Welche Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen?
Der Abgasskandal, auch als Dieselgate bekannt, betrifft inzwischen über 12 Millionen Fahrzeuge von mehreren Herstellern. Begonnen hat alles im September 2015 mit dem VW Abgasskandal. Betroffen waren dabei auch Modelle von Seat und Skoda, sowie Audi. Audi stach dann schnell mit einem eigenen Abgasskandal heraus, der vor allem größere Motoren betraf, darunter auch solche in Porsche Modellen. Selbst BMW und Opel sind in den Abgasskandal verstrickt und auch Mercedes hat seinen eigenen Dieselskandal. Ursprünglich ging es nur um den VW Motor EA189. Später wurde bekannt, dass auch beim Nachfolgemotor EA288 getrickst wurde. Zunächst rückten aber größere Modelle in den Vordergrund. 3.0 und 4.2 Liter Modelle von Volkswagen, Audi und Porsche verfügen ebenfalls über unzulässige Abschalteinrichtungen. Bei Mercedes geht es in erster Linie um die Motoren OM642 und OM651, aber auch weitere Motoren sind betroffen (OM607, OM622, OM626).
VW: Der Vorreiter bei der Manipulation im Abgasskandal
Im September 2015 wurde der VW-Abgas-Skandal bekannt, indem der Volkswagen-Konzern den Betrug zugab. Hintergrund des Ganzen war, dass Volkswagen Toyota als Marktführer verdrängen wollte. Hierfür war es nötig, erfolgreicher auf dem amerikanischen Markt zu werden. Dafür sollte ein besonders sauberer Diesel geschaffen werden - er sollte nicht nur sauber sein, sondern auch günstig und die Entwicklung sollte schnell gehen. So wollten es die VW-Manager. Nicht zu schaffen, sagten die Entwickler. Weshalb man 2006 begann, unzulässige Abschalteinrichtungen in die Autos einzubauen. 2014 werden diese von amerikanischen Behörden entdeckt und im September 2015 schließlich wird der VW-Dieselskandal offiziell. Ergebnis: Die Volkswagen AG muss in Deutschland ein Bußgeld von einer Milliarde Euro zahlen. Auch in Amerika muss der VW-Konzern mehrere Milliarden Dollar zahlen. Insgesamt hat der VW-Skandal Volkswagen über 30 Milliarden Euro gekostet. Darunter sind auch Schadensersatzforderungen von tausenden verärgerten VW-Kunden. Über Landes- und Oberlandesgerichte führten die Klagen und letztendlich machte ein BGH-Urteil klar, dass die VW-Kunden geschädigt worden sind und Volkswagen deshalb Schadensersatz zahlen muss. Mit hunderttausenden Kunden einigte man sich im Rahmen einer Musterfeststellungsklage auf einen Vergleich. Auch dieser kostete Volkswagen Millionen Euro. Zudem führte die Staatsanwaltschaft Braunschweig strafrechtliche Ermittlungen durch, unter anderem gegen den Ex-VW-Chef Martin Winterkorn.
Es folgte der Abgasskandal 2.0 bei VW. Davon betroffen sind zum einen Diesel mit dem neueren Motor EA288, als auch zahlreiche Modelle von VW, Audi und Porsche. Hier geht es um größere 3.0 und 4.2 Liter Motoren, unter anderem den EA897, viele davon mit Euro-6-Norm. Auch bei diesen wurde manipuliert. Bei VW ist hiervon vor allem der VW Touareg betroffen.
Mercedes: Abgasskandal auch bei Daimler
Der Mercedes-Abgasskandal kam 2018 ins Rollen. Daimler musste auf einen Rutsch 700.000 Diesel zurückrufen, davon alleine 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Überraschenderweise verfügten alle betroffenen Fahrzeuge über die recht neue Abgasnorm Euro 6b. Dies zeigte, dass keineswegs nur ältere Autos betroffen waren. Gleich von Anfang an waren so unzählige Modelle von Daimler in den Skandal verwickelt. Und es wurden immer mehr. Besonders die folgenden Modelle fielen mit Rückrufen auf: Mercedes GLK, der Sprinter, sowie die A-Klasse, C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse. Bei den unzulässigen Abschalteinrichtungen, die Mercedes verwendet, handelt es sich unter anderem um das Thermofenster, sowie die Kühlmittel-Solltemperaturregelung, die weiter unten noch ausführlicher erläutert werden.
Auch Daimler musste ein Bußgeld zahlen, in Höhe von 870 Millionen Euro. Zudem gab es strafrechtliche Ermittlungen. Mittlerweile wurde Mercedes von zahlreichen Oberlandesgerichten zu Schadensersatz verurteilt.
Audi: Auch große Motoren vom Abgasskandal betroffen
Audi war zunächst über den VW Motor EA189 vom Diesel-Skandal betroffen. Denn dieser war auch in zahlreichen kleineren Audi Modellen verbaut worden, die entsprechend zurückgerufen werden mussten. Regelmäßig sprachen Gerichte hier auch Schadensersatz zu. Im Laufe der Zeit stellte sich aber heraus, dass Audi auch selbst aktiv manipuliert hatte und zwar weit länger und intensiver, als zunächst angenommen. Der Audi Abgasskandal kam ans Licht. Dabei geht es um die Manipulation von größeren Motoren, wie dem EA897. Betroffene Fahrzeuge sind nicht nur Modelle von Audi, sondern auch von Volkswagen und vor allem Porsche. Im Sommer 2020 gab es erste Urteile von Oberlandesgerichten zu diesen größeren Motoren.
Im Zuge des Skandals musste Audi ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen. Gegen zahlreiche ehemalige oder aktuelle Mitarbeiter liefen Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft München. Ex-Audi-Chef Rupert Stadler saß sogar mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurde schließlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Porsche: Abgasskandal macht auch vor Luxusmarke nicht Halt
Spätestens seit 2017 ist auch Porsche in den Abgasskandal verwickelt. Das Unternehmen baut selbst gar keine Motoren, sondern bekommt diese von Audi geliefert. Dennoch wurde auch Porsche als Autohersteller schon mehrfach zu Schadensersatz verurteilt. Betroffen sind dabei alle Diesel-Fahrzeuge des Unternehmens - sowohl der Porsche Cayenne, als auch der Macan und der Panamera. Und sowohl die 3.0 Liter, als auch die 4.2 Liter Modelle. Es gibt zahlreiche Rückrufe, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hatte. All diese Fahrzeuge müssen ein Software-Update erhalten, das die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen soll. Doch ob dies funktioniert, ist fraglich. Selbst Gerichte zeigen erhebliche Zweifel und sehen im Diesel-Update nicht unbedingt eine erfolgreiche Nachbesserung. Schon gar nicht wird dadurch der Mangel aufgehoben - Schadensersatzansprüche bestehen auch bei Diesel-Fahrzeugen, die das Update bekommen haben.
Porsche zahlte im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro. Es gab Razzien an mehreren Porsche Standorten und es laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter. Porsche hat sich inzwischen dazu entschieden, den Diesel ganz aus seinem Programm zu nehmen und sich auf Benziner und Elektroautos zu konzentrieren.
BMW: Nächste deutsche Marke von Abgasskandal betroffen
BMW ist ein kleiner Sonderfall im Dieselskandal. Denn die Firma sprach immer davon, nicht betrogen zu haben. Bei den vom Kraftfahrt-Bundesamt gefundenen Problemen handele es sich um handwerkliche Fehler. Man habe nie geschummelt, sondern nur aus Versehen einige Modelle falsch bedatet. Das führte dazu, dass das Kraftfahrt-Bundesamt den BMW M550 xDrive und den 750d xDrive zurückrief, mit der Begründung, dass eine falsche Software die Abgasreinigung manipuliere. Die Staatsanwaltschaft München konnte BMW mit dieser Argumentation scheinbar überzeugen, denn das Bußgeld fiel mit 8,5 Millionen Euro deutlich niedriger aus, als bei der Konkurrenz. BMW wurde nur wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht verurteilt. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiter wurden zudem eingestellt.
Doch der BMW Abgasskandal geht weiter. Im Mai 2020 gab es schließlich die erste Verurteilung zu Schadensersatz. Das Landgericht Düsseldorf sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Kunden und BMW als schadensersatzpflichtig an.
Opel: Zafira, Insignia und Cascada im Abgasskandal
Bereits 2015 hatte das KBA auch in Opel Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. In Deutschland betrifft diese Entdeckung etwa 32.000 Opel Insignia, Zafira und Cascada Fahrzeuge. Zunächst versuchte Opel, im Rahmen einer freiwilligen Maßnahme auf alle Autos ein Software-Update aufzuspielen. Doch das dauerte dem Kraftfahrt-Bundesamt zu lange. Es stellte schließlich einen Bescheid für einen Pflichtrückruf aus. Opel selbst wehrte sich lange Zeit gegen diesen Pflichtrückruf, musste ihn nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein aber letztendlich ausführen.
Daraufhin reichten erste betroffene Autofahrer Schadensersatzklagen ein.
Seat: Auch Seat vom VW Dieselskandal betroffen
Der VW-Abgas-Skandal trifft natürlich auch die VW-Töchter Seat und Skoda. So wurden alle 700.000 Seat Diesel, die über den VW Motor EA189 verfügen, zurückgerufen. Sie alle müssen ein Software-Update bekommen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Dies trifft unter anderem die Modelle Ibiza, Leon und Alhambra, aber auch etliche weitere. Betroffene Autofahrer haben Anspruch auf Schadensersatz und diesen durch etliche Gerichte bestätigt bekommen.
Interessant für Seat Diesel-Käufer ist auch der Motor EA288. Denn auch der Nachfolgemotor des berühmt-berüchtigten EA189 verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Hier könnten also noch viele weitere Klagen auf Seat bzw. Volkswagen zukommen. Unter anderem wird der EA288 im Seat Leon III und im Toledo IV genutzt.
Skoda: VW-Tochter ebenfalls betroffen
Genau wie bei Seat verhält es sich auch bei Skoda. Etwa 300.000 Diesel-Autos wurden durch das KBA zurückgerufen, da sie erwiesenermaßen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet waren. Darunter so beliebte Fahrzeuge wie der Fabia, der Octavia und der Yeti. Auch in diesen Fällen sprachen Gerichte deutschlandweit Schadensersatz zu.
Und ebenso wie bei Seat wurde auch in zahlreichen Skoda Diesel Modellen der neue Motor EA288 verbaut, zum Beispiel im Octavia III und im Superb III, sowie im Kodiaq und im Karoq. Möglicherweise werden also weitere Rückrufe folgen. Erste verbraucherfreundliche Urteile zum EA288 gibt es bereits.
Probleme auch bei Volvo, Renault, Mitsubishi und anderen
Anhand der obigen Auflistung mag man denken, dass nur deutsche Hersteller geschummelt haben, doch dem ist längst nicht so. Auch von anderen Herstellern ist inzwischen bekannt, dass mindestens Autos mit erhöhtem Stickoxidausstoß auf der Straße auffielen, teilweise aber auch unzulässige Abschalteinrichtungen bereits nachgewiesen wurden.
Ein Beispiel hierfür ist Volvo. Das Modell XC 60 wies stark erhöhte Schadstoffwerte auf. Zudem konnte nachgewiesen werden, dass ein Thermofenster verwendet wird - eine Abschalteinrichtung, die zahlreiche Gerichte bereits für unzulässig erklärt haben.
Französische Ermittler konnten zudem in Renault Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen nachweisen. Tests der Deutschen Umwelthilfe und des ADAC haben dabei gezeigt, dass Renault Diesel besonders schlecht abschneiden, was den Stickoxidausstoß betrifft. Leider ziehen sich die Ermittlungen in Frankreich sehr in die Länge. Auch dort hält die Politik ihre schützende Hand über die Autoindustrie.
Auch Mitsubishi steht im Verdacht, unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. Im Januar durchsuchte deshalb die Frankfurter Staatsanwaltschaft mehrere Gebäude des Auto Herstellers.
Dass auch Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, ist ebenfalls klar - selbst das Kraftfahrt-Bundesamt sieht dies so, kann die Autos des italienischen Herstellers jedoch nicht zurückrufen. Zudem ist seit Ende 2020 ein Wohnmobil Abgasskandal bekannt, da dort vielfach betroffene Motoren von Fiat und Iveco verwendet werden - einem zum Fiat Chrysler Imperium gehörenden Unternehmen.
Der Abgasskandal ist also mitnichten ein Problem nur der deutschen Hersteller. Ganz im Gegenteil, wie die Ermittlungen in Frankreich aber auch in den USA zeigen.
Software-Update macht Probleme
Millionen von Diesel Fahrzeugen müssen im Zuge des Abgasskandals ein Software-Update bekommen. Dabei sollen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden. Doch ob danach alles gut ist, bleibt fraglich. Von Anfang an meldeten sich Diesel-Käufer, die negative Erfahrungen mit dem Software-Update gemacht haben. Viele berichteten von einem erhöhten AdBlue-Verbrauch. Dieser wird tatsächlich von den Autoherstellern im Ankündigungsschreiben auch erwähnt, allerdings scheint der Mehrverbrauch deutlich über dem zu liegen, was Hersteller zugestehen. Abgesehen davon versprechen die Hersteller zudem, dass das Software-Update keinerlei Auswirkungen auf andere Parameter, wie den Spritverbrauch, die Geräuschentwicklung, die Leistung und anderes hat. Doch auch dies können nicht alle Autofahrer bestätigen. Besonders oft wird von kaputten AGR-Ventilen berichtet. Auch Drucksensoren und der AGR-Kühler können wohl durch das Diesel-Update beschädigt werden.
Problematisch ist, dass die Hersteller keine Garantie übernehmen. Nur mit Glück zeigen sie sich kulant und übernehmen Reparaturkosten, die aufgrund eines Diesel-Updates entstehen. Grundsätzlich werden solche Kosten jedoch nur übernommen, wenn die Kunden nachweisen können, dass das Update Schuld ist - doch wie soll das möglich sein?
Ironisch ist auch die Aussage der Hersteller, dass das Update keine negativen Folgen haben soll. Hieß es doch ursprünglich von ihrer Seite, dass die Abschalteinrichtung für den Motorschutz notwendig sei. Dass nun durch das Entfernen der angeblich notwendigen Software kein Problem am Motor entstehen soll, ist schwer nachvollziehbar.
Auch Gerichte zeigen sich skeptisch gegenüber dem Update. So gibt es zahlreiche Entscheidungen, in denen Gerichte es für unzumutbar halten, dem Händler die Möglichkeit einer Nachbesserung in Form des Updates zu geben. Zum einen sehen sie ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Autobauer, zum anderen zeigen sie sich skeptisch, ob das Update überhaupt langfristig nicht doch für andere Schäden sorgen könnte. Ein Schadensersatzanspruch wird in jedem Fall durch das Aufspielen des Updates nicht verwirkt. Ein Mangel besteht weiterhin.
Das Verwaltungsgericht Schleswig urteilte im Frühjahr 2023, dass das Software-Update von VW für den Motor EA189 nicht rechtmäßig ist und nie hätte genehmigt werden dürfen. Es enthält nämlich ein Thermofenster - und somit erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das KBA muss nun handeln und es ist zu erwarten, dass alle Fahrzeuge, die ein solches Update bekommen haben, erneut in die Werkstatt müssen.
Unzulässige Abschalteinrichtung - welche gibt es?
Im Rahmen des Abgasskandals ist immer wieder von unzulässigen Abschalteinrichtungen die Rede. Doch was ist das genau und warum haben Autobauer sie verwendet?
Grundsätzlich geht es den Autoherstellern darum, eine möglichst gute Abgasnorm für das jeweilige Auto zu erreichen. Diese Typengenehmigung erfolgt auf dem Prüfstand. Die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid liegen bei 180 Milligramm pro Kilometer für die Abgasnorm Euro 5 und bei 80 Milligramm pro Kilometer für die Euro-6-Norm. Die meisten Autobauer schafften es jedoch nicht, die Autos so zu produzieren, dass sie tatsächlich langfristig, auch im realen Betrieb auf der Straße diese Werte erreichen konnten. Also machten sie folgende Rechnung auf: Sie interpretierten die entsprechende EU Gesetzgebung so, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand erreicht werden müssten und die Autos im realen Betrieb ein Vielfaches der Grenzwerte erreichen dürften. Also entwickelten sie Strategien mit denen das Auto erkennen konnte, wann es sich auf dem Prüfstand befand und dann in einen besonders sauberen Modus schalten konnte.
Die Strategien können dabei auf unterschiedliche Parameter setzen, um den Prüfstand zu erkennen, etwa die Lenkbewegungen des Fahrzeugs oder die Dauer der Fahrt.
Die Akustikfunktion und die Aufheizstrategie sind durch Volkswagen und Audi bekannt geworden, das Thermofenster und die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung durch Daimler, das zudem auch noch weitere Strategien nutzte.
Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung
Bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung von Daimler. Sie läuft nur, wenn das Fahrzeug bestimmte prüfstandsbezogene Parameter erkennt. Der gesamte Kühlmittelkreislauf und damit auch das Motoröl werden durch die Verwendung langsamer warm als normalerweise. So werden dann auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausgestoßen, als auf der Straße, wo die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung quasi nie aktiv ist. Es handelt sich daher um eine Art von Umschaltlogik.
Slipguard und Bit 13, Bit 14 und Bit 15
Daimler nutzte zudem zahlreiche weitere Abschalteinrichtungen. Bit 15 ist eine Abschalteinrichtung, die dafür sorgt, dass für genau die 11 Kilometer, die der Test auf dem Prüfstand dauert, der saubere Modus genutzt wird und die Abgasreinigung dann ausgeschaltet bzw. zurückgefahren wird. Bit 14 nutzt dagegen den Zeitfaktor. Der Test auf dem Prüfstand dauert 1.180 Sekunden. Nach 1.200 Sekunden sorgt Bit 14 dafür, dass die Abgasreinigung heruntergefahren wird. Bit 13 sorgt wiederum dafür, dass die Abgasreinigung nach dem Ausstoß von 17,6 Gramm Stickoxid heruntergefahren wird - auch dies entspricht der Menge, die während eines Textzyklus ausgestoßen wird. Bei Slipguard handelt es sich um eine Software, die aufgrund der Beschleunigungs- und Geschwindigkeitswerte erkennt, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befindet, woraufhin die entsprechenden Modi ausgewählt werden können.
Die Aufheizstrategie
Die Aufheizstrategie, die vornehmlich bei Audi im Einsatz ist kann aufgrund von verschiedenen Parametern ebenfalls erkennen, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und wird erst dann eingeschaltet. So werden bessere Abgaswerte erreicht.
Die Akustikfunktion
Die Akustikfunktion wurde vor allem durch Audi bekannt, befand sich aber später auch in zahlreichen VW Modellen. Laut Hersteller war sie dazu da, unangenehme Geräusche, das so genannte Nageln, zu unterdrücken. Doch Experten fanden heraus, wie die Akustikfunktion wirklich arbeitet. Sie definiert die Bedingungen des genormten Abgastests und erkennt daher, wenn sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Die Abgasreinigung wird dann heruntergefahren. Ursprünglich war die Akustikfunktion von Audi zwischen 2004 und 2008 in Euro 4 Dieseln eingebaut worden. Später wurde sie dann auch bei neueren VW Modellen, die AdBlue nutzen verwendet. Wenn das Fahrzeug bemerkt, dass es sich auf dem Prüfstand befindet, erhöht sich die Menge an AdBlue, die eingespritzt wird. Das sorgt für einen geringen Stickoxidausstoß. VW bezeichnete diese Art der Abschalteinrichtung selbst als Umschaltlogik.
Das Thermofenster
Beim Thermofenster handelt es sich um eine temperaturabhängige Abschalteinrichtung, die unter anderem von Mercedes, VW und Audi genutzt wird. Bekannt wurde sie zunächst durch Mercedes Fahrzeuge. Dann stellte sich aber heraus, dass auch Volkswagen das Thermofenster nutzt, und zwar auf eine perfide Weise. Wenn die vom VW-Abgasskandal betroffenen EA189 Fahrzeuge in die Werkstatt kommen, wird die ursprüngliche unzulässige Abschalteinrichtung entfernt, das Thermofenster wird aber installiert - die Kunden bekommen also einfach eine andere Abschalteinrichtung untergejubelt, die zahlreiche Gerichte bereits als unzulässig eingestuft haben. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020, der Abschalteinrichtungen per se (und damit auch das Thermofenster) als unzulässig einstufte, bekam der Abgasskandal erneut Feuer. Denn das Thermofenster wird in einem großen Teil der Diesel-PKW verwendet. In der Folge urteilte der EuGH mehrfach erneut im Sinne der Verbraucher und gegen das Thermofenster. Im Februar 2023 urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig, dass das Software-Update für den Motor EA189 unzulässig gewesen sei, da mit ihm ein unzulässiges Thermofenster installiert wurde. Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das KBA hatte Erfolg. Die Chancen auf Schadensersatz für Käufer eines mit einem Thermofenster ausgestatteten Diesels stehen damit so gut wie nie.
Wird ein Thermofenster eingesetzt, funktioniert die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich. Ist es draußen kälter oder wärmer, wird die Abgasreinigung entweder reduziert oder gar ganz abgeschaltet. Die Durchschnittstemperaturen in Deutschland bedeuten, dass Fahrzeuge mit Thermofenster nahezu ausschließlich ohne Abgasreinigung fahren. Denn der Temperaturbereich ist so eng definiert, dass nur selten in dem Bereich gefahren wird, in dem die Abgasreinigung korrekt funktioniert. Auf dem Prüfstand dagegen herrschen Temperaturen vor, die genau in das Thermofenster fallen, so dass die Autos dort sauber sind.
Wie funktioniert die Hardware Nachrüstung?
Neben den Diesel-Software-Updates gibt es inzwischen auch für einige Diesel Autos eine Hardware-Nachrüstung. Bisher ist sie für Diesel von Mercedes, VW, Audi, Skoda, Seat, Volvo und BMW erhältlich, allerdings nur für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5. Die Deutsche Umwelthilfe zeigt sich äußerst überzeugt von dieser Lösung für bessere Luft und fordert die verpflichtende Umrüstung aller Euro 5 und Euro 6 Diesel. Die Hersteller sind jedoch nicht begeistert und setzen lieber auf neue Software, denn die Hardware-Nachrüstung ist mit gut 3.000 Euro pro Auto verhältnismäßig teuer. Einige Autobauer haben sich bereit erklärt, unter bestimmten Bedingungen die Kosten zu übernehmen, andere wollen sich gar nicht beteiligen und wälzen die Kosten auf die Verbraucher ab. Die können dabei übrigens auch nicht an der KFZ-Steuer sparen. Denn diese ändert sich auch bei umgerüsteten Autos nicht.
Bei der Hardware-Nachrüstung werden ein Katalysatormodul, ein Hydrolyse-Reaktor, Stickoxid-Sensoren, ein Steuergerät und ein AdBlue-Tank eingebaut. Das AdBlue wird im Hydrolyse-Reaktor zu Ammoniak verdampft. Dieses wiederum sorgt für die Umwandlung von Stickoxid zu unschädlichem Wasser und Stickstoff. Ohne Umrüstung entsteht Ammoniak erst bei Abgastemperaturen von etwa 200 Grad. Diese werden gerade im Stadtverkehr selten erreicht, so dass die Abgasreinigung gerade dort nicht gut funktioniert. Durch die Verdampfung des AdBlue zu Ammoniak funktioniert die Abgasreinigung schon bei wesentlich niedrigeren Temperaturen und macht das Auto dadurch sauberer.
Fahrverbote für Diesel-Autos und Benziner
Seit Mitte 2018 gibt es Fahrverbote für Diesel-PKW in Deutschland. Den Anfang machte Hamburg (seit 2023 aufgehoben), es folgten Stuttgart, Berlin (inzwischen wieder aufgehoben), Darmstadt und München. Wobei das Verbot in Darmstadt auch für Benziner (bis inklusive der Abgasnorm Euro 2) gilt. Doch in erster Linie handelt es sich um ein Fahrverbot für Diesel-PKW. Denn hier sind alle Autos bis inklusive der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Besonders schwer trifft das Fahrverbot die Stuttgarter, denn hier gilt der gesamte Stadtbereich als Verbotszone für Euro 4 Diesel und immerhin mehrere Stadtteile sind auch für Euro 5 Diesel gesperrt. Es gibt zwar je nach Stadt Ausnahmeregeln, doch für viele Einwohner gelten diese nicht. Sie müssen Umwege in Kauf nehmen, oder ihr Auto stehenlassen.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte wegen der schlechten Luft in dutzenden Städten geklagt. Mit einigen der verantwortlichen Bundesländer konnte sich die Deutsche Umwelthilfe auf Maßnahmen einigen, die die Einführung eines Fahrverbots unnötig machte, doch in einigen Städten ließ sich ein entsprechendes Urteil nicht verhindern. Verfahren zu weiteren Städten sind dabei noch anhängig.
Somit tragen Diesel-Fahrverbote auch zum Wertverlust der Autos bei. Denn wer will schon ein Auto kaufen, das nicht überall in der Stadt genutzt werden kann?
Strafrechtliche Ermittlungen
Im Zuge des Abgasskandals laufen gegen zahlreiche ehemalige oder aktuelle Mitarbeiter von beteiligten Unternehmen strafrechtliche Ermittlungen. So führt die Staatsanwaltschaft Braunschweig strafrechtliche Ermittlungen gegen VW Mitarbeiter durch, darunter den Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Das Verfahren gegen den aktuellen VW-Chef Herbert Diess wurde dagegen gegen Zahlung von neun Millionen Euro eingestellt. Es bleibt ein fader Beigeschmack. Vorgeworfen wurden ihm und Aufsichtsratchef Hans Dieter Pötsch, die Aktionäre zu spät über das Ausmaß des VW-Skandals informiert zu haben. Auch die amerikanischen Behörden ermitteln gegen (ehemalige) VW-Manager.
Herbert Diess fiel übrigens mit einer Äußerung im Fernsehen auf, die den VW-Anwälten den Schweiß auf die Stirn trieb. Der VW-Chef sagte in einer Talkshow "Das, was wir gemacht haben war Betrug".
Gegen den Ex-Audi-Chef Rupert Stadler ist dagegen Anklage erhoben worden. Im September 2020 begann das Verfahren vor dem Landgericht München. Ihm werden Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen. Stadler hatte zwischenzeitlich gar vier Monate im Gefängnis gesessen. Letztendlich gestand er und entging dadurch einer Gefängnisstrafe. Er kam so mit einer Bewährungs- und Geldstrafe davon.
Auch gegen ehemalige und aktuelle Mitarbeiter von Daimler laufen strafrechtliche Ermittlungen. Auch ihnen wird Betrug und strafbare Werbung vorgeworfen. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Stuttgart.
So fordern Sie Schadensersatz im Abgasskandal
Autohalter, die mit einem Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt oder vom Hersteller darauf hingewiesen werden, dass Ihr Wagen Teil einer Rückrufaktion ist, können davon ausgehen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Pflichtrückruf oder eine freiwillige Maßnahme handelt. Sofern ein Software-Update zur Verfügung steht, ist dieses entwickelt worden, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Und wenn eine solche vorhanden ist, haben Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz.
Nach Urteilen des EuGH aus dem März 2023 und des BGH aus dem Juni 2023 ist der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nicht mehr notwendig. Dies macht es Betroffenen einfacher, ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen.
HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.
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Urteile gegen Autohersteller im Abgasskandal
Schon 2016 gab es die ersten Urteile im Abgasskandal. Zunächst gegen VW, später folgten auch Urteile gegen Daimler, Audi, Porsche und BMW. Die Kläger arbeiten sich dabei durch die Instanzen und haben am 25.05.2020 mit dem VW-Urteil des Bundesgerichtshofes die oberste Ebene erreicht. Gegen Mercedes, Audi und Porsche gibt es seit 2020 zudem Urteile von Oberlandesgerichten. Ebenfalls 2020 fiel das erste Schadensersatzurteil gegen BMW.
Bei Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Hersteller.
Bei einer gewonnenen Schadensersatzklage nach § 826 BGB geht der PKW zurück an den Hersteller und dieser muss den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten.
Bei einer Verurteilung nach der neuen BGH-Rechtsprechung (§ 823 BGB) verbleibt das Fahrzeug beim Käufer. Dieser bekommt eine Entschädigung in Höhe von 5% bis 15% des Kaufpreises zugesprochen.
Musterfeststellungsklage im VW-Abgasskandal
Vor dem Landgericht Braunschweig war seit Ende 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anhängig - die erste ihrer Art. Angeschlossen hatten sich etwa 430.000 Kläger. Teilnehmen konnte grundsätzlich, wer einen Diesel von VW, Seat, Skoda oder Audi mit dem Motor EA189 gekauft hatte. Im Februar 2020 endete das Verfahren mit einem Vergleich. In diesem Rahmen bot die Volkswagen AG allerdings nur etwa 260.000 Teilnehmern der Klage einen Vergleich an. Ein Großteil stand also mit leeren Händen da. Dazu gehören Kläger, die ihr Fahrzeug erst ab 2016 erworben hatten oder die beim Kauf ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten. Sowohl diese, als auch die Teilnehmer, die das Vergleichsangebot ablehnen, konnten noch bis Ende Oktober 2020 versuchen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Einzelklage durchzusetzen.
Die Angebote lagen im Schnitt bei 15% des Kaufpreises des jeweiligen Autos. Die Summen lagen somit je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr bei 1.350 und 6.250 Euro, wobei der Großteil sich eher im niedrigeren Bereich bewegte.
Der Vorteil einer solchen Musterfeststellungsklage ist, dass die Teilnehmer kostenlos ihre Ansprüche klären lassen können. Allerdings wird mit einem Urteil nur festgestellt, dass grundsätzlich Ansprüche vorhanden sind. Anschließend müssen die Teilnehmer mittels einer Leistungsklage ihren individuellen Anspruch erstreiten. Wenn man dann noch den Gang durch die Instanzen bedenkt, kann es viele Jahre dauern, bis die Kläger tatsächlich Geld sehen. Das Problem hierbei ist, dass sie in der Regel das betroffene Fahrzeug in dieser Zeit weiter fahren. In Anbetracht der Nutzungsentschädigung könnten sie dabei ihre Ansprüche im wahrsten Sinne des Wortes verfahren. Im Rahmen einer Einzelklage kommen Verbraucher dagegen in aller Regel schneller zu ihrem Recht.
Wie hoch sind die Erfolgschancen im Abgasskandal?
Der BGH bestätigte die verbraucherfreundliche Sichtweise des EuGH mit drei Urteilen vom 26.06.2023 - die Chancen von Autofahrern auf Schadensersatz sind damit so groß wie nie! Denn der BGH urteilte, dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Entschädigung gegeben sein kann. Kläger müssen dem Hersteller nicht mehr nachweisen, dass dieser sie vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat, wie es bisher immer notwendig war. Damit fällt eine große Hürde und es wird für tausende Betroffene im Abgasskandal deutlich einfacher, eine Entschädigung zu erhalten. Laut BGH kann diese bis zu 15% des Kaufpreises ausmachen und soll in jedem Fall mindestens 5% betragen.
Alternative für viele Autofahrer: Der Autokredit Widerruf
Was viele Autofahrer gar nicht wissen: Es gibt eine Alternative, um sich im Abgasskandal von seinem Fahrzeug zu lösen. Wenn kein Anspruch auf Schadensersatz besteht, haben alle, die ihr Auto finanziert haben, die Chance, ihren Autokredit zu widerrufen. Möglich ist das, wenn die Finanzierung direkt vom Autoverkäufer vermittelt wurde und der Autokreditvertrag Fehler enthält. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass letzteres auf etwa 90% aller Autokreditverträge zutrifft.
Normalerweise können Verbraucher einen solchen Vertrag 14 Tage lang widerrufen. Doch ist dieser fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf ist demnach auch viel später noch möglich. Bei einer Vermittlung durch den Autoverkäufer gelten Kauf- und Kreditvertrag als verbundene Verträge, sie bilden eine wirtschaftliche Einheit. Wird nun der Kreditvertrag aufgrund des Widerrufs rückabgewickelt, gilt dies auch für den Kaufvertrag. Ergebnis: Der PKW geht an die Bank zurück und der Verbraucher erhält Anzahlung und Raten erstattet. Dabei ist es unerheblich, ob das Auto vom Dieselskandal betroffen ist. Es muss sich nicht einmal um einen Diesel handeln.
Je nach Vertrag kann es sein, dass Betroffene sich eine Nutzungsentschädigung bzw. einen Wertersatz anrechnen lassen müssen.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Den VW-Konzern oder einen der anderen Autobauer auf Schadensersatz zu verklagen, klingt für viele attraktiv. Doch sie fragen sich, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Das klären wir für Sie! Im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. So müssen Sie sich um nichts kümmern und erfahren schon vor der offiziellen Beauftragung, ob Kosten auf Sie zukommen.
FAQ zum Abgasskandal
Der Dieselskandal bezeichnet das unrechtmäßige Vorgehen einiger Autohersteller, die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge zu manipulieren. Sie nutzten dabei verschiedene Strategien, die unter anderem dafür sorgen, dass das Fahrzeug erkennt, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet. Dann wird in den sauberen Modus geschaltet, während die Fahrzeuge auf der Straße ein Vielfaches des erlaubten Grenzwertes ausstoßen.
Vom Dieselskandal betroffen sind VW, Daimler (Mercedes), Audi, Porsche, BMW, Seat, Skoda und Opel. Auch ausländische Hersteller, wie Volvo, Mitsubishi, Fiat und Renault sind vom Abgasskandal betroffen.
Bei VW/Audi sind die Motoren EA189, EA288 und EA897 betroffen, bei Audi und Porsche zudem große V6 und V8 Motoren. Bei Daimler sind die Motoren OM642, OM651, OM640, OM622 und OM626 vom Abgasskandal betroffen.
Die Hersteller versuchten, ihre Diesel Fahrzeuge auf dem Prüfstand besonders sauber aussehen zu lassen, um sich eine gute Typengenehmigung (Euro Abgasnorm) zu erschleichen. Dies gelang nur unter Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Bereits 2014 entdeckte eine Non-Profit-Organisation auffällig schlechte Abgaswerte bei auf der Straße getesteten Diesel-Autos. Die amerikanische Umweltbehörde begann daraufhin zu ermitteln. Im September 2015 gab VW den Betrug schließlich zu.