz unten versteckt auf der Seite mit den Dieselinformationen), dass es auch für das Euro 6 Porsche-Modell einen behördlichen Rückruf gab und man an der Entwicklung des entsprechenden Software-Updates arbeite. Es handelt sich um Fahrzeuge mit dem Motor EA898, die zwischen 2014 und 2018 produziert wurden. Wie viele genau betroffen sind, ist noch nicht klar. Das KBA wirft Porsche in dem Bescheid zwei Strategien zur Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems vor. Zum einen eine Überdosierung von AdBlue zum Motorstart und zum anderen eine Reduzierung des Reagensverbrauchs bei einer Restreichweite von unter 2.400 Kilometern.


Gerichte sprechen Schadensersatz zu

Zum ersten Mal wurde Porsche im Abgasskandal im Oktober 2018 zu Schadensersatz verurteilt – bei einem Porsche Cayenne 3.0 Liter. Dem Urteil vom Landgericht Stuttgart folgten viele weitere.

Urteile gegen Händler

Dabei gibt es Gerichte, die aufgrund von Sachmangel den Händler verurteilen, das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung habe den Fahrzeugen der Verlust der Typengenehmigung gedroht – ein nicht unerheblicher Mangel. Sie entscheiden dabei in der Regel, dass es für den Kunden nicht zumutbar ist, Porsche eine Frist zur Nachbesserung zu setzen und zwar aus verschiedenen Gründen. Zum einen ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und Porsche durch die Manipulation der Abgasreinigung nachhaltig gestört. So kann nicht erwartet werden, dass der Kunde ausgerechnet nun dem Hersteller vertrauen soll. Zudem äußern viele Gerichte Zweifel an der Langzeitwirkung des Software-Updates. Es müsse mit Problemen wie einem erhöhten Verbrauch oder Verschleiß gerechnet werden. Außerdem ist der Schaden bereits bei Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Durch das Aufspielen des Software-Updates wird dieser Schaden nicht ausgelöscht. Die Fahrzeuge leiden auch mit Software-Update unter einem erheblichen Wertverlust. Kunden können deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten, was die Rückgabe des Fahrzeuges und die Erstattung des Kaufpreises zur Folge hat.

Urteile gegen den Hersteller (Porsche oder Audi)

Alternativ steht betroffenen Verbrauchern Schadensersatz aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu. Auch dies bestätigen immer mehr Gerichte. Sie können dabei entweder die Porsche AG als Autohersteller oder aber die Audi AG als Hersteller der Diesel-Motoren verurteilen. Möglich ist auch eine Verurteilung beider als Gesamtschuldner. Der Kläger kann sich in dem Fall aussuchen, wenn er in Haft nimmt. Auch in diesen Fällen geht der Porsche Cayenne an den Hersteller zurück und der Porsche-Käufer erhält den Kaufpreis erstattet.

Der EuGH hat zudem im März 2023 bestätigt, dass im Dieselskandal auch ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB gegeben sein kann - hier ist fahrlässige Handlung der Hintergrund, ganz ohne eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachweisen zu müssen. Auch der BGH hat dies inzwischen bestätigt und sich damit viel verbraucherfreundlicher gezeigt als bisher. Hat Porsche fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut, können Käufer bis zu 15% des Kaufpreises als Entschädigung bekommen. 

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Cayenne Urteile von HAHN Rechtsanwälte

07.08.2019 – 3 O 426/18 – Landgericht Wuppertal – Porsche Cayenne 3.0 Liter V6 Euro 6

 

Die Klägerin erwarb das Fahrzeug im Mai 2016 für rund 81.000 Euro. Im Januar 2018 informierte das Kraftfahrt-Bundesamt sie, dass das Fahrzeug ein Software-Update bekommen muss. Daraufhin forderte sie Schadensersatz – und bekam Recht. Sie sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden, so das Gericht, das Porsche und Audi als Gesamtschuldner zu Schadensersatz verurteilt. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung erhält die Klägerin gegen Rückgabe des Porsches rund 76.000 Euro erstattet.

16.08.2019 – 3 O 358/18 – LG Ulm – Porsche Cayenne 3.0 Liter V6 Euro 6

 

Der Kläger hatte das Fahrzeug im Februar 2016 für 80.000 Euro erworben. 30.000 Euro zahlte er an, den Rest finanzierte er über einen Darlehensvertrag mit der Santander Bank. Das Gericht verurteilte in diesem Fall die Audi AG als Herstellerin des Motors aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben und bekommt den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet. Zudem wird er aus allen Verbindlichkeiten betreffend des Darlehensvertrags freigestellt.

12.03.2020 – 2 O 205/18 – LG Tübingen – Porsche Cayenne 3.0 Liter V6 Euro 6

 

Der Kläger erwarb den Porsche Cayenne Diesel im April 2016 für 83.000 Euro. Verklagt wurden in diesem Fall sowohl der Händler, als auch die Porsche AG und die Audi AG. Das Gericht erklärte die Klage gegen die ersten beiden Parteien für unbegründet, verurteilte aber die Audi AG als Motorherstellerin zu Schadensersatz. Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis (abzüglich der Nutzungsentschädigung) erstattet.

01.07.2021 – I 3 O 4/21 – LG Heilbronn – Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 Euro 5

 

Der hier erfolgreiche Kläger hatte den Achtzylinder im November 2015 für knapp 84.000,00 Euro erworben. 2020 wurde er dann darüber informiert, dass sein Fahrzeug vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen werde und ein Software-Update bekommen müsse. Dieses ließ der Kläger auch aufspielen. Anschließend verlangte er Schadensersatz und zwar sowohl von der Porsche AG als Autoverkäuferin, als auch von der Audi AG als Herstellerin des beanstandeten Motors. Das Gericht gab ihm Recht und verurteilte beide Beklagte gesamtschuldnerisch. Das Kraftfahrt-Bundesamt sei bewusst und gewollt getäuscht worden. Gegen Rückgabe des Cayenne bekommt der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für 45.000 gefahrene Kilometer erstattet - mithin eine Summe von gut 71.000,00 Euro.

Oberlandesgerichte sprechen Schadensersatz für manipulierten Porsche Cayenne zu

Am 30.01.2020 sprach das Oberlandesgericht Düsseldorf die Porsche AG der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung für schuldig und verurteilte das Unternehmen zu Schadensersatz (Az: I-13 U 81/19). Es handelt sich dabei um das erste OLG Urteil im Porsche Abgasskandal. Betroffen war ein Porsche Cayenne 3.0 Liter mit Abgasnorm Euro 6. Das Gericht äußerte sich auch zu einer möglichen Verjährung. Diese könne frühestens am 31.12.2021 eintreten, da Porsche Kunden frühestens im Januar 2018 von der Abgasmanipulation bei Porsche Kenntnis erlangt haben konnten.

Am 27.08.2021 folgte ein Schadensersatzurteil durch das Oberlandesgericht Köln. In diesem Fall war ein Porsche Cayenne 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen.

Am 11.10.2021 folgte das Oberlandesgericht Hamm - hier wurde Schadensersatz zugesprochen bei einem Porsche Cayenne 3.0 Liter V6 mit der Abgasnorm Euro 6.

 

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Haben Sie ein Schreiben von Porsche bzw. vom KBA bekommen, dass ihr Porsche Cayenne ein Software-Update bekommen muss, bedeutet dies, dass das Auto über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Somit haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann sowohl gegen die Porsche AG, als auch gegen die Audi AG als Motorhersteller bestehen. Einige Gerichte verurteilen sogar beide als Gesamtschuldner. Der Kläger kann sich in dem Fall aussuchen, wen er in Haft nehmen möchte.

Kontaktieren Sie uns und setzen Sie mit uns Ihre Ansprüche aufgrund des manipulierten Porsche Cayenne durch! Auch der Porsche Macan und der Porsche Panamera verfügen über eine illegale Abschalteinrichtung und sorgen demnach für einen Schadensersatzanspruch.

FAQ

Welche Porsche Cayenne sind vom Abgasskandal betroffen?

Definitiv vom Abgasskandal betroffen sind der Porsche Cayenne 3.0 Liter (Euro 6), der Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro 5) und der Porsche Cayenne 4.2 Liter (Euro 6). Für all diese Fahrzeuge gibt es Pflichtrückrufe vom KBA.

Gibt es Urteile zum Porsche Cayenne im Abgasskandal?

Ja! Und es werden immer mehr. Anfang 2020 sprach zudem mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf auch das erste OLG Schadensersatz im Porsche Abgasskandal zu - für einen Cayenne.