Wie funktioniert die Schadensersatzklage gegen VW?
Befindet sich in Ihrem Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Denn der Hersteller hat Sie gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Sie haben deshalb das Recht, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Dabei geben Sie das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück und bekommen im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
Erfolgsaussichten bei der Einzelklage gegen VW - wie stehen sie?
Bei den Erfolgsaussichten einer Einzelklage gegen Volkswagen muss man bezüglich der betroffenen Motoren unterscheiden. Betroffen sind dabei Motoren des Typs EA 189, EA 288 und EA 897. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Erfolgsaussichten auf:
EA189: Hier ist die Sachlage grundsätzlich seit dem BGH-Urteil aus dem Mai 2020 geklärt. Der Volkswagen-Konzern hat die Kunden durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Motor EA189 vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und muss ihnen deshalb Schadensersatz zahlen. Allerdings entschied der BGH auch, dass sich die Kläger eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen müssen. Diese wird anhand der bereits mit dem Auto gefahrenen Kilometer berechnet. Sind die Kläger bereits sehr viel mit dem Auto gefahren, kann diese Nutzungsentschädigung im schlimmsten Fall den Schadensersatz aufzehren. Zudem entschied der BGH, dass die Kunden in der Regel bereits im September 2015 ausreichend über eine eventuelle Betroffenheit ihres Wagens im Diesel-Abgasskandal um den VW Konzern informiert waren, und dass dementsprechend ihre Schadensersatzansprüche zu Ende 2018 verjährt seien. Die Rechtsprechung hinsichtlich der Verjährung hat sich jedoch seit Ende 2020 § 852 BGB zugewandt. Inzwischen haben bereits mehrere Oberlandesgerichte Schadensersatz bei Fällen zugesprochen, die erst in 2020 vor Gericht landeten und somit eigentlich nach Eintritt der Verjährung. Bei § 852 BGB gilt jedoch eine Verjährungsfrist von 10 Jahren, so dass nach wie vor viele VW-Kunden die Möglichkeit haben, Schadensersatz zu verlangen.
Mehr zum Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB.
EA288: Auch Motoren des Typs EA 288 verfügen über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Klar ist dabei, dass die Autos, die diesen Motor nutzen sowohl über eine Zykluserkennung, als auch über ein Thermofenster verfügen. Durch ein EuGH-Urteil vom 17.12.2020 wurden Abschalteinrichtungen allgemein, darunter auch das Thermofenster, als unzulässig eingestuft. Der beliebten Verteidigung von VW und anderen Herstellern, dass Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes notwendig seien, erteilte das Gericht dabei eine Absage. Der EA288 Abgasskandal hat gerade erst begonnen. Doch da dieser Motor ebenfalls flächendeckend im VW-Konzern eingesetzt wurde, muss auch hier von einer sehr hohen Zahl an betroffenen Fahrzeugen ausgegangen werden - sowohl bei Volkswagen selbst, als auch bei Skoda, Seat und Audi. Bereits 2018 war ein erstes Urteil in diesem neuen Abgasskandal gefallen. Es wurde jedoch erst Anfang 2020 bekannt und blieb dann nicht lange alleine. Im Laufe des Jahres 2020 folgten zahlreiche Urteile, bei denen Volkswagen aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im EA288 Motor zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt wurde. Die Erfolgsaussichten werden hier also immer besser!
EA897: Ähnliches gilt für die Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Klage bezüglich der größeren 3.0 und 4.2 Liter Motoren. Diese sind von Audi entwickelt worden, wurden aber auch bei Volkswagen eingesetzt, beispielsweise im beliebten VW Touareg. Dieser Abgasskandal um größere Motoren ist dabei in der juristischen Aufarbeitung schon vor den Oberlandesgerichten angekommen. Entweder Audi als Motorbauerin oder VW als Autoherstellerin (oder beide gesamtschuldnerisch) werden dabei zu Schadensersatz verurteilt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich auch der Bundesgerichtshof zu den Schadensersatzansprüchen betroffener Verbraucher im Abgasskandal um größere Motoren äußern wird. Die Erfolgsaussichten sehen gut aus! HAHN Rechtsanwälte selbst konnte bereits ein rechtskräftiges Urteil vor einem Oberlandesgericht erreichen (betroffen war ein Audi SQ5). Hier gilt das gleiche, wie bei den kleineren Motoren. Die erfolgreichen Kläger können ihren Wagen an den Hersteller zurückgeben und bekommen im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.
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VW Abgasskandal Urteile von HAHN Rechtsanwälte
HAHN Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Klagen gegen VW im Sinne seiner Mandanten geführt und gewonnen. Einige Beispiele zeigen, wie vielfältig die Klagen sein können und wie unterschiedlich die Fälle. Der Erfolg ist ihnen jedoch allen gleich!
Zuvor eine kurze Erläuterung zu den Zinsen.
Prozess- oder Verzugszinsen: Diese werden bei einer erfolgreichen Klage immer zugesprochen und zwar für die Zeit ab der Klage bis zum Urteil und betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Deliktische Zinsen: Diese betragen vier Prozent auf den Kaufpreis und seit dem Kaufdatum, können also eine ganz erhebliche Summe erreichen. Sie werden jedoch nicht von allen Gerichten zugesprochen. HAHN Rechtsanwälte konnte hier schon einige Erfolge feiern.
Beispiel 1: Es ging um einen VW Golf, den die Klägerin im Juni 2013 für 24.000 Euro gekauft hatte. 2015 wurde sie informiert, dass das Auto vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen wird, um die im Motor EA 189 befindliche Abschalteinrichtung zu entfernen. Das Landgericht Essen entschied, dass VW die Klägerin gemäß Paragraph 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hatte und deshalb Schadensersatz zahlen müsse. Die Klägerin bekam nahezu den gesamten Kaufpreis erstattet, zuzüglich Prozesszinsen. Zudem vertrat das Gericht die Ansicht, dass sie sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.
Beispiel 2: Betroffen war ein Seat Alhambra, den der Kläger im September 2012 für 25.000 Euro erworben hatte. Auch hier gab das Gericht (Landgericht Osnabrück) dem Kläger Recht und sprach ihm Schadensersatz zu. Dieser hatte das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Klage bereits verkauft. Der Verkaufspreis (knapp 14.000 Euro) wird dabei natürlich entsprechend gegengerechnet. Dementsprechend muss VW dem Kläger den Kaufpreis erstatten, abzüglich des Verkaufserlöses und einer Nutzungsentschädigung. So bleiben noch etwa 1.500 Euro über. Allerdings bekam der Kläger auch Prozess- und deliktische Zinsen zugesprochen. Diese liegen alleine bereits bei etwa 6.000 Euro.
Beispiel 3: In diesem Fall ging es um einen Audi A4. Der Kläger hatte diesen im Mai 2011 für 36.000 Euro erworben. Im Juni 2019 verkündete das Landgericht Halle das Urteil. Er bekommt Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises und muss sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Zusätzlich bekommt er noch Prozesszinsen.
Beispiel 4: Hier ging es um einen Porsche Cayenne, den die Klägerin im Mai 2016 für 81.000 Euro gekauft hatte. Das Landgericht Wuppertal sprach ihr Schadensersatz in Höhe von 76.000 Euro plus Prozesszinsen zu. Die abgezogene Nutzungsentschädigung betrug nur wenige tausend Euro, da sie den Wagen nur etwa 15.000 Kilometer gefahren war. Letztendlich bekam sie für einen Wagen, den sie drei Jahre gefahren war, 95% des ursprünglichen Kaufpreises zurück. Eine Summe, die bei einem Verkauf nie hätte erzielt werden können.
Allen Verfahren ist gemein, dass die Gerichte Schadensersatz gemäß Paragraph 826 BGB zusprachen und dem Hersteller vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung vorwarfen. Die Gerichte kamen alle zu dem Schluss, dass die betroffenen Fahrzeuge über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügten.
HAHN Rechtsanwälte konnte bisher positive Urteile bei Modellen von VW, Seat, Skoda, Porsche, Audi und auch Mercedes erzielen. Die Kläger bekommen den Kaufpreis, sowie Prozesszinsen erstattet. In einigen Fällen gelang es, für die Mandanten zudem deliktische Zinsen zu bekommen, die viele tausend Euro ausmachen. In anderen Fällen konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass keine Nutzungsentschädigung anzurechnen ist. In besonders erfolgreichen Fällen ist es so möglich, dass der Kläger mehr Geld erstattet bekommt, als er ursprünglich für das Auto ausgegeben hat.
In der Regel wird die Nutzungsentschädigung bei neueren Fällen jedoch abgezogen, nachdem der Bundesgerichtshof dies bestätigt hat. Auch hinsichtlich der Deliktszinsen orientieren sich die Gerichte regelmäßig am BGH, der diese gerade nicht zugesprochen hat. Doch es gilt: Auch ohne Deliktszinsen und mit Abzug der Nutzungsentschädigung ist der zurück erhaltene Betrag in aller Regel klar höher als der Betrag der durch einen Verkauf des Autos erreicht werden könnte.
Rückrufe bei VW
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Rückrufe für die Diesel angeordnet, die über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Die betroffenen Fahrzeughalter bekommen Post von VW und werden in die Werkstatt gebeten wo ein Software-Update aufgespielt werden soll, das die illegale Abschalteinrichtung entfernt. Diese erkannte, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befand und schaltete dann in einen besonders „sauberen“ Modus der Abgasreinigung. Auf der Straße wiederum wurde ein Modus genutzt, bei dem deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen wurden. Nach dem Update sollen die Diesel also dauerhaft im Prüfstandsmodus fahren. Ob das ohne negative Folgen vonstatten gehen kann ist fraglich. So berichteten schon zahlreiche Fahrer von Problemen, nachdem ihr Fahrzeug das Update bekommen hat.Die Musterfeststellungsklage gegen VW
Am 30. September begann die Verhandlung zur VW Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Aufgrund des großen Andrangs fanden die Verhandlungen in der Braunschweiger Stadthalle statt. Zum einen war das Medieninteresse unheimlich groß, da es sich um einen richtungsweisenden Prozess handelte. Zum anderen hatten sich der VW Klage letztendlich über 400.000 Autofahrer angeschlossen, die sich von VW im Abgasskandal betrogen fühlten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Erst seit 2018 ist die Musterfeststellungsklage in Deutschland überhaupt möglich. Zudem läuft ein weiteres Musterverfahren gegen VW – hier klagen Anleger, die VW vorwerfen, sie zu spät über den drohenden Skandal informiert zu haben.
Unglücklicherweise gibt das Gesetz zur Musterfeststellungsklage vor, dass diese am Ort der beklagten Partei eingereicht werden muss. Gerichtsstand ist bei der Volkswagen AG als Beklagter daher Niedersachsen und damit das OLG Braunschweig.
Anmelden konnten sich für die Musterfeststellungsklage gegen VW Käufer von Diesel Fahrzeugen von VW, Audi, Seat und Skoda, die über den Motor EA 189 verfügen und in denen eine illegale Abschalteinrichtung nachgewiesen ist. Dies lässt sich durch einen Rückruf durch das KBA beweisen.
Doch wie genau funktioniert die VW Musterfeststellungsklage? Die Richter am OLG Braunschweig können nur grundsätzlich feststellen, ob die betroffenen Autokäufer einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Mehr kann in einem solchen Verfahren letztendlich nicht entschieden werden. Wenn die Richter zu der Auffassung gelangen, dass kein Anspruch besteht, dann haben alle 400.000 Teilnehmer jeden Anspruch auf Schadensersatz verloren und können auch nicht anschließend in einer Einzelklage einen neuen Versuch starten. Sie gehen also ein großes Risiko ein. Wenn laut der Richter ein Anspruch besteht, dann stehen sie nach wie vor ohne Entschädigung da. Denn diese müssen sie individuell im Anschluss an das Musterfeststellungsverfahren in einer eigenen Klage erstreiten. Die Entscheidung im Musterverfahren ist für andere Gerichte bindend, so dass es leichter sein wird, seine Ansprüche durchzusetzen. Das Problem für alle Beteiligten ist jedoch die Zeit. VW wird mit Sicherheit in Berufung gehen, wenn es die Klage vor dem OLG Braunschweig verlieren sollte, so dass das Verfahren letztendlich vor dem Bundesgerichtshof landen wird. Insgesamt wird es etwa vier bis sechs Jahren dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Und erst anschließend können die betroffenen Autofahrer individuell Klage gegen VW einreichen und ihren Schadensersatz fordern.
Während die Verfahren laufen, wird das betroffene Fahrzeug aber weiter gefahren und verliert damit immer weiter an Wert. Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage verfahren also regelgerecht ihre Ansprüche. Denn Gerichte entscheiden in fast allen Fällen, dass auch bei einem Anspruch auf Schadensersatz eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist. Und diese berechnet sich je nach den gefahrenen Kilometern. Der Wert des Autos sinkt also immer weiter und die Nutzungsentschädigung wird irgendwann höher sein, als der zugesprochene Schadensersatz. Es lohnt sich also schlicht nicht mehr für die Kläger.
Natürlich könnte es passieren, dass sich das OLG bzw. der BGH dafür aussprechen, die Nutzungsentschädigung nicht abzuziehen, was das Verfahren extrem teuer für VW machen würde. Doch die Wahrscheinlichkeit ist angesichts der bisherigen Gerichtsentscheidungen recht gering. Und das Risiko für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW dementsprechend sehr hoch.
VW hat also ein Interesse daran, das Verfahren so lange hinzuziehen, wie nur irgend möglich. Denn je länger es dauert, desto günstiger wird es voraussichtlich für VW. Selbst wenn die Klage verloren geht, werden die Rückzahlungen verhältnismäßig gering sein.
Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, muss sichergehen, dass er bis spätestens zum 30. September 2019 aus dem Musterfeststellungsverfahren ausgestiegen ist und sich aus dem Register ausgetragen hat. Ansonsten heißt es „mitgehangen, mitgefangen“.
Sinnvoll scheint die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage aus unserer Sicht nur für VW Kunden, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Denn für diese ist wiederum eine Einzelklage nicht zu empfehlen, da sie die Kosten hier selber tragen müssten.
Parteien einigen sich auf Vergleich
Letztendlich einigten sich die Parteien des Musterfeststellungsverfahrens auf einen Vergleich, so dass ein Urteil und der Weg durch die Distanzen vermieden werden konnte. Doch die Vergleichsangebote für die einzelnen Teilnehmer des Verfahrens sind sehr niedrig. Die Rückzahlung bei einer erfolgreichen Einzelklage wäre sicherlich höher ausgefallen. Zudem gilt das Vergleichsangebot nur für 260.000 VW Kunden. Alle anderen erfüllen die Voraussetzungen nicht und gehen komplett leer aus.Wertverluste im VW Abgasskandal
Diesel leiden im Zuge des Abgasskandals und der Fahrverbote unter einem erheblichen Wertverlust. Das trifft vor allem die Verbraucher, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen und nun die Wertverluste auffangen müssen. Bei einem Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird man seinen Diesel wohl nur noch unter Wert loswerden. Das Interesse der potentiellen Käufer an Diesel Fahrzeugen ist merklich gesunken. Auch die unbekannten Langzeitfolgen des Software-Updates sorgen für einen Wertverlust. Ohne Update droht wiederrum die Stilllegung – ein weiterer Faktor, der zum Wertverlust beiträgt.Die Einzelklage gegen VW
Der große Vorteil der Einzelklage gegen VW gegenüber der Musterfeststellungsklage ist der Zeitfaktor. Denn im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage, bei der es sechs oder mehr Jahre dauern kann, bis man seine Ansprüche durchsetzen kann, lässt sich eine Einzelklage in etwa einem Jahr oder sogar schneller zu einem Ergebnis bringen. Der Kläger verfährt also nur einen kleinen Teil seiner Ansprüche und erhält dementsprechend eine höhere Rückzahlung. Zudem bekommt er diese natürlich viel früher. Finanziell gesehen ist man mit der VW Einzelklage also ganz klar besser dran. Dafür ist es allerdings notwendig, dass eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Diese muss in der Regel die Kosten übernehmen, so dass man keinerlei finanzielles Risiko eingeht. HAHN Rechtsanwälte übernimmt gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um zu klären, ob sie die Kosten übernimmt. Viele Versicherer stellen sich stur, doch wir werden auf Vertragserfüllung pochen. So müssen Sie maximal die Selbstbeteiligung übernehmen – je nachdem, welche Art von Vertrag Sie abgeschlossen haben.
Auch dass die Musterfeststellungsklage am OLG Braunschweig, also sozusagen im „Feindesland“ stattfindet, ist ein Nachteil. Die Einzelklage kann am Wohnort des betroffenen VW Kunden eingereicht werden. Die Wahrscheinlichkeit, hier auf ein verbraucherfreundliches Gericht zu treffen ist sicherlich höher, als in Braunschweig.
Bei einer Einzelklage gegen VW können Sie zudem einen individuellen Vergleich aushandeln. Bei der Musterklage sind Sie, sofern es ein Vergleichsangebot von VW gibt, an dieses gebunden und können für sich kein besseres Ergebnis aushandeln.
Grundsätzlich gilt: Für alle betroffenen Autofahrer mit einer Rechtsschutzversicherung ist die Einzelklage gegen VW ganz klar die sinnvollste Möglichkeit.
Bei einer erfolgreichen Klage geben Sie das manipulierte Fahrzeug an VW zurück und erhalten dafür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.
Betroffene Modelle
Rund 4 Millionen VW Diesel sind alleine in Deutschland betroffen. Dabei sind nicht nur VW Modelle, sondern auch Audi, Porsche, Seat und Skoda aus dem VW-Konzern betroffen. Es geht zunächst um den Motor EA 189, der über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Auch der Nachfolgemotor EA 288 verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung, wie sich inzwischen herausgestellt hat. Und auch die großen 3.0 und 4.2 Liter Motoren, die in Audi und Porsche Diesel Fahrzeugen verbaut sind, sind betroffen. Kaum ein Diesel ist sicher im VW Abgasskandal. Golf, Passat, Polo, Touran, Touareg und viele weitere Modelle sowie nahezu alle Porsche und Audi Diesel sind betroffen.
Ausführliche Informationen zu den betroffenen Marken im Abgasskandal, zu den von ihnen verwendeten unzulässigen Abschalteinrichtungen und zu den Rechten der Betroffenen finden Sie in unserer Übersicht.
Alternative – der Widerrufsjoker
Für alle, bei denen eine Klage auf Schadensersatz gegen VW nicht in Frage kommt, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, sich im VW Abgasskandal zu wehren und das Auto an VW zurückzugeben. Den Widerrufsjoker! Dieser kann grundsätzlich bei allen Fahrzeugen eingesetzt werden, völlig unabhängig von illegalen Abschalteinrichtungen und Rückrufen. Auch bei Benzinern ist der Widerrufsjoker eine Option.
Normalerweise haben Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist, während derer sie den Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Das Stichwort ist hierbei „Verbraucher“, denn das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht und kann von Gewerbetreibenden leider nicht genutzt werden. Wichtig ist zudem, dass Sie die Finanzierung Ihres Fahrzeugs vom Verkäufer vermittelt bekommen haben - welche Bank die Finanzierung übernommen hat, ist dabei egal. Es ist nur wichtig, dass Kredit- und Kaufvertrag als verbunden, also als wirtschaftliche Einheit gelten.
Wenn sich in Ihrem Kreditvertrag Fehler befinden, können Sie diesen auch noch Jahre später widerrufen. Denn die Widerrufsfrist beginnt dann gar nicht erst zu laufen. Und durch die wirtschaftliche Einheit wird zusammen mit dem Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Sie geben das Auto also an die Bank zurück und erhalten Ihre Anzahlung, sowie alle bereits gezahlten Raten erstattet. Den Kredit müssen Sie zudem natürlich nicht weiter bedienen.
Die Fehler, die Verbrauchern ein ewiges Widerrufsrecht ermöglichen, sind für Laien äußerst schwer zu erkennen, da es oft nur an einzelnen Begriffen liegt. Das Team von HAHN Rechtsanwälte hat schon hunderte von Autokreditverträgen geprüft und weiß genau, worauf zu achten ist. Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen kostenfrei und teilen Ihnen mit, ob auch in Ihrem Vertrag Fehler enthalten sind.
Meistens finden sich die Fehler in der Widerrufsbelehrung bzw. in den Widerrufsinformationen. Diese müssen eindeutig und klar verständlich sein und dem Verbraucher die Möglichkeit geben, sein Widerrufsrecht nicht nur zu verstehen, sondern auch auszuüben. So ist oft nicht klar formuliert, wann genau die Widerrufsfrist beginnt oder welche Unterlagen nötig sind und dem Verbraucher vorliegen müssen, um die Frist zu starten.
Diese und andere Fehler finden sich nach unserer Erfahrung in etwa 90% aller Autokreditverträge. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie ein ewiges Widerrufsrecht haben ist also sehr groß! So können Sie Ihren VW zurückgeben und dafür mehr erstattet bekommen, als Sie jemals bei einem Verkauf erzielen könnten. Und das ganz ohne direkt vom VW Abgasskandal betroffen zu sein. Da auch VW Kunden, deren VW Diesel nicht über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, vom Wertverlust des Fahrzeugs betroffen sind, ist dies eine elegante Lösung, diesen auszugleichen.
Das Software-Update
Betroffene Fahrzeuge bekommen ein Software-Update aufgespielt. Dieses soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen. Doch es haben sich bereits zahlreiche VW Fahrer gemeldet, die negative Erfahrungen mit dem Update gemacht haben. So berichteten einige von einem erhöhten Spritverbrauch, andere von einer nachlassenden Leistung und wieder andere von einer Versottung des Motors. Das Problem ist, dass die Kunden nachweisen müssen, dass die Schäden durch das Update entstanden sind, was sehr schwer ist. Somit bleiben sie in der Regel auf den Kosten der Reparatur sitzen. Die Langzeitfolgen können noch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Aus technischer Sicht raten wir daher vom Software-Update ab. Bei einem Pflichtrückruf droht in dem Fall allerdings die Stilllegung, so dass man hier kaum eine Wahl hat.Strafrechtliche Ermittlungen und Klagen gegen VW
Klagen gegen VW gibt es auch aus anderen Richtungen. Nicht nur betroffene Autofahrer klagen auf Schadensersatz oder wollen ihren Kredit widerrufen. Auch Anleger klagen gegen VW. Sie werfen dem Unternehmen vor, sie zu spät über den Skandal informiert zu haben und klagen auf Schadensersatz wegen finanzieller Ausfälle. Es geht dabei um etwa acht Milliarden Euro. Auch die VW-Dachgesellschaft Porsche SE wird von Anlegern verklagt. Hier geht es um gut eine Milliarde Euro. Insgesamt sind 2.000 Anleger an der Musterfeststellungsklage beteiligt.
Doch es gibt noch weitere Ermittlungen gegen VW. Im Juni 2018 wurde VW zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von einer Milliarde Euro verurteilt. Davon sind fünf Millionen Euro das tatsächliche Bußgeld (der höchstmögliche Betrag in Deutschland), die restlichen 995 Millionen Euro beziehen sich auf die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile. Im Oktober 2018 wiederum wurde Audi zur Zahlung von 800 Millionen Euro verurteilt. Im Mai 2019 folgte Porsche mit 535 Millionen Euro.
Gegen VW laufen aber auch strafrechtliche Ermittlungen. Audi-Chef Robert Stadler saß sogar vier Monate in Untersuchungshaft. Seit September 2020 muss er sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft München wirft ihm Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vor. Zusammen mit ihm wurden noch drei weitere Audi Mitarbeiter angeklagt. Sie sollen Motoren mit illegaler Abschalteinrichtung entwickelt haben. Im Sommer 2023 werden die schließlich verurteilt, jedoch nur zu Bewährungs- und Geldstrafen, weil sie zuvor Geständnisse abgelegt haben. Auch der ehemalige VW Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft ihm schweren Betrug, Untreue und unlauteren Wettbewerb vor. Gegen dutzende weitere (ehemalige) Mitarbeiter wird noch ermittelt. Es könnte also noch zu zahlreichen weiteren Anklagen gegen VW Mitarbeiter kommen.
Fahrverbote
Fahrverbote tragen zum Wertverlust der Diesel bei. Euro 4 Diesel und Euro 5 Diesel dürfen immer mehr Straßen nicht befahren. In Stuttgart ist dabei sogar die gesamte Stadt zur Fahrverbotszone erklärt worden. Auch in Darmstadt und Hamburg, sowie in Berlin gibt es Fahrverbote und Klagen zu weiteren Städten laufen noch. Es könnten also noch weitere Städte auf den Zug aufspringen und Fahrverbote für ältere Diesel verhängen.