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Porsche Abgasskandal - Jetzt Ansprüche durchsetzen

Porsche baut Motoren ein, die von Audi hergestellt werden. Diese verfügen flächendeckend über unzulässige Abschalteinrichtungen. Cayenne, Macan und Panamera - sie alle wurden deshalb bereits verpflichtend zurückgerufen.

Und seit dem der BGH im Juni 2023 seine Rechtsprechung geändert hat, ist es für Porsche Fahrer nun deutlich einfacher geworden, im Abgasskandal eine Entschädigung zu erhalten. 


Porsche im Abgasskandal

Welche Modelle sind vom Porsche Abgasskandal betroffen?

Betroffen sind ausnahmslos alle Porsche Diesel der Abgasnorm Euro 6. Zudem kommen nun auch solche der Euro 5 Norm hinzu. Inzwischen steht es zu befürchten, dass alle Diesel-Fahrzeuge von Porsche betroffen sein könnten, schließlich sind bei beiden verwendeten Motoren, sowohl EA897 als auch EA898 Abschalteinrichtungen gefunden worden, die von Gerichten oder vom KBA als unzulässig eingestuft werden.

Konkret handelt es sich um folgende Modelle, die entweder durch Rückrufe oder zumindest durch erhöhte Abgaswerte aufgefallen sind:

  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 5)
  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 6)
  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 (EA897) (Euro 5)
  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 (EA898) (Euro 6)
  • Porsche Macan 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 6)
  • Porsche Panamera 3,0 Liter V6 (EA897) (Euro 5)
  • Porsche Panamera 4,0 Liter V8 (EA898) (Euro 6)
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Übersicht der Porsche Rückrufe im Abgasskandal

Im Januar 2018 erfolgte infolge einer Selbstanzeige von Porsche ein verpflichtender Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter TDI. Auch der Porsche Cayenne 4,2 Liter sowie der Porsche Macan 3,0 Liter mussten einem Software Update unterzogen werden. Der Rückrufsgrund ist ausnahmslos die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Bis Ende 2019 waren lediglich Porsche-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Es kam daher nicht überraschend, als auch der Porsche Panamera 4,0 Liter mit Euro 6 im November 2019 durch das KBA zurückgerufen wurde, wobei entsprechende Spekulationen bereits im Juli 2018 begannen. Eher überraschend war hingegen, dass auch Autos mit der Abgasnorm Euro 5 vom Porsche Abgasskandal betroffen waren - so wurde im März 2020 der Porsche Cayenne 4,2 Liter Euro 5 vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen. Darüber hinaus ist noch nicht festgestellt, ob nicht auch der Porsche Panamera 3,0 Liter Euro 5 betroffen vom Dieselskandal sein könnte, hierzu soll nach Ansicht des Landgerichts Kleve ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt werden (Az. 3 O 334/17). Die Betroffenheit auch dieser Motoren ist deshalb überraschend, weil es sich bei den Diesel-Motoren der Abgasnorm Euro 5 um ältere Modelle handelt, und die zulässigen Abgasgrenzwerte höher sind als die der neueren Schadstoffgrenze. Dennoch sind auch diese Diesel-Modelle der Porsche AG mit einem EA897 Motor ausgestattet. Das Verwenden der unzulässigen Abschalteinrichtung war auch hier zumindest teilweise zu erwarten.

Hier finden Sie die bisherigen verpflichtenden Rückrufe im Porsche Abgasskandal noch einmal im Überblick:

  • Porsche Cayenne 3,0 Liter V6 Euro 6 (EA897), Baujahr 2014-2017, veröff. Januar 2018, Rückruf-Code AH09
  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Euro 5 (EA897), Baujahr 2013-2018, veröff. März 2020, Rückruf-Code ALA1
  • Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Euro 6 (EA898), Baujahr 2015-2017, veröff. Anfang 2020, Rückruf-Code ALA9
  • Porsche Macan 3,0 Liter V6 Euro 6 (EA897), Baujahr 2014-2018, veröff. November 2018, Rückruf-Code AJ07
  • Porsche Panamera 4,0 Liter Euro 6 (EA898), Baujahr 2016-2017, veröff. November 2019, Rückruf-Code AKB0

Allerdings sprechen einige Gerichte auch in solchen Fällen Schadensersatzansprüche zu, in denen die konkreten Modelle zumindest noch nicht amtlich zurückgerufen werden, das Vorliegen einer ähnlichen Abschaltvorrichtung jedoch wegen des gleichen Motors dennoch zu befürchten ist.

Welche Motoren sind vom Abgasskandal betroffen?

Bisher standen im Diesel-Abgasskandal die kleineren VW-Motoren im Vordergrund. Bekanntheit erlangte in besonderem Maße der EA189 und später auch der EA288. Es dauerte jedoch nicht allzu lang bis Audi zugeben musste, selbst auch bei größeren Motoren geschummelt zu haben. Diese größeren 3.0 und 4.2 Liter Motoren werden auch in die Dieselmodelle der Porsche AG eingebaut. Bei den im Porsche Abgasskandal betroffenen Motoren handelt es sich bisher um solche der Typen EA897 und EA898.

Übersicht der Abschalteinrichtungen

Auch Porsche bedient sich verschiedener Einrichtungen, die die Abgasrückführung und -reinigung bei Porsche Dieseln außerhalb des Prüfstandes abschalten oder erheblich verringern. Einige Hersteller berufen sich darauf, dass das Gesetz auch so zu lesen sei, dass die Abgasgrenzwerte lediglich im Rahmen der Prüfsituation einzuhalten seien. Hierzu hat jedoch bereits das europäische Gericht festgestellt, dass die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 im tatsächlichen Fahrbetrieb ebenso einzuhalten sind wie auf den Prüfständen (Az. T-339/16). Das ist auch deshalb konsequent, weil solche Abschalteinrichtungen nach der EG Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig sind. Es gibt verschiedene Ausprägungen solcher Einrichtungen. Alleine im Porsche Macan hat das KBA fünf verschiedene illegale Abschalteinrichtungen vorgefunden. Nachfolgend finden Sie einige Einzelheiten zu den zwei prominentesten dieser Einrichtungen im Porsche Abgasskandal, dem Thermofenster und der Lenkwinkelerkennung.

Thermofenster

Es handelt sich hierbei wohl um die bekannteste Abschalteinrichtung des Abgasskandals - diese Einrichtung wurde auch in Diesel-PKW von VW, Audi, Mercedes-Benz und weiteren gefunden. VW soll beim EA189 die Durchführung eines Softwareupdates dazu genutzt haben, um zwar die beanstandete Abschalteinrichtung zu entfernen, dafür jedoch das Thermofenster aufzuspielen. Doch wie funktioniert es genau? Das Thermofenster ist ein Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung bestmöglich funktioniert. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens variiert hingegen von Hersteller zu Hersteller. In einigen Porsche Diesel beginnt die Abgasreinigung erst bei einer Außentemperatur von 17 Grad Celsius - diese Außentemperatur liegt noch unter derjenigen auf dem Prüfstand, diese beträgt sogar 23 Grad Celsius. Bei einer niedrigeren Außentemperatur als der des Thermofensters wird die Abgasreinigung abgeschaltet oder zumindest gedrosselt. Die Durchschnittstemperatur in Deutschland liegt in 10 Monaten des Jahres unter 17 Grad, sodass eine Abgasreinigung nahezu vollständig ausbleibt. Nach der zugrunde liegenden EG-Verordnung sind alle Abschalteinrichtungen erst einmal unzulässig, es sei denn es liegt eine der vorgesehenen Ausnahmen vor. Eine dieser Ausnahmen liegt vor, wenn "die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Porsche verweist auf diese Vorschrift: das Thermofenster soll den Motor vor "Versottung" schützen, das heißt es sollen hiermit Schäden des Motors durch eine Ablagerung von Schadstoffen verhindert werden, welche bei einer Abgasrückführung bei zu niedriger Außentemperatur drohen. Deshalb sei die Nutzung des Thermofensters nicht illegal sondern rechtlich erlaubt, schließlich handle es sich um eine durch die EG-Verordnung ausdrücklich vorgesehene Ausnahme. Die Bezeichnung als Ausnahme erscheint hier allerdings sehr fraglich. Es wird sich bei einem Zeitraum von 10 Monaten ohne Abgasreinigung wohl eher um die Regel handeln, sodass das Abschalten der Abgasreinigung nicht länger eine Ausnahme ist. 

Letztlich handelt es sich jedoch um eine europäische Verordnung. Die Frage, wie weit die Ausnahme zum Schutz des Motors auszulegen ist und ob das Thermofenster hierunter fallen könnte, kann wohl lediglich vom Europäischen Gerichtshof final beantwortet werden. Am 17.12.2020 erklärte dieser, dass Abschalteinrichtungen per se unzulässig seien. Auch zum Schutz des Motors vor Verschleiß und Verschmutzung dürften sie nicht eingesetzt werden. Zudem gelten sie selbst dann als unzulässig, wenn die Abgasreinigung punktuell auch im Normalbetrieb auf der Straße optimal funktioniert. Somit stuft der EuGH auch das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

Lenkwinkelerkennung

Eine vielleicht weniger prominente Abschalteinrichtung ist diejenige der Lenkwinkelerkennung. Diese wird vorwiegend in den größeren V6- und V8-Motoren verwendet. Hier wird die Lenkung des Autos als Werkzeug genutzt, um zwischen Prüfstand und allgemeinem Straßenverkehr zu unterscheiden, und die Abgasrückführung entsprechend anzupassen. Die Software erkennt anhand des Lenkwinkels von Quer- und Längsbeschleunigung, ob das Auto sich im allgemeinen Straßenverkehr oder auf dem Prüfstand befindet. Auf dem Prüfstand wird das Lenkrad nicht eingeschlagen, dann beträgt der Lenkwinkel unter 15 Grad. Sofern diese Prüfungsbedingungen vorliegen findet eine Abgasreinigung statt, und die gesetzlichen Grenzwerte von Stickstoffoxid und Kohlendioxid werden eingehalten. Demgegenüber soll der Schadstoffausstoß im allgemeinen Straßenverkehr - wenn die Abgasrückführung dann gerade nicht funktioniert - um 20 bis 100 Prozent höher sein. Die entsprechend ausgerüsteten Audi-Motoren wurden auch in die betroffenen Porsche-Modelle eingebaut. Nach den Angaben des Herstellers Audi soll der Einsatz dieser Einrichtung bereits im Jahr 2016 gestoppt worden sein. Nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamts ist diese Lenkwinkelerkennung eine illegale Abschalteinrichtung. Dieser Ansicht schließt sich auch das Bundesverkehrsministerium an.

Auch Porsche Benziner manipuliert?

Am 23.08.2020 wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt untersucht, ob auch Porsche Benziner manipuliert wurden. Porsche selbst hat den Verdacht wohl an das KBA gemeldet. Unter anderem sollen am Panamera und am 911 nach der Typengenehmigung Veränderungen an Hard- und Software vorgenommen worden sein.

Weitet sich der Porsche Abgasskandal nun auch auf Benziner aus?

Porsche gerät im Abgasskandal weiter unter Druck. Waren bisher bereits alle Diesel Modelle des Herstellers mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, erhärtet sich nun der Verdacht, dass auch bei Benzinern manipuliert wurde. Die Porsche AG hatte das KBA (sowie die zuständige Staatsanwaltschaft und auch die amerikanischen Behörden) selbst darauf aufmerksam gemacht. Das Unternehmen soll nach der Typengenehmigung der Fahrzeuge durch das KBA noch illegale Veränderungen an Software und Hardware vorgenommen haben. Dabei sei nicht nur die Abgasreinigung betroffen, sondern auch Motorkomponenten.

Laut einem Vorbericht der Bild am Sonntag soll es sich bei den betroffenen Modellen unter anderem um den Panamera und den 911 handeln. Betroffen seien jedoch nur Fahrzeuge, die zwischen 2008 und 2013 produziert wurden.

Die Manipulation wäre hier besonders dreist erfolgt, denn der Vorwurf lautet, dass die Autos nach der Typengenehmigung verändert wurden. Das KBA prüft deshalb nun, ob die Serienmodelle andere Bauteile enthielten, als die auf dem Prüfstand getesteten Modelle. Das Ergebnis könnte sein: Die Serienmodelle verbrauchen mehr Sprit und stoßen demnach auch mehr Abgase aus.

Wie wenige Tage später bekannt wurde, dürften die Untersuchungen des KBA noch eine ganze Weile dauern. In der Zwischenzeit gab das KBA bekannt, dass es die Zulassung für bestimmte Modelle von Porsche zunächst verweigert. Porsche bestätigte, dass in einzelnen, laufenden Verfahren keine Genehmigungen erteilt würden.

Weitere Vorwürfe zu manipulierten Benzinern von Porsche

Wie Business Insider am 01.10.2020 berichtet, soll Porsche noch auf eine andere Art bei Benzinern geschummelt haben. So sollen bei Prüffahrzeugen andere Zahnräder verwendet worden sein, als bei Serienfahrzeugen. Dadurch konnte auf dem Prüfstand ein niedrigerer Kohlendioxidausstoß erreicht werden. Dies ist aber illegal, denn Prüffahrzeuge und Serienfahrzeuge müssen übereinstimmen. Porsche selbst hat den Verdacht an das KBA und die Staatsanwaltschaft Stuttgart gemeldet, die daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Aktuell soll dieser Zahnrad-Trick nicht mehr angewendet werden. Er soll jedoch in der Vergangenheit, irgendwann zwischen 2008 und 2016 genutzt worden sein. Porsche Mitarbeiter sollen bereits bestätigt haben, dass an den Vorwürfen etwas dran ist.

Ende Oktober wurde es in den USA hinsichtlich dieser Vorwürfe ernst für Porsche. Mehrere Kanzleien reichten Klagen ein, die vermutlich zu einer Sammelklage gebündelt werden.

911 fiel schon zuvor mit erhöhten Verbrauchswerten auf

Bereits Anfang 2019 war der 911er mit erhöhten Verbrauchswerten aufgefallen. VW hatte damals Selbstanzeige beim KBA erstattet. Es ging dabei um Abweichungen bei den Luftwiderstandswerten auf dem Prüfstand. Geldstrafen, Schadensersatzforderungen von betroffenen Autofahrern und Steuernachforderungen standen im Raum. Bisher konnten die Vorwürfe nicht bestätigt werden.


Probleme mit dem Software-Update

Mit dem Software-Update soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden. Das Update ist für Porsche-Fahrer kostenfrei und dauert etwa eine Stunde. Porsche garantiert, das Update habe keinen Einfluss auf die Lebensdauer des Motors oder auf Abgasnachbehandlungssysteme. Das KBA bestätigte mit der Freigabe des Updates auch dass Werte wie Verbrauch, Leistung, Drehmoment, und Geräusch- und Kohlendioxidemissionen sich nicht erhöhen würden. Die tatsächlichen Langzeitfolgen des Updates bleiben jedoch unklar. Darüber hinaus können die Hersteller zumindest nicht ausschließen, dass hierdurch spätere Motorschäden entstehen, so sieht es etwa das OLG Düsseldorf in einem Verfahren zu einem Porsche Cayenne Diesel. Außerdem wollen viele Hersteller Reparaturen nur dann übernehmen, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die Nebenwirkungen direkt auf das Update zurückzuführen sind.

Nun werden sich einige Porsche-Besitzer fragen, ob sie verpflichtet sind, dieses Softwareupdate in ihrem Auto aufspielen zu lassen. Zur Freiwilligkeit ergibt sich Folgendes: Das Update ist so lange freiwillig, wie auch der Rückruf des Herstellers freiwillig ist. Einem freiwilligen Rückruf muss nicht gefolgt werden. Die Durchführung eines Software-Updates kann bei einem verpflichtenden Rückruf jedoch nicht verweigert werden, ansonsten droht der Entzug der Betriebserlaubnis. Dies ist für den Porsche-Fahrer besonders gravierend, insbesondere in Anbetracht bisheriger Erfahrungsberichte, etwa im Fall VW und der hier durchgeführten Software-Updates. So wird nicht abzustreiten sein, dass viele Diesel nach einem Update eine im Vergleich zu zuvor schlechtere Laufleistung, einen erhöhten Spritverbrauch, einen erhöhten AdBlue-Verbrauch oder andere negative Folgen aufweisen. Darüber hinaus zeigen einige Studien, dass die Stickoxid-Werte nach dem Update unverändert bleiben oder sich sogar erhöhen. Nun wird der Porsche-Käufer vor die Wahl gestellt: entweder er fährt sein Auto in die Werkstatt und erleidet eine nicht unbeachtliche Wertminderung und potentielle Verschlechterung der Fahrleistung, oder er setzt sich über den amtlichen Rückruf hinweg und muss mit einer Zwangsstilllegung seines Diesels rechnen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Porsche-Fahrer?

Update 2023:

Der Bundesgerichtshof bestätigt im Juni 2023 ein Urteil des EuGH aus dem März 2023 mit weiteren Urteilen, nach denen bereits durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Betroffene Käufer können bis zu 15% des Kaufpreises als Entschädigung bekommen und ihr Fahrzeug behalten. Diese neue BGH-Rechtsprechung lässt sich auch auf Porsche anwenden. In den Verhandlungen vor dem BGH ging es unter anderem auch um das Thermofenster. Der BGH bestätigte, dass Käufer von Dieseln eine Entschädigung bekommen können, wenn der Hersteller fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung wie etwa das Thermofenster eingebaut hat.  

Für Porsche-Fahrer ist noch ein weiteres BGH-Urteil wichtig. Am 10.07.2023 entschied der BGH, dass nur der Fahrzeughersteller schadensersatzpflichtig ist, nicht der Motorenhersteller. Explizit ging es in dem Verfahren VIa ZR 1119/22 um einen Porsche mit einem Audi-Motor. Und obwohl Audi das unzulässige Thermofenster in den gelieferten Motor eingebaut hat, ist nur Porsche verantwortlich zu machen. Denn der Fahrzeughersteller stellt die Übereinstimmungsbescheinigung aus, die dem Käufer versichert, dass das Fahrzeug der europäischen Norm entspricht, so der BGH. Porschefahrer müssen ihre Entschädigung also gegenüber Porsche geltend machen, nicht gegenüber Audi!

So lief die rechtliche Aufarbeitung bis zur Kehrtwende am BGH

Bis der BGH seine Meinung geändert hatte, mussten Kläger dem Hersteller eine vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB nachweisen. Der Schaden liegt hier bereits in dem Kauf eines betroffenen Autos. Bei Erfolg erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags, das heißt die Kläger erhalten Schadensersatz Zug um Zug gegen Herausgabe des Autos an den Hersteller. Allerdings müssen sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Nach wie vor können Klagen nach § 826 BGB Erfolg haben. 


Unsere Schadensersatzurteile

HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien, wenn es darum geht, für seine Mandanten Schadensersatz im Porsche Abgasskandal zu erkämpfen. Im Folgenden ein Auszug aus unserer Liste an Urteilen zu manipulierten Porsche Modellen (§ 826 BGB) (Verurteilt wurde dabei entweder die Porsche AG als Autobauerin, die Audi AG als Motorherstellerin oder beide gesamtschuldnerisch):

Der Widerrufsjoker

Männchen

Demgegenüber haben einige Diesel-Fahrer noch eine weiterreichende Möglichkeit, sich rechtlich im Porsche Abgasskandal zu wehren und den Kaufpreis zurück zu fordern. Dies ist dann der Fall, wenn der Porsche durch einen Kreditvertrag finanziert wurde. Dieser kann ggf. immer noch widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt in aller Regel zwar nur 14 Tage. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, was häufig nicht der Fall ist. Dann hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen, und der Verbraucher genießt ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Infolge eines Widerrufs geben Sie dann das Auto an die Bank zurück. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Ihnen der Autoverkäufer die Finanzierung vermittelt hat, denn dann gelten Kauf- und Kreditvertrag als verbunden. Im Gegenzug erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen erstattet, und der Vertrag muss nicht länger bedient werden. Dies ist im Übrigen unabhängig davon möglich, ob Ihr Wagen von der Dieselmanipulation betroffen ist oder nicht.

Diese Möglichkeit sieht auch der Europäische Gerichtshof in verbraucherfreundlicher Art und Weise - die Richter sahen in einem Urteil Anfang 2020 verschiedene Mittel wie etwa einen sogenannten Kaskadenverweis als nicht ausreichend an, um den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung gerecht zu werden.

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Innerhalb einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung zum Porsche Dieselskandal stellen wir eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auch die weitergehende Kommunikation übernehmen wir kostenlos. So lässt sich in der Regel auch eine Kostendeckungszusage erreichen. Wichtig ist allerdings, dass Sie bereits zum Kaufzeitpunkt versichert waren. Im Falle des Widerrufsjokers sollten Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs versichert gewesen sein.


Chronologie des Porsche Abgasskandals

Juli 2021:

HAHN Rechtsanwälte kann vor dem Landgericht Heilbronn ein Urteil gegen die Porsche AG, sowie die Audi AG erreichen, das sich auf einen Porsche Cayenne mit 4.2 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 5 bezieht. Die beiden Beklagten werden gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz verurteilt, da sie den Käufer des Wagens vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt haben.

2020:

Der Porsche Abgasskandal beschäftigt nun auch Oberlandesgerichte. Er gibt erste Verurteilungen von Porsche und Audi bezüglich manipulierter Porsche Diesel.

Auch die Zahl der betroffenen Modelle erhöht sich stetig. Bis Ende 2019 waren lediglich Porsche-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Im März 2020 werden dann auch solche mit der Abgasnorm Euro 5 durch das KBA zurückgerufen. Betroffen sind inzwischen alle Dieselmodelle von Porsche, der Cayenne, der Macan und auch der Panamera.

Inzwischen will Porsche insgesamt davon absehen Dieselmotoren zu produzieren. Hierbei verweisen sie immer wieder darauf, dies habe nichts mit dem Abgasskandal zu tun. Es liege vielmehr an einer insgesamt zurückgehenden Nachfrage an Dieselfahrzeugen unter den Porsche-Kunden. Zwar ist die zurückgehende Nachfrage sicherlich auch ein Faktor, doch könnte auch der Abgasskandal nicht völlig irrelevant für diese Entscheidung gewesen sein.

Mai 2019:

Im Mai 2019 wird die Porsche AG in einem Bußgeldverfahren des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig dazu verurteilt, eine Strafe in Höhe von 535 Millionen Euro an das Land Baden-Württemberg zu zahlen, da das Einbauen von Motoren der Audi AG in eigene Fahrzeugmodelle ohne vorherige Überprüfung einen schweren Verstoß gegen Aufsichtspflichten darstelle (Az. 6 O 175/17). Die Schwierigkeiten, denen sich Porsche ausgesetzt sieht vermehren sich. Nach weiteren Razzien im Stuttgarter Unternehmen verdichten sich auch die Verdachtsmomente hinsichtlich mehrerer Bestechungsvorwürfe an der Porsche-Führungsspitze.

April 2019:

Im April 2019 wird durch die EU-Kommission bekannt, dass Ermittlungen gegen VW, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Audi laufen. Ihnen wird vorgeworfen seit den 1990er Jahren auf die Verhinderung einer Weiterentwicklung in der Abgasreinigung hinzuarbeiten. Durch diese Unterdrückung des Wettbewerbs sollen sie Kosten gespart haben. Die Rede ist hier von einem PKW-Kartell. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, die Autobauer haben gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Ihnen droht aufgrund dessen ein Bußgeld in Milliardenhöhe.

Oktober 2018:

Im Oktober 2018 verliert Porsche sein erstes Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, und wird verpflichtet dem Geschädigten Schadensersatz zu zahlen (Az. 6 O 175/17).

Anfang 2018:

Daraufhin erfolgt Anfang 2018 ein verpflichtender Rückruf des Porsche Cayenne für rund 7.000 in Deutschland zugelassene Autos. Weiterhin spricht der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ein Zulassungsverbot für Neufahrzeuge des betroffenen Porsche-Modells aus, welches ganze drei Monate anhält. Kurz darauf kündigt das KBA auch den Rückruf weiterer Modelle des Porsche Cayenne an. Im April 2018 werden im Rahmen des VW-Abgasskandals erneut Durchsuchungen bei Porsche durchgeführt. Insgesamt zehn Objekte in Baden-Württemberg und Bayern werden bei der Razzia durchsucht. In diesem Zusammhang weist die Staatsanwaltschaft Stuttgart darauf hin, dass sich die Ermitlungen gegen drei Personen richten - einen ehemaligen Mitarbeiter, ein Mitglied des Vorstands und ein Mitglied des höheren Managements. 

Herbst 2017:

Im Herbst 2017 meldet die Porsche AG selbst dem KBA die Verwendung einer Abschalteinrichtung im Porsche Cayenne.

Sommer 2017:

Im Sommer 2017 nimmt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Porsche wegen Betrugs und strafbarer Werbung auf. Es gibt fortlaufende Durchsuchungen bei Porsche. Porsche beruft sich weiterhin darauf, lediglich mit betroffenen Motoren von Audi beliefert worden zu sein.

Herbst 2016:

Die Spekulationen, auch die VW-Tochter Porsche sei vom Dieselskandal betroffen, bestätigen sich schnell. Auch Porsche soll durch den Einbau dieser Motoren in seine Diesel-Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwenden, sodass die Stickstoffoxid-Werte außerhalb des Prüfstandes die nach den Schadstoffnormen zulässigen Werte um ein Vielfaches überschreiten. Hierbei fällt zunächst der Blick auf den Porsche Macan. Bereits im Herbst 2016 gibt das Kraftfahrt-Bundesamt die Umrüstung in Gestalt eines freiwilligen Software Updates für den Porsche Macan frei. So wird auch Porsche Teil des großen "freiwilligen" Rückrufs von Dieselfahrzeugen, welcher deutschlandweit zunächst 630.000 Autos betrifft. Durch die Nachbesserung soll die Abgasreinigung auch im allgemeinen Straßenverkehr funktionieren, nicht ausschließlich auf dem Prüfstand. Hiervon sind etwa 10.500 zugelassene Porsche-Fahrzeuge deutschlandweit betroffen. Allerdings zeigt sich schon bald, dass eine Nachbesserung einen erhöhten Motorverschleiß sowie erhöhten AdBlue- und Sprit-Verbrauch bewirken kann. Hierdurch erleiden viele der an dem Update teilnehmenden Fahrzeuge einen erheblichen Wertverlust.

September 2015:

Im September 2015 wird der Abgasskandal bekannt, als amerikanische Behörden VW beschuldigen seine Abgasreinigungssysteme durch unzulässige Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben, um auf dem Prüfstand die Schadstoffgrenzwerte der Euro-Normen einzuhalten. Zunächst stand ausschließlich der VW Konzern und damit nicht nur Modelle von VW, sondern auch solche von Audi, Seat und Skoda, die ebenfalls den beanstandeten Motor nutzten im Vordergrund von Manipulationsvorwürfen. Audi selbst muss jedoch noch Ende 2015 zugeben nicht nur von VW manipulierte Motoren eingesetzt zu haben, sondern selbst auch bei den größeren 3,0 Liter-Motoren geschummelt zu haben. Damit wird auch Porsche in den Abgasskandal hineingezogen, das diese 3,0 Liter-Motoren von Audi ebenfalls in seine Diesel-Fahrzeuge einbaut.