Wer bekommt Diesel Entschädigung?
Diesel Entschädigung bedeutet nach der neuen Rechtsprechung des BGH, dass Käufer von Diesel Fahrzeugen, in denen sich eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet, bis zu 15% des Kaufpreises erstattet bekommen können. Der BGH selbst hat einen Rahmen von 5% bis 15% festgelegt. Die genaue Summe liegt im Ermessen der einzelnen Gerichte. Das Fahrzeug kann dabei behalten werden.
Diese Entschädigung steht somit tausenden von Diesel-Fahrern zum, denn unzulässige Abschalteinrichtungen sind von nahezu allen Herstellern verbaut worden. Dazu gehören unter anderem die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung bei Mercedes, der Timer bei Fiat oder die Fahrkurvenerkennung bei VW. Hinzu kommt das Thermofenster, das fast alle Hersteller, mehr oder weniger weit gefasst, nutzen und das der Europäische Gerichtshof bereits als unzulässig eingestuft hat. Auch der BGH hat sich bei seinen Urteilen unter anderem mit dem Thermofenster befasst und deutlich gemacht, dass aufgrund dessen Vorhandensein ein Anspruch auf Entschädigung im Dieselskandal gegeben sein kann.
In der Klage muss lediglich nachgewiesen werden, dass eine solche unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist. Dann liegt es an den Herstellern, zu erläutern, warum sie einem unvermeidbaren Verbotsirrtum aufgesessen sein sollen. Das gelingt ihnen jedoch selten. Denn wie aktuelle Urteile auch von Oberlandesgerichten zeigen, folgen diese in der Regel den BGH-Urteilen und sprechen Diesel Entschädigung von bis zu 15% des Kaufpreises zu.
Der Fall:
Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen
Egal, ob Sie Ihren Diesel-Pkw neu gekauft oder gebraucht, auch von privat, erworben haben: Sofern er über eine Abschalteinrichtung verfügt, die der Hersteller fahrlässig eingebaut hat, können Sie eine Entschädigung bekommen. Es liegen unzählige Urteile vor, bei denen es sich um gebrauchte Fahrzeuge handelte. Im Ergebnis macht dies keinen Unterschied.
Das Auto wurde bereits wieder verkauft
Auch das ist kein Problem! Selbst, wenn Sie Ihr Fahrzeug mittlerweile schon wieder verkauft haben, steht Ihnen eine Entschädigung zu, sofern eine fahrlässig eingebaute Abschalteinrichtung vorhanden ist. Denn Sie erhalten ja einen Teil des Kaufpreises erstattet - und dafür ist es völlig unerheblich, wie lange das Auto Ihnen danach gehörte.
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Die Hersteller:
VW
Mit dem VW Dieselskandal begann alles. Und für VW-Kunden war es auch am einfachsten, Schadensersatz zu geltend zu machen. Noch nach der alten Rechtsprechung sah der Bundesgerichtshof einen solchen Schadensersatzanspruch bei Millionen Käufern von manipulierten VW Dieseln. Nun ist es bei VW so, dass während des Software-Updates ein Thermofenster aufgespielt wurde. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat erst im Februar 2023 geurteilt, dass dieses Update rechtswidrig ist und vom Kraftfahrt-Bundesamt gar nicht hätte freigegeben werden dürfen (Verfahren Deutsche Umwelthilfe gegen KBA). Im Januar 2024 bestätigte das Gericht diese Einschätzung für über 60 Modelle von VW, Audi und Seat. Somit werden unzählige weitere Klagen auf Volkswagen zukommen. Denn dieses unzulässige Update mitsamt dem Thermofenster wurde bei Millionen Autos aufgespielt - Käufer können deshalb eine Entschädigung verlangen. Das gilt übrigens auch für VW Diesel mit dem neueren Motor EA288, denn auch dieser enthält ein Thermofenster - und darüber hinaus mit der Fahrkurvenerkennung eine weitere illegale Abschalteinrichtung.
BMW
BMW-Fahrer hatten es im Abgasskandal zunächst schwer, eine Entschädigung zu erhalten. Wobei HAHN Rechtsanwälte hier als Vorreiter gilt und einige Erfolge erzielen konnte. Umso schöner für betroffene Autokäufer, dass auch BMW nun regelmäßig zur Zahlung von Entschädigung verurteilt wird - und auch hier auf Basis des Thermofensters, das BMW unstreitig in zahlreichen Modellen verbaut hat.
Audi
Audi war ebenfalls früh in den Diesel-Skandal verwickelt - zunächst über VW, das manipulierte EA189 Motoren für kleinere Audis lieferte, dann aber auch ganz eigenständig durch manipulierte größere Audis ab 3.0 Liter. Bei Audi ist es vor allem die schnelle Motoraufwärmfunktion, die in der Vergangenheit für verbraucherfreundliche Urteile gesorgt hat.
Mercedes
Mercedes-Benz blieb ebenfalls nicht vom Dieselskandal verschont. Zahlreiche bestätigten bereits einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Nun ist es für betroffene Autofahrer noch einfacher geworden, ihre Rechte durchzusetzen. Mercedes wurde bislang vor allem aufgrund der Kühlmittel-Solltemperaturregelung verurteilt, hat aber auch flächendeckend Thermofenster verwendet. Auch im Mercedes Abgasskandal gehört HAHN Rechtsanwälte zu den erfolgreichsten Kanzleien und konnte schon mehrfach eine Entschädigung für seine Mandanten erreichen.
Opel
Um Opel war es im Abgasskandal abgesehen von einigen Rückrufen für beliebte Modelle wie den Insignia und den Zafira lange erstaunlich ruhig. Doch durch die neue Rechtsprechung des BGH haben auch unzählige Opel-Fahrer einen Anspruch auf Schadensersatz. Erst kürzlich folgten zwei Oberlandesgerichte dem BGH und verurteilten Opel aufgrund des Thermofensters zur Zahlung einer Entschädigung.
Fiat
Fiat ist ein besonderer Fall. Dass der Hersteller mit seinem Timer Diesel-Fahrzeuge unzulässig manipuliert hat, steht außer Frage. Doch durch Fiat sind auch tausende Wohnmobile in den Dieselskandal hineingeraten, denn der Fiat Ducato ist das mit Abstand beliebteste Basis-Fahrzeug in der Wohnmobil-Branche. Auch hier werden nun Entschädigungssummen zugesprochen, die angesichts hoher Anschaffungspreise von Wohnmobilen schnell im hohen fünfstelligen Bereich liegen können.
Weitere Hersteller
Viele weitere Hersteller sind in den Abgasskandal verwickelt. Darunter Volvo, Ford, Peugeot oder Citroën. Betroffene Käufer können ihr Recht auf Entschädigung im Dieselskandal vor deutschen Gerichten ebenfalls durchsetzen. Der EuGH hat in der Zwischenzeit bestätigt, dass Käufer von ausländischen betroffenen Autos in Deutschland klagen können.
Dieselskandal Entschädigung: BGH macht den Weg frei
Am 26.06.2023 fielen am Bundesgerichtshof drei Urteile, von denen besonders eines für Betroffene im Abgasskandal interessant ist. Im Verfahren VIa ZR 335/21 bestätigte der BGH, dass ein Anspruch auf Schadensersatz im Dieselskandal bereits dann gegeben sein kann, wenn der Hersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat. Das heißt, es ist für Kläger nun nicht mehr notwendig, dem Hersteller eine vorsätzliche Handlung nachzuweisen. Das verringert die Hürden für Betroffene im Abgasskandal, eine Entschädigung zu erhalten enorm. Dies zeigen auch die vielen positiven Urteile, gerade auch auf Ebene der Oberlandesgerichte und gegen viele verschiedene Hersteller, die im Nachgang dieser Entscheidung fallen.
Deshalb erleidet der Käufer eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Unionsrechts versehen ist, stets einen Schaden, weil aufgrund einer drohenden Betriebsbeschränkung oder Betriebsuntersagung die Verfügbarkeit des Fahrzeugs in Frage steht. Zugunsten des Käufers greift der Erfahrungssatz, dass er im Falle der Ausstattung des Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung das Fahrzeug nicht zu dem vereinbarten Preis gekauft hätte.
Der Kläger muss dabei lediglich beweisen, dass eine Abschalteinrichtung vorhanden ist. Die beklagten Hersteller dagegen müssen nachweisen, dass diese ausnahmsweise zulässig sein sollte. Dies gelingt ihnen nur in den seltensten Fällen.
Als angemessene Entschädigungssumme nennt der BGH dabei zwischen 5% und 15% des ursprünglichen Kaufpreises. Landes- und Oberlandesgerichte haben sich im Nachgang des Urteils oft auf die goldene Mitte, also 10% festgelegt.
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Aktuelle Urteile zur Entschädigung im Dieselskandal
Schon wenige Tage nach den BGH Entscheidungen begannen Gerichte, sich daran zu orientieren und entsprechend verbraucherfreundliche Urteile zu fällen. Im Folgenden einige Beispiele von erfolgreichen Klagen auf Entschädigung im Dieselskandal nach der neuen Rechtsprechung, somit alles Urteile, die innerhalb weniger Monate in 2023 gefallen sind:
Audi
Das OLG Karlsruhe spricht aufgrund des Thermofensters 10% des Kaufpreises bei einem Cabrio mit 3.0 Liter Motor zu. Bei dem betroffenen Auto handelt es sich vermutlich um einen Audi.
Das OLG München spricht ebenfalls aufgrund des Thermofensters 10% des Kaufpreises zu und zwar bei einem Audi A7 mit 3.0 Liter Motor.
Mercedes
Das OLG Hamm verurteilt Mercedes zur Rückzahlung von 9% des Kaufpreises für einen GLK. Grund ist die Kühlmittel-Solltemperaturregelung.
Das Landgericht Stuttgart, ausgerechnet am Hauptsitz von Daimler, sieht einen Anspruch auf Schadensersatz bei einer E-Klasse mit Euro 6 Abgasnorm. Es spricht dem Kläger über 6.000,00 Euro zu. Bei einer C-Klasse ergeben sich zudem über 3.000,00 Euro als Entschädigungssumme.
BMW
10% des Kaufpreises bekommt der Käufer eines BMW X1 als Entschädigung im Dieselskandal durch das Oberlandesgericht Bamberg zugesprochen.
Opel
Sowohl das OLG Dresden, als auch das OLG Zweibrücken verurteilen Opel zur Zahlung von Schadenersatz. Die beiden Kläger (beides Käufer eines Opel Zafira) bekommen 5% des Kaufpreises zugesprochen, wobei in einem Fall das betroffene Auto schon wieder verkauft worden war.
Fiat
Fiat muss für Wohnmobile auf Ducato Basis Schadenersatz zahlen, jeweils 5% beziehungsweise 10%. So entscheiden die Oberlandesgerichte Naumburg und Koblenz.
Diesel Schadensersatz Erfahrungen von HAHN Rechtsanwälte
HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfolgreichsten und erfahrensten Kanzleien im Abgasskandal und konnte besonders große Erfolge feiern mit Verfahren gegen Mercedes, BMW und Audi. Auch aktuell sind wir weiterhin sehr erfolgreich. So stehen wir hinter den oben erwähnten Urteilen gegen Opel am OLG Zweibrücken, sowie gegen Mercedes am OLG Hamm und am Landgericht Stuttgart (C-Klasse). Nutzen Sie unsere Erfahrung mit dem Diesel Schadensersatz!
Rückblick: Diesel Entschädigung in der Vergangenheit
Im September 2015 brach der VW-Abgasskandal los. Es wurde bekannt, dass Millionen Fahrzeuge mit dem Motor EA189 im realen Betrieb auf der Straße viel zu hohe Stickoxid-Emissionen hatten. Auf dem Prüfstand dagegen funktionierte die Abgasreinigung einwandfrei, so dass VW keine Problem damit hatte, die Fahrzeuge zugelassen zu bekommen. Doch dann benötigten die betroffenen Autos ein Software-Update, mit dem die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden sollten. VW nutzte das Software-Update bei Fahrzeugen mit einem Motor des Typs EA 189 jedoch, um ein Thermofenster aufzuspielen - also eine neue Abschalteinrichtung.
Innerhalb der nächsten Jahre weitete sich der Abgasskandal immer mehr aus. Auch Mercedes, Audi, Porsche, BMW und noch weitere Hersteller waren betroffen. Auch die juristische Aufarbeitung des Diesel Abgasskandals kam langsam voran. Sie konzentrierte sich zunächst auf den Volkswagen-Konzern. So wurde im Mai 2020 die VW AG durch den Bundesgerichtshof zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt - und zwar aus § 826 BGB. Das Gericht warf VW vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor. VW musste nun tausende Niederlagen vor Gerichten einstecken und die betroffenen Fahrzeuge gegen Erstattung des Kaufpreises und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zurücknehmen.
Schließlich folgten auch zahlreiche Verurteilungen der Daimler AG, der Audi AG, von BMW, Opel und zuletzt sogar Fiat.
Doch nicht alle Diesel-Klagen hatten Erfolg. Denn viele Gerichte sahen eben keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, selbst wenn klar war, dass eine Abschalteinrichtung vorhanden und diese an sich auch unzulässig war. Lange hatte auch der Bundesgerichtshof seine Hand über die Autobranche gehalten und die Hersteller in Schutz genommen. Doch mit dem EuGH-Urteil aus dem März 2023 wendete sich das Blatt zu Gunsten der Geschädigten, also der Käufer von betroffenen Fahrzeugen.
Die Hürden, um ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sind deutlich niedriger geworden.
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