Welche Modelle sind vom BMW Dieselskandal betroffen?
Von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen sind vier BMW Modelle (wobei das KBA im Herbst 2021 bekannt gab, dass noch weitere Genehmigungsnummern dieser Modelle betroffen sind):
- BMW M550d xDrive Limousine
- BMW M550d xDrive Touring
- BMW 750d xDrive
- BMW 750Ld xDrive
Bei Tests sind jedoch wesentlich mehr Fahrzeuge mit auf der Straße stark erhöhten Schadstoffwerten gegenüber den Werten auf dem Prüfstand aufgefallen. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Modelle (dabei sind Euro 5 und Euro 6 Diesel), wobei die Liste durchaus nicht vollständig sein muss und jederzeit weitere betroffene Fahrzeuge bekannt werden könnten:
- BMW 318d Touring
- BMW 320d GT xDrive
- BMW 320d Efficient
- BMW 320d Touring
- BMW 420d Gran Coupé
- BMW 520d Touring
- BMW 525d Touring
- BMW 740d xDrive
- BMW 750d xDrive
- BMW X1 xDrive18d
- BMW X3 xDrive20d
- BMW X5 xDrive25d
Immer wieder berichten das KBA oder die Deutsche Umwelthilfe über neue Diesel Autos, die bei Abgastests negativ aufgefallen sind. So sind vermutlich viel mehr Verbraucher vom BMW Dieselskandal betroffen, als bisher bekannt.
Schadensersatz wurde zudem bereits bei einem BMW 116d zugesprochen.
Rückrufe im BMW Dieselskandal
Im Juni 2018 gab es einen offiziellen Rückruf durch das KBA im BMW Dieselskandal. 11.000 BMW Modelle der 5er und 7er Baureihen wurden zurückgerufen – und zwar wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. BMW selbst betonte jedoch, dass es sich um einen handwerklichen Fehler handelte. In den betroffenen Fahrzeugen sei eine Software eingebaut worden, die eigentlich für die SUV Modelle gedacht war. Ergebnis war, dass die Stickoxidwerte sowohl auf der Straße, als auch auf dem Prüfstand zu hoch waren. Die betroffenen Autofahrer werden von BMW angeschrieben und gebeten, mit ihren Fahrzeugen die Werkstatt aufzusuchen. Dort bekommen die betroffenen Diesel Modelle ein Software-Update aufgespielt.
Wenn Sie entsprechende Post von BMW bekommen haben, raten wir aus technischer Sicht von diesem Update ab. Denn bei VW und Mercedes gibt es etliche negative Erfahrungen mit dem Diesel Update. Hier erlebten viele Fahrer einen erhöhten Sprit- oder auch AdBlue-Verbrauch, sowie ungewöhnliche Motorengeräusche und eine Versottung des Motors. Ähnliche Folgen sind auch beim Update von BMW zu befürchten.
Doch leider ist es kaum möglich, einem verpflichtenden Rückruf nicht nachzukommen, denn dann droht die Zwangsstillegung des Fahrzeugs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind – wir helfen Ihnen!
Rückrufe zum AGR-Kühler
Schon seit 2019 ruft BMW auf Anordnung des KBA hunderttausende BMW Diesel in die Werkstätten zurück. Bei diesen muss der AGR-Kühler überprüft und ggfs. getauscht werden, denn es droht Brandgefahr. Über 100 BMW sind in den letzten Jahren bereits ganz plötzlich in Flammen aufgegangen und vollständig ausgebrannt. Doch BMW hat Lieferprobleme. Es sind nicht annähernd genügend AGR-Kühler vorhanden. Also wird priorisiert. Autos, bei denen bereits Kühlflüssigkeit austritt und die deswegen akut von einem Brand bedroht sind, werden bevorzugt bearbeitet. Allen anderen Fahrern rät BMW, auf Rauchentwicklung zu achten und das Fahrzeug in so einem Fall möglichst schnell abzustellen. BMW behauptet, ein vorhandenes Thermofenster müsse im Fahrzeug verbleiben, da sonst die Brandgefahr konkret wird. Fahrer von BMW Dieseln stehen deshalb vor einem Dilemma, wenn es in Kürze zu einem verpflichtenden Rückruf für BMW mit Thermofenster kommt (Das VG Schleswig hat das Thermofenster bereits für unzulässig erklärt, wird dies in den weiteren Instanzen bestätigt, ist ein solcher Rückruf unumgänglich): Entweder das illegale Thermofenster bleibt drin, dann wird das Fahrzeug stillgelegt. Oder es wird entfernt, dann kann der Diesel in Flammen aufgehen und damit quasi ebenso stillgelegt, da nicht mehr gefahrlos nutzbar.
Wir berichten regelmäßig über aktuelle BMW Rückrufe zum AGR-Kühler:
Thermofenster in Dieseln von BMW
Wie die Landgerichte in ihren Urteilen bestätigten, nutzen auch Diesel Modelle von BMW das Thermofenster. Dabei handelt es sich laut vieler Gerichte um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das KBA schreibt, es "kann" sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln. Der Europäische Gerichtshof hat dagegen Thermofenster mit einem Urteil für unzulässig erklärt. Im Juni 2023 bestätigte auch der Bundesgerichtshof, dass bei Vorhandensein eines unzulässig großen Thermofensters eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und der Käufer deshalb einen Schaden erlitten und Anspruch auf Schadensersatz hat.
Es handelt sich dabei um einen Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung der Diesel-Motoren optimal funktioniert. Oberhalb und unterhalb dieses Bereiches wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder sogar ganz abgeschaltet. Problematisch ist der große Temperaturbereich, den die Autobauer nutzen. Wie im Rahmen des Abgasskandals bekannt wurde, wird bei den Herstellern die Abgasreinigung teilweise bereits bei Temperaturen unter 17 Grad reduziert. Angesichts der Durchschnittstemperaturen in Deutschland handelt es sich kaum um eine Ausnahme, sondern die Fahrzeuge werden nahezu im Dauerbetrieb nicht korrekt gereinigt.
BMW Abschalteinrichtungen: Bosch-Dokumente setzen BMW unter Druck
Ende 2022 bekam der BMW Dieselskandal neue Brisanz. Der Spiegel und BR berichteten über ein geheimes Dokument von Bosch. Dieses stammt vom 02.10.2015 und damit aus der Zeit direkt nachdem VW den Dieselskandal bekannt gemacht hatte. In dem Dokument listet Bosch 44 verschiedene Funktionen, die potentiell als unzulässige Abschalteinrichtung genutzt werden könnten, oder, wie es im Dokument selbst heißt, Funktionen "die ein besonderes Potential für nicht behördenkonforme Applikation bieten".
Dabei wird unter anderem die Bezeichnung der Funktion genannt, ihre tatsächliche und potentiell kritische Verwendung beschrieben, ob sie für Diesel oder Benziner programmiert wurde und für welche Kunden. Bei 14 Funktionen taucht die BMW AG als Kunde auf.
Gleich bei mehreren Funktionen ist die Rede davon, dass sie für eine übermäßige Harnstoffdosierung "über Bauteilschutzgründe hinaus" genutzt werden könnte. Das bedeutet, dass weniger AdBlue eingespritzt wird, als nötig wäre, um den Schadstoffausstoß unter dem erlaubten Grenzwert zu halten.
Auch ist von Funktionen die Rede, die zur Rollenbetriebserkennung verwendet werden könnten. Die also dafür sorgen könnten, dass das Fahrzeug erkennt, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet, um anschließend in einen anderen Modus zu schalten, bei dem weniger Schadstoffe ausgestoßen werden, als bei der Fahrt auf der Straße.
Dass Bosch in den Dieselskandal verwickelt ist, war bereits lange bekannt. Schon 2019 war das Unternehmen zu einer Geldbuße in Höhe von 90 Millionen Euro verurteilt worden. Und zwar, weil es ab 2008 rund 17 Millionen Motorsteuer- und Dosiersteuergeräte ausgeliefert hatte, die teilweise unzulässige Strategien enthielten.
Diese unzulässigen Strategien könnten mit den von Bosch beschriebenen Funktionen übereinstimmen - dies würde nahelegen, dass auch BMW unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Andere Hersteller, für die Bosch laut Dokument diese Funktionen programmiert hatte, sind unter anderem Mercedes, VW und Fiat - alle tief in den Diesel Abgasskandal verstrickt.
Messungen der DUH zeigen: BMW Diesel überschreiten Grenzwerte erheblich
Im Juni 2023 veröffentliche die Deutsche Umwelthilfe Ergebnisse von Abgasmessungen, die sie an diversen BMW Diesel Modellen durchgeführt hatte. Die Ergebnisse sind erschreckend! Zahlreiche Modelle überschreiten die erlaubten Grenzwerte für Stickoxide ganz erheblich. Um nur einige Beispiele zu nennen:
Euro 5: Erlaubter Wert von 180 mg NOx/km
BMW X3 20d xDrive: Durchschnittlicher Ausstoß von NOx bei sieben Fahrten 1.564 mg/Km
Bei allen Fahrten wurde der Grenzwert erheblich überschritten, wobei zusätzlich ein klarer Unterschied anhand der Außentemperaturen festgestellt werden konnte. Je kälter es wurde, desto größer war der Stickoxidausstoß (bis zu 2.400 mg/Km bei 1 Grad plus). Dies spricht für die Verwendung eines unerlaubt großen Thermofensters. Doch auch bei 20 Grad Außentemperatur stieß das Fahrzeug noch knapp 900 mg/Km aus.
BMW 525d: Durchschnittlicher Ausstoß von NOx bei drei Fahrten auf regulärer Teststrecke 1.226 mg/Km
Zudem wurde dass Fahrzeug explizit bei Steigungen und Autobahnfahrten getestet. Hier fiel auf, dass je größer die Steigung war, umso höher fiel der Stickoxidausstoß (bis zu 5.847 mg/Km bei einer Steigung von bis zu 14%) aus. Und je schneller die konstante Geschwindigkeit war, desto mehr Stickoxid wurde ausgestoßen (bei 143 km/h waren es 2.510 mg/Km). Beides klare Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung reduzieren, wenn sich das Fahrzeug nicht auf dem Prüfstand befindet, beziehungsweise die entsprechenden Parameter nicht mehr erfüllt.
Euro 6: Erlaubter Wert von 80 mg NOx/km
BMW 318d: Durchschnittlicher Ausstoß von NOx bei drei Fahrten auf regulärer Teststrecke 331 mg/Km
Wenn die Werte hier auch nicht ganz so dramatisch schlecht ausfallen, wie bei den Euro 5 Fahrzeugen, liegen sie dennoch um ein Vielfaches über dem erlaubten Grenzwert. Auch hier fiel auf, dass bei höheren Geschwindigkeiten und höheren Steigungen die Werte deutlich nach oben gehen (327 mg/Km bei 143 km/h, sowie bis zu 3.934 mg/Km bei einer Steigung von bis zu 14%).
BMW X3 Abgasskandal
Zudem wurde die Software eines BMW X3 untersucht. Der Gutachter entdeckte dabei eine Reduzierung der Abgasnachbehandlung und zwar abhängig von Temperatur, Geschwindigkeit und Status der Klimaanlage. Hinsichtlich der Temperatur konnte festgestellt werden, dass die Abgasnachbehandlung bereits bei Temperaturen unter 14 Grad Celsius, wie sie in Deutschland zu einem großen Teil des Jahres vorherrschen, reduziert wird. Es handelt sich dabei um ein unzulässiges Thermofenster.
KBA: Unzulässige Abschalteinrichtung im BMW X3
Am 20. Februar 2024 erging vom KBA eine Verwaltungsentscheidung. Der BMW X3 verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung! Konkret geht es um die Modelle BMW X3 xDrive 20d und BMW X3 sDrive 18d, jeweils als 2,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Baujahr 2010-2014. Betroffen ist dabei der Motor N47D20. Dieser wurde auch in anderen BMW Modellen eingebaut, weshalb damit zu rechnen ist, dass sich dieser Rückruf noch ausweiten wird. Im aktuellen Fall sollen sowohl die Hardware als auch die Software der Fahrzeuge verändert werden. Das KBA rechnet damit, dass die Aktion im Juni 2024 starten kann. Alleine in Deutschland sind 33.000 Fahrzeuge betroffen, in Europa sollen es schätzungsweise 100.000 bis 150.000 sein. Das Problem bei den Fahrzeugen: Die Abgasrückführung wird reduziert, wenn die Klimaanlage eingeschaltet ist und wenn bestimmte Außentemperaturen unter- oder überschritten werden. Dabei handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss.
So fordern Sie Entschädigung im BMW Dieselskandal
Durch Urteile des EuGH vom 21.03.2023 und des BGH vom 26.06.2023 wird es für betroffene Dieselbesitzer nun einfacher, ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Denn die Gerichte urteilten, dass bereits durch eine fahrlässige Handlung (die durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben ist) ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegt. Dabei behalten die Käufer ihr Fahrzeug und erhalten eine Entschädigung, die laut BGH zwischen 5 und 15% des Kaufpreises betragen soll. Schon kurz nachdem der BGH im Sommer seine Rechtsprechung der des EuGH angepasst hatte, folgten auch Gerichte der unteren Instanzen. Vor allem vor Oberlandesgerichten wurden Hersteller nun zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Oft war dabei das Thermofenster ausschlaggebend.
Auch auf BMW lässt sich die neue Rechtsprechung anwenden. So verurteilte das OLG Bamberg BMW am 31.07.2023 zu Schadensersatz (Aktenzeichen 5 U 172/22). Betroffen war dabei ein BMW X1 und Grund für die Verurteilung war ein von BMW fahrlässig eingebautes Thermofenster. Das Gericht folgte damit der neuen Rechtsprechung des BGH. Es sprach dem Kläger 10% des Kaufpreises zu, rund 3.700,00 Euro. Der Kläger hatte das Fahrzeug in der Zwischenzeit schon weiter verkauft. Das stellt jedoch bei dieser Art der Entschädigungszahlung kein Problem dar, denn das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden.
Bisher war es notwendig, BMW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, was nicht einfach war. Gelang dies, konnte Schadensersatz nach § 826 BGB zugesprochen werden. Auch nach der neuen BGH Rechtsprechung ist es nach wie vor möglich, aus § 826 BGB Schadensersatz zu bekommen.
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Urteile im BMW Dieselskandal
März 2024: Auch das OLG Nürnberg folgt der neuen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung. Aufgrund eines verbauten Thermofensters sprach es dem Kläger 10% des Kaufpreises zu.
Dezember 2023: Das OLG München spricht Schadensersatz im BMW Dieselskandal zu. Hintergrund ist das Thermofenster. Der Kläger bekommt 10% des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zugesprochen - über 4.000,00 Euro!
Sommer 2023: Das OLG Bamberg verurteilt die BMW AG zu Schadensersatz und folgt damit der neuen Rechtsprechung des BGH. Allein durch den fahrlässigen Einbau eines unzulässigen Thermofensters ergibt sich für den Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz.
Doch auch zuvor war BMW im Dieselskandal schon zu Schadensersatz nach § 826 BGB verurteilt worden.
Am 31.03.2020 verurteilte das Landgericht Düsseldorf BMW zur Zahlung von Schadensersatz (AZ: 7 O 67/19). Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5, verfüge mit dem Thermofenster über eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. BMW habe den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und müsse ihm deshalb Schadensersatz zahlen. Das manipulierte Fahrzeug geht zurück an BMW, der Kläger erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Der Hersteller hält das Urteil für falsch und hat deshalb Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Auch das Landgericht Duisburg hat die BMW AG inzwischen zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 1 O 334/19). Dabei geht es um einen gebrauchten BMW 116d, der unter anderem über ein Thermofenster verfügt.
Im November 2019 erließ bereits das Oberlandesgericht Frankfurt einen Beweisbeschluss zum BMW Abgasskandal. Ein Sachverständiger soll prüfen, ob sich im streitgegenständlichen BMW 116d eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet.
Im April 2021 sorgte das OLG Schleswig-Holstein für Aufsehen, indem es ein negatives erstinstanzliches Urteil an das Landgericht zurück verwies.
HAHN Rechtsanwälte konnte zudem am 28.05.2021 ein aufsehenerregendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln erreichen. Das OLG hob die abweisende Entscheidung des Landgerichts auf. Der klägerische Vortrag hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs sei schlüssig gewesen, so das Gericht.
Im August 2021 konnte HAHN Rechtsanwälte zudem ein Versäumnisurteil gegen die BMW AG am Landgericht Stuttgart erreichen.
Die Chronik des BMW Dieselskandals
Februar 2024:
Im Januar wird bekannt, dass das KBA bereits seit August 2023 gegen BMW ermittelt. Im Februar erfolgt dann eine Verwaltungsentscheidung: Das Modell Modell X3 enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Sommer 2023:
Die Urteile des EuGH und des BGH zeigen Wirkung. Nachdem diese entschieden hatten, dass bereits der fahrlässige Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Schadensersatzanspruch begründen kann, verurteilt das OLG Bamberg die BMW AG zu Schadensersatz - ursächlich ist dabei ein Thermofenster.
Juni 2023:
Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht erschreckende Ergebnisse, die zeigen, dass diverse BMW Diesel Modelle nach wie vor die erlaubten NOx Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten. Darunter waren ein BMW X3, ein BMW X5, ein BMW 318d, sowie ein BMW 525d. Die durch die jeweilige Abgasnorm der Fahrzeuge, Euro 5 oder Euro 6, erlaubten Grenzwerte wurden um das bis zu 42-fache überschritten! Die Deutsche Umwelthilfe zeigt damit deutlich, dass noch immer zahlreiche BMW Diesel mit offensichtlich unzulässigen Abschalteinrichtungen herumfahren, bei denen die Abgasreinigung wohl auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße funktioniert.
November 2022:
Der Spiegel und BR berichten über ein bis dato geheimes Dokument, in dem Bosch über insgesamt 44 Funktionen berichtet, "die ein besonderes Potential für nicht behördenkonforme Applikation bieten." Es werden auch die Kunden genannt, für die die jeweiligen Funktionen programmiert wurden. In 14 Fällen gehört dazu auch BMW. Mehrfach ist dabei die Rede von einer möglichen "übermäßigen Harnstoffdosierung über den Bauteilschutz hinaus". Mit anderen Worten, es wird weniger AdBlue eingespritzt als nötig wäre.
November 2021:
Wie das Kraftfahrt-Bundesamt mitteilt, sind noch bei weiteren BMW-Dieselmodellen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt worden. Es handelt sich zwar nicht um neue Modelle, jedoch sind weitere Genehmigungsnummern betroffen. Mehrere Jahre nach der ersten Entdeckung von unzulässigen Abschalteinrichtungen in BWM Dieseln hat das KBA nun also noch weitere Entdeckungen gemacht - ob nun auch noch weitere Modelle in den Dieselskandal hineingezogen werden, wird sich zeigen.
September 2021:
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs stufte das Thermofenster in seinem Schlussgutachten als unzulässige Abschalteinrichtung ein. (Verhandelt wurde zwar zum Thermofenster, das bei VW und Porsche genutzt wurde, doch die Einschätzung lässt sich auch auf BMW übertragen). Auch das Argument des Motorschutzes, das die Autobauer gerne vorbringen, ließ er nicht gelten. Denn der Einsatz des Thermofensters schütze nicht etwa den Motor selbst, sondern lediglich Anbauteile, die von der Ausnahmegenehmigung des europäischen Gesetzes nicht umfasst seien. Das Urteil des Gerichts steht noch aus, in der Regel folgen die Richter jedoch den Ausführungen des Generalanwalts.
August 2021:
Nächster Erfolg für HAHN Rechtsanwälte im BMW Dieselskandal: Das Landgericht Stuttgart verurteilte BMW mit einem Versäumnisurteil zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein BMW 530d. Der Kläger, der im August 2018 39.900,00 Euro für das Auto gezahlt hatte, erhält gemäß Urteil gegen Rückgabe des Wagens 38.361,41 Euro erstattet. Dies beinhaltet den Kaufpreis plus Verzugszinsen seit Rechtshängigkeit, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für 35.000 gefahrene Kilometer, zuzüglich der Zinsen, die der Kläger für die Finanzierung des Fahrzeugs aufgewendet hat und die ihm die BMW AG ebenfalls erstatten muss.
Auch das Landgericht Ausgburg hat die BMW AG im August 2021 zu Schadensersatz verurteilt. Betroffen ist ein BMW 520d.
Mai 2021:
HAHN Rechtsanwälte kann vor dem Oberlandesgericht Köln ein OLG-Urteil gegen die BMW AG erzielen. Das Gericht entschied, dass der Vortrag des Klägers schlüssig gewesen sei. Das in erster Instanz negative Urteil wurde aufgehoben. Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 831 BGB sei schlüssig dargelegt worden, so das Gericht. Streitgegenständlich war ein BMW 550d - somit eines der bereits verpflichtend zurückgerufenen Modelle.
April 2021:
Mit dem OLG Schleswig-Holstein äußert sich erstmals ein Oberlandesgericht verbraucherfreundlich im BMW Abgasskandal. Das Gericht hob ein negatives erstinstanzliches Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das zuständige Landgericht zurück. Es seien ausreichend Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorhanden, so dass nun ein Sachverständiger prüfen muss, ob eine solche vorhanden ist. Der streitgegenständliche BMW X1 war dabei bisher nicht vom KBA zurückgerufen worden - für das Gericht jedoch kein Hinderungsgrund.
Dezember 2020:
Am 17.12.2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Abschalteinrichtungen, zu denen hier auch das Thermofenster zu zählen ist, per se unzulässig seien. Lediglich unter sehr eng auszulegenden Ausnahmeregeln könnten diese als zulässig gelten. Zum Schutz des Motors vor Versottung dagegen nicht. Somit fällt eine beliebte Verteidigungsstrategie von Herstellern weg. Damit steigt auch der Druck auf BMW, das Thermofenster flächendeckend in seinen Diesel Fahrzeugen verwendet hat.
Juni 2020:
Im Juni 2020 folgte das zweite Urteil gegen BMW, dieses Mal ausgesprochen vom Landgericht Duisburg. Auch dieses stufte das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Betroffen war in diesem Verfahren ein BMW 116d.
März 2020:
Am 31. März 2020 folgte dann die erste Verurteilung BMWs im Diesel Abgasskandal. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die BMW AG zu Schadensersatz. Der streitgegenständliche BMW X1 verfüge über ein Thermofenster und damit über eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht. Der Kläger sei durch den Kauf vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Nach VW, Daimler, Audi, und Porsche ist BMW damit der fünfte Hersteller, der im Abgasskandal aufgrund einer solchen Schädigung verurteilt wird.
April 2019:
Das waren zunächst gute Nachrichten für BMW, das im Dieselskandal glimpflich davon zu kommen schien. Doch schon im April 2019 war der Autobauer wieder in den Schlagzeilen. Denn die EU-Kommission warf BMW, Daimler, VW, Audi und Porsche vor, an einem Autokartell beteiligt zu sein. Bereits seit den 1990er Jahren sollen sich die Hersteller abgesprochen haben, um die Entwicklung der Abgasreinigung zu unterdrücken. So konnten alle Kosten sparen - auf dem Rücken der Autofahrer, denen nicht der neueste Stand der Technik, sondern unnötig dreckige Autos angeboten wurden.
Februar 2019:
Im Februar 2019 wurde dieses Bußgeld dann konkret. Es belief sich letztendlich auf 8,5 Millionen Euro und lag damit viel niedriger, als beispielsweise bei VW, Audi oder Daimler. Die Staatsanwaltschaft habe keinen Betrug feststellen können. Es habe sich lediglich um eine fehlerhafte Bedatung der Fahrzeuge gehandelt. Es gebe keine Nachweise für eine vorsätzliche Handlung oder für den Einbau prüfstandbezogener Abschalteinrichtungen.
September 2018:
Im September 2018 bot die Staatsanwaltschaft BMW dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Es habe sich nicht um Absicht, sondern um ein Versehen gehandelt. Bei dieser fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro anfallen könnte.
März 2018:
Tiefer in den Dieselskandal geriet BMW, als am 20. März 2018 eine Razzia in den Geschäftsräumen des Autobauers durchgeführt wurde. Die Staatsanwaltschaft ginge einem Anfangsverdacht nach, dass die BMW AG eine prüfstandsbezogene Abschalteinrichtung verwende, hieß es aus Ermittlerkreisen.
Februar 2018:
Zunächst hatte es von Seiten BMWs stets geheißen, man habe an den Fahrzeugen nichts manipuliert. "Wir haben Diesel, die sauber sind", hieß es vom damaligen BMW-Chef Harald Krüger, der von Mai 2015 bis August 2019 Vorstandschef der BMW AG war. Doch dann kam der Februar 2018. BMW gab gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt kleinlaut einen "Fehler" zu. 11.700 Fahrzeuge der 5er und der 7er Reihe hätten 2014 irrtümlicherweise die falsche Software bekommen. Durch die falsche Software würden die Diesel PKW einen erhöhten Stickoxidwert ausstoßen. Aus Behördenkreisen heißt es, dass sich BMW nach Ankündigung einer Prüfung durch das KBA auffällig verhalten hatte und die betroffenen Modelle unbedingt noch vor der Prüfung zu einem Service in die Werkstatt holen wollte. Letztendlich gab es durch das KBA einen offiziellen Rückruf.
FAQ
Im Sommer 2023 verurteilte das OLG Bamberg BMW zu Schadensersatz. Es folgt damit der neuen Rechtsprechung des BGH, die es seit Juni 2023 betroffenen Autokäufern erheblich erleichtert, ihre Ansprüche im Dieselskandal gerichtlich durchzusetzen.
Zuvor hatten zwei Oberlandesgerichte erstinstanzlich negative Urteile bereits zurückgewiesen. Es gibt zudem Verurteilungen zu Schadensersatz nach § 826 BGB durch mehrere Landesgerichte, beispielsweise Stuttgart, Augsburg oder Duisburg.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat mehrere Modelle aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen zurückgerufen.
- BMW M550d xDrive Limousine
- BMW M550d xDrive Touring
- BMW 750d xDrive
- BMW 750Ld xDrive
Schadensersatz zugesprochen wurde jedoch auch schon bei anderen Modellen. Zudem sind diverse Fahrzeuge bei Messungen mit viel zu hohen Stickoxidwerten aufgefallen.