VW-Bus T5 von Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen
Am 24. Januar 2020 wurde offiziell, was lange vermutet worden war. Auch das VW-Modell T5 muss ein Software-Update bekommen, da es über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Der in der Rückrufdatenbank des KBA unter dem Code 37L8 eingetragene Rückruf umfasst weltweit 30.000 Autos, davon 9.000 alleine in Deutschland. Dabei geht es um die Modelle T5 und den Nachfolger T6. Betroffen sind Fahrzeuge aus den Baujahren 2009 bis 2016. Laut KBA geht es darum, dass eine Konformitätsabweichung zur Überschreitung des Euro 5 Grenzwertes für Stickoxide führt. T5-Besitzer müssen betroffene Fahrzeuge deshalb in die Werkstatt bringen. Dort wird VW das Getriebe- und/oder das Motorsteuergerät neu programmieren.
Dieses Software-Update haben auch Millionen anderer VW-Fahrzeuge mit EA189-Motor bekommen. Ob es jedoch wirkt und welche unerwünschten Folgen daraus entstehen, sind Fragen, die viele VW-Kunden interessieren.
Am 11.11.2021 erschien in der Rückruf-Datenbank des KBA ein weiterer Rückruf für das Modell T5, bzw. T6. Es handelt sich um eine Ausweitung des Rückrufs 37L8. Weitere 3.000 Fahrzeuge in Deutschland sind betroffen.
Großer Rückruf für T5 im Sommer 2024
Der Abgasskandal hat auch neun Jahre nach seiner Aufdeckung kein Ende gefunden. Im September 2024 veröffentlichte das KBA einen neuen Rückruf für die Modelle Crafter und Transporter - also den T5. Denn betroffen sind die Baujahre 2009 bis 2015. Alleine in Deutschland müssen rund 300.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gebracht werden, um ein Software-Update zu erhalten. Der Grund: Das Thermofenster! Das KBA gibt an, dass die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022 entspreche. Dabei gehe es um das Thermofenster zwischen 15 und 33 Grad. Der Rückruf läuft bei VW unter dem Code 23M4.
Probleme mit dem Software-Update von VW
Nachdem immer mehr betroffene Fahrzeuge mit dem Software-Update ausgerüstet worden waren, mehrten sich Berichte von Fahrern, die anschließend über Probleme klagten. Unter anderem war von frühzeitig kaputt gehenden AGR-Ventilen die Rede. Auch von einem erhöhten Spritverbrauch, einer nachlassenden Leistung oder komischen Geräuschen. Die Langzeitfolgen sind noch überhaupt nicht abzusehen. Deshalb ist auch Bulli-Fahrern im VW Abgasskandal zu raten, wenn möglich, auf das Update zu verzichten. Damit soll zwar der Stickoxid-Ausstoß reduziert werden, doch leiden die Autos dann unter den oben genannten unerwünschten "Nebenwirkungen". Dies könnte natürlich auch den VW T5 betreffen.
Haben Sie ein Schreiben des Volkswagen-Konzerns bekommen, dass für Ihren T5 ein Software-Update vorliegt? Dann schauen Sie genau nach, ob der Rückruf im Rahmen einer Pflicht- oder einer freiwilligen Maßnahme erfolgt. Denn die freiwillige Maßnahme können Sie ablehnen, ohne große Probleme befürchten zu müssen. Handelt es sich jedoch um eine Pflichtmaßnahme, müssen Sie der Einladung in die Werkstatt wohl oder übel folgen. Denn bei einer Weigerung droht hier die Zwangsstillegung Ihres Fahrzeugs.
Die Geschichte des T5
Der T5 kam bereits 2003 auf den Markt und ist bei VW Fans äußerst beliebt. Der Bulli wird von Reisenden ebenso gern genutzt, wie von der Polizei, Handwerkern oder als Notarztfahrzeug. Das Diesel Modell nutzte ab 2009 den Motor EA 189. 2015 gab es dann ein großes Facelift. In dem Zuge erfolgte auch die Umbenennung in T6. Nun wurde der Motor EA 288 genutzt (der übrigens ebenfalls vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist). Den T5 gibt es sowohl mit der Abgasnorm Euro 5, als auch mit der neueren Euro 6 Abgasnorm.
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DUH weist hohe Abgaswerte bei T5 nach
Die Deutsche Umwelthilfe nimmt im Abgasskandal immer wieder Messungen vor, um festzustellen, wie hoch der Stickoxid-Ausstoß von verschiedenen Fahrzeugen auf der Straße tatsächlich ist. So wurde auch ein T5 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 (Erstzulassung 2015) untersucht. Der NOx Grenzwert für Euro 5 Autos liegt bei 180 mg/km.
Eine festgelegte Teststrecke von 32 Kilometern wurde neun Mal abgefahren. Der durchschnittliche Stickoxidausstoß lag bei fast 1.000 mg/km! Selbst bei der "saubersten" Fahrt wurden über 800 mg/km ausgestoßen. Die Umgebungstemperatur lag bei den neun Testfahrten bei 14 bis 21 Grad. Im Abgasskandal war aufgefallen, dass die Autos besonders bei kälteren Temperaturen sehr hohe Stickoxidwerte aufwiesen - der T5 kommt bei recht warmen Temperaturen schon auf ein Fünffaches des erlaubten Wertes.
Beweisbeschluss durch das OLG Düsseldorf - Gutachten soll Klärung bringen
Am 29.08.2019 hat das OLG Düsseldorf einen Beweisbeschluss erlassen. In dem Verfahren geht es um einen VW T5 mit dem Motor EA189 und der Abgasnorm Euro 5. Ein Gutachter soll klären, ob in dem Fahrzeug eine Manipulationssoftware eingebaut wurde, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und "in diesem Fall die Abgasrückführung in einer anderen Weise regelt als im normalen Straßenverkehr, um so auf dem Prüfstand die gesetzlich geforderten Stickoxidemissionen einzuhalten, während sich das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr durchgängig in einem anderen Modus mit höheren Stickoxidemissionen befindet."
T5 mit Thermofenster
Der EuGH hatte das Thermofenster schon länger als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Im Sommer 2023 folgte auch der BGH dieser Ansicht. Zudem fällt der Nachweis einer vorsätzlichen unzulässigen Schädigung durch den Hersteller nun weg. Bereits bei einer fahrlässigen Handlung kann ein Anspruch auf Schadensersatz für T5 Käufer bestehen.
Da inzwischen bekannt geworden ist, dass VW das Software-Update im VW-Skandal nutzte, um zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, dafür aber das Thermofenster zu installieren, ist dieses Urteil auch für Besitzer eines T5 äußerst interessant. Das Urteil dürfte also auch den Bulli Fahrern neue Klagemöglichkeiten eröffnen.
Schadensersatz für manipulierten T5
Mit Urteil vom 13. Juli 2020 verurteilte das Landgericht Osnabrück Volkswagen erstmals im VW Abgasskandal auch bei einem T5 zu Schadensersatz. Obwohl auch der T5 über DEN Motor des Abgasskandals schlechthin, nämlich den EA189 verfügt, hieß es von Seiten Volkswagens lange, der Bulli sei nicht betroffen. (Dass der EA189 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, ist sogar durch ein BGH-Urteil bestätigt). Das Gericht machte nun klar, dass VW, ganz unabhängig vom inzwischen bekannten Rückruf für den T5 und T6, auch im T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe - und zwar in Form eines Thermofensters. Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass schon vor Durchführung des Software-Updates das Auto über ein Thermofenster verfügte. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Er kann das Auto an Volkswagen zurück geben und erhält den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) erstattet.
Am 17.09.2020 folgte das nächste Urteil, diesmal durch das Landgericht Wuppertal. Die pauschale Behauptung von VW, dass die bereits vom BGH bestätigte illegale Umschaltlogik im T5 nicht zum Einsatz komme, genügte dem Gericht nicht. Es zeigte sich nicht überzeugt davon, dass ausgerechnet in diesem einen Modell die unzulässige Abschalteinrichtung nicht genutzt worden sein soll. Die Klägerin kann ihren 2014 als Gebrauchtwagen gekauften T5 deshalb gegen Erstattung des Kaufpreises und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.
Mit Urteil vom 19.11.2020 sprach als nächstes das Landgericht Köln bei einem VW T5 Schadensersatz zu. Ursächlich war hierfür das unstreitig im Wagen vorhandene Thermofenster. Während VW es für legal hält, sah das Gericht darin eine unzulässige Abschalteinrichtung und sprach aufgrund dessen Schadensersatz zu.
OLG Köln spricht für T5 Schadensersatz zu
In welche Richtung sich die Rechtsprechung auch beim VW T5 entwickelt, macht ein Urteil des OLG Köln deutlich. Dieses verurteilte die Volkswagen AG am 13.07.2021 zu Schadensersatz (Aktenzeichen I-25 U 91/20) - und zwar bei einem VW T5. VW hatte behauptet, dass im T5 zwar eine Abschalteinrichtung vorhanden sei, diese aber nicht zum Einsatz gekommen sei. Dieser unglaubwürdigen Verteidigung schenkte das Gericht keinen Glauben und verurteilte die VW AG aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung dazu, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Nach Abzug einer Nutzungsentschädigung für 40.000 gefahrene Kilometer sprach es dem Käufer somit aus einem Kaufpreis von 55.000,00 Euro noch gut 40.000,00 Euro zu.
T5 stirbt den "Öltod"
In Bulli- und VW-Foren tauschen sich frustrierte T5 Fahrer über ein großes Problem aus, das tausende von ihnen haben. Betroffen ist dabei das Modell mit 2.0 Liter Biturbodiesel, 179 PS und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Den betroffenen Autos ist gemein, dass sie bereits deutlich vor der 100.000 Km Marke einen stark erhöhten Ölverbrauch haben und früher oder später einen Motorschaden erleiden. Zwischen 2009 und 2015 wurden 140.000 Bullis dieser Art produziert - alleine in VW Werkstätten haben sich 12.000 Fahrer mit einem Motorschaden gemeldet. Es handelt sich also nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem dieses Motors. VW selbst scheint das jedoch nicht so zu sehen, denn die betroffenen Fahrer stoßen auf taube Ohren. Die Kosten für den Einbau eines neuen Motors liegen bei rund 10.000 Euro und müssen von den Kunden getragen werden.
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Wehren Sie sich im VW-Abgasskandal gegen den manipulierenden Hersteller und lassen Sie sich nicht auf den Wertverlust Ihres Fahrzeugs ein.