HAHN Rechtsanwälte hat für den MPC Leben plus IV erste Klagen gegen die Gründungskommanditistinnen MPC Capital Investments GmbH und TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (zugleich Treuhänderin) wegen Prospekthaftung eingereicht. Weitere Klagen – auch zu dem nahezu identischen Prospekt beim MPC Leben plus V – werden folgen.
Nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte werden die bestehenden Risiken dieser Beteiligungen in den Emissionsprospekten eklatant verharmlost. „In den Prospekten wird ein Worst-Case-Szenario dargestellt, nach dem mindestens das eingesetzte Kapital zuzüglich einer kleinen Rendite zurückfließen sollte“, erläutert Fachanwalt Gregor Decken. „Tatsächlich steht aber inzwischen fest, dass nicht einmal der Kapitalerhalt noch erreicht wird.“
Es handelt sich bei beiden Beteiligungen um geschlossene Fonds, die in „gebrauchte“ deutsche Lebensversicherungen investiert haben. Die Lebensversicherungen sollten günstig einkauft, die Prämien bis zum Vertragsablauf von der Fondsgesellschaft weiter bedient und zur jeweiligen Fälligkeit die Versicherungssumme vereinnahmt werden. Aufgrund der bei deutschen Lebensversicherungen bestehenden Garantieverzinsung wurden die Fonds als ausgesprochen sichere Anlage empfohlen. Insgesamt konnten so bei den Anlegern in den Jahren 2004 bis 2006 für beide Fonds zusammen 226 Millionen Euro eingesammelt werden.
Für den nicht prognosegemäßen Verlauf macht die Fondsgeschäftsführung die Weltwirtschaftskrise verantwortlich, aufgrund der kaum noch Überschuss- und Schlussgewinnanteile erwirtschaftet werden konnten. Diese waren aber bereits seit 1999 rückläufig. Auch hierüber hätte aufgeklärt werden müssen. Neben den jetzt in Anspruch genommenen Gründungs- und Treuhandkommanditistinnen stehen auch die jeweils beratenden Banken, Sparkassen und freien Vertriebe in der Haftung. Diese haften nicht nur für die Richtigkeit des Prospektes, sondern außerdem dafür, dass die Beteiligung für den jeweiligen Anleger überhaupt geeignet ist. Kreditinstitute müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darüber hinaus über die Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung der Beteiligung erhalten sollten. Hierfür standen bis zu 12 Prozent der jeweiligen Zeichnungssumme zur Verfügung. Hahn Rechtsanwälte konnte vor diesem Hintergrund bereits in einer Vielzahl von Fällen mit verschiedenen Beratungsunternehmen und Kreditinstituten akzeptable Vergleichslösungen verhandeln. In nahezu allen Fällen konnten Beratungsmängel festgestellt werden, so dass die rechtliche Überprüfung empfohlen wird. Insbesondere beim MPC Leben plus IV ist aber Eile geboten, da die Beteiligungen ab Juni 2004 vertrieben worden sind. Etwaige Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung bzw. spätestens mit der Annahme durch die Treuhandkommanditistin.